Anwaltsrechnung

Hallo, nach Neubau eines Hause vor 2 Jahren wurden Anfang dieses Jahres Risse im Putz festgestellt. Nach mehrmaligem Reklamieren hat sich bis heute nichts getan. Nun wurde ein Anwalt eingeschaltet, der einen einzigen Brief an die Baufirma schickte und dem Mandanten eine Rechnung über 600 Euro. Die Baufirma hat nun Insolvenz angemeldet. Es ist wohl dort nichts mehr zu holen. Die Anwaltsrechnung wurde nach dem Streitwert erstellt. Ist diese nun in voller Höhe zu zahlen, obwohl ja nun gar nicht „gestritten“ wird, weil es eh nichts mehr bringt? Vielen Dank schon mal im Voraus und schöne Grüße

Hallo,

wenn vor Gericht gestritten worden wäre, würde er noch Kosten für die Verhandlung usw. in Rechnung stellen.

Hierzu etwas mit leichten Geschmack nach off topic (der Beitrag stammt aus dem Jahr 2007 aus einem anderem Forum:

Hallo,

vor einiger Zeit (meist aus 2005) ging folgende „Geschichte“ durch die diversen Medien (angeblich auch dem ZDF mal wird WISO mal Frontal angegeben) durch das Internet:

Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner
Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch
18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er
prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.

Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht … die
Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben
und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld
errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.

Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren „Flüchtigkeitsfehler“ hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.

Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom
Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.

Daraufhin maschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.

Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsantwalt bezifferte gegenüber dem
Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der
Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio.
Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der
Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.

Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann
hat alles richtig gemacht!

Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin
wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert.

Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde.

Ich hatte die vorstehende Geschichte immer für einen Witz gehalten, da nirgendwo ein Aktenzeichen dafür zu finden ist, nie für Realität. Aber sei’s drum. Die nachweisliche Realität hat die alte Geschichte eingeholt und überholt:

http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung…

Teurer Fehler

Steuerbescheid über zwei Milliarden Euro

© Tobias Hase/DPA Das Landgericht München verhandelt den Fall der Kioskbesitzerin
Eine deftige Steuernachzahlung über zwei Milliarden Euro wollte das Finanzamt von einer Münchner Kioskbesitzerin. Mit Anwaltshilfe konnte sie die auf realistische 100 Euro drücken - doch jetzt verklagt sie den Freistaat Bayern auf das happige Anwaltshonorar.

Als der Steuerbescheid vom Finanzamt kam, glaubte eine Münchner Kioskbesitzerin ihren Augen nicht: Insgesamt 2,1 Milliarden Euro sollte sie allein für den Oktober 2006 zahlen. Auf ihren Protest hin sagte das Finanzamt zwar telefonisch eine Korrektur zu - die blieb bis zum Zahltag aber aus. Die Geschäftsfrau schaltete ihren Steuerberater ein, und der berechnete die korrekte Summe von 108,82 Euro. Doch nun steht dem Berater für seine Arbeit angesichts des Milliardenstreitwerts eine Gebühr von mehr als 2,5 Millionen Euro zu. Seit Mittwoch beschäftigt der schier unglaubliche Steuerbescheid das Münchner Landgericht - der Freistaat Bayern ist auf Schadenersatz verklagt. Klägerin ist aber nicht die Frau, sie hat ihren Anspruch an zwei Anwälte abgetreten.

Vergleichsangebot des Gerichts: 15.000 Euro
Das Gericht schlug zum Prozessauftakt als Vergleich eine Zahlung von 15.000 Euro vor. Die Vorsitzende Richterin Helga Marek warf dem Fiskus zugleich Amtspflichtverletzung vor. Der Steuerbescheid sei erstens vor Erlass „nicht auf Plausibilität überprüft worden“. Und zweitens habe das Finanzamt nach dem Telefonat nicht mitgeteilt, wie es die Forderung aus der Welt zu schaffen gedenke. Der Fehler war doch allzu offensichtlich: Der Bayerische Rundfunk rechnete vor, dass die Frau zehn Milliarden Wurstsemmeln hätte verkaufen müssen, um auf die entsprechende Umsatzsteuer zu kommen.

Der Steuerbescheid für Oktober 2006 war der Kioskbesitzerin unmittelbar nach Weihnachten mit Zahlungsfrist 9. Januar 2007 ins Haus geflattert. Sofort rief die Frau beim Finanzamt an, der Sachbearbeiter versprach am Telefon auch die umgehende Korrektur des „Maschinenfehlers“. Doch bis 8. Januar tat sich nichts. Daraufhin legte der Steuerberater der Frau Einspruch ein, acht Tage später kam endlich die Entwarnung. Freilich wurde nun nach der Steuerberater-Gebührenordnung wegen des hohen Streitwertes ein stolzes Honorar fällig: 2.515.661,05 Euro netto. Die beiden Anwälte, an die die Ladenbesitzerin ihre Schadenersatzansprüche abgetreten hat, klagten dennoch lediglich auf knapp 600.000 Euro.

Finanzamt will nicht 600.000 Euro zahlen
Das Finanzamt warf dem Steuerberater vor, für das Entstehen der hohen Schadenersatzforderung mitverantwortlich zu sein. Hätte er die Mandantin aufgeklärt, dass sie selbst den Bescheid hätte anfechten können, wäre die Gebühr nicht angefallen. Regierungsdirektor Otto Alwes vom Landesamt für Finanzen äußerte zudem Zweifel, ob ohne Beratung ein Schaden eingetreten wäre. „Man kann wohl nicht davon ausgehen, dass der Staat einen so extrem falschen Bescheid vollzieht.“

Die Kläger, die Anwälte Zeno Anzenberger und Georg Oswald, argumentierten hingegen, der Einspruch habe von kundiger Seite eingelegt werden müssen, weil Säumniszuschläge drohten. Diese würden auch bei Änderung des Ursprungsbescheides „meistens nicht aufgehoben“.

Richter will Säumnisgebühren als Grundlage
Um von dem hohen Streitwert und damit von dem hohen Steuerberaterhonorar herunterzukommen, will Richterin Marek anstelle der gesamten Umsatzsteuerforderung nur die Säumnisgebühren als Streitwert zu Grunde legen, die bei Überschreitung der Zahlungspflicht fällig werden. Daraus würde sich eine Steuerberatergebühr von 15.000 Euro errechnen. „Das wäre unser Vergleichsvorschlag.“

Das bayerische Finanzministerium will diesen Vorschlag prüfen. Bei der Festsetzung der Umsatzsteuer seien „offensichtlich Fehler gemacht worden“. Beide Parteien haben zunächst bis zum 29. August Zeit, das Angebot der Richterin anzunehmen. Einigen sich die Streitenden nicht, entscheidet das Gericht.
DPA

Artikel vom 25. Juli 2007