Guten Tag,
ich hätte eine kurze Frage zu einer Anwaltsrechnung.
Nehmen wir an dass jemand in Kürze die Geschäftsräume mit seiner Frau umziehen will. Deshalb wollte er den neuen Mietvertragen überprüfen lassen.
Im Rahmen dessen hat er einen Anwalt kontaktiert und hat ihm im Vorfeld den Vertrag zugefaxt. Für die kommende Woche hatte er einen Termin bei ihm bekommen. An diesem Termin ist er mit dem Anwalt den Vertrag durchgegangen und hat sich Notizen gemacht, was er denn ändern lassen sollte. Nach 40min war der Termin vorbei.
Dann ist die Rechnung in Höhe von 1400€ gekommen (inkl Erhöhung des Faktors um 0,3 wegen mehreren Auftraggebern?) Es wurde weder der Vertrag durch den Anwalt korrigiert, noch wurde vom Anwalt schriftlich etwas festgehalten. Somit hat er nichts in der Hand wenn der Anwalt ihn falsch beraten hätte. Ist dann eine solche Rechnung für 45min gerechtfertigt(vorbereitet war der Anwalt auch nicht, denn offensichtlich hatte er den Vetrag an dem Termin das erste mal gesehen)?
Dann ist die Rechnung in Höhe von 1400€ gekommen (inkl
Erhöhung des Faktors um 0,3 wegen mehreren Auftraggebern?)
Hier wird die Sache interesant. Eine reine Beratung ohne Vertretung ist nicht mehr gesetzlich geregelt, da muss man sich auf ein Honorar einigen. Wird der Anwalt mit der Vertretung beauftragt, dann rechnet er Nr. 2300 VV RVG ab und legt einen Gegenstandswert von EUR 30.000 zugrunde, was einer Monatsmiete von EUR 2.500 entspricht. Dann ist es auch egal, ob das Gespräch 45 oder 2 Minuten gedauert hat, dann gilt das Gesetz.
Lautete der Auftrag aber zweifelsfrei „Nur Beratung, nicht Vertretung“, dürfte der Rechnungsbetrag überhöht sein. Ich würde dann von einem normalen Stundensatz von EUR 200 ausgehen, EUR 150 plus Merkelsteuer überweisen und warten, bis der Anwalt mich verklagt.
Hallo,
mit welcher Aussage von einem Klienten wird denn ein Anwalt mit der Vetretung beauftragt? Wenn telefonisch nach einem Beratungstermin hinsichtlich einer Mietsache gefragt wird, und eine mündliche Beratung stattfindet, ist das schon genug? Muss man für eine Vetretungsbeauftragung nicht etwas unterschreiben?
Ohne Aufklärung kann doch nicht eine solche Rechnug entstehen, oder?
Also. Ein Vertretungsauftrag - wenn wir das Mandat mal so nennen wollen - wird schriftlich festgehalten und muss unterschrieben werden. Sollte also eine Vollmacht etc. unterschrieben worden sein, kann man davon ausgehen, dass man ein Mandat in Auftrag gegeben hat und danach abgerechnet wird.
Die erstberatung - und da muss ich meinem Vorposter widersprechen - darf 190,- EUR nicht übersteigen. Der Stundenlohn ist daher gegenstandslos.
Die Erhöhungsgebühr wurde deswegen veranschlagt, weil Sie als Ehepaar dort vertreten wurden. Dazu müsste allerdings der Ehepartner bei der Beratung anwesend gewesen sein und auch (neben dem „Hauptauftraggeber“) unterschrieben haben.
Eine genaue (jeder einzelne Punkt) Rechtnungsaufstellung wäre sehr nützlich.
> Für mich sieht es hier nach einem schwazen (Abzock-)Schaf aus. 1.400,- EUR - schlichtweg lächerlich!