Anwaltsrechnung / doppelt berechnet?

Hallo zusammen,

man stelle sich vor, es gibt Streitigkeiten zwischen zwei Parteien. Wir folgen dabei Herrn A:

Herr A telefoniert mit seinem Anwalt, lässt sich beraten und bespricht mit diesem eine Klage (Klage I) zu lancieren. Die entsprechenden Unterlagen will er noch zukommen lassen.

Auf Grund geänderter Sachlage beschließt er sodann, die Vorgehensweise zu ändern und lässt durch seinen Anwalt eine Klage vorbereiten (Klage S). Gegenstandswert: 3000 €.

Bzgl. der Kosten wird Herr A. darüber aufgeklärt, dass laut Gebührenverordnung hier ein Pauschalwert fällig wird, mit dem der Rechtsbeistand für das Verfahren in Gänze bezahlt ist, gleich wieviele Schriftstücke etc. fällig werden.

Während diese Vorbereitungen laufen erhält Herr A die Vorladung zu Klage U, welche durch die Gegenpartei angestrengt würde. Er beauftragt seinen Anwalt mit seiner Vertretung. Gegenstandswert: 3000 €.

Die Richterin entscheidet, dass beide Verfahren in einem Termin behandelt werden.

Herr A erhält eine Vorschussrechnung des Anwalts, die sich wie folgt zusammen setzt:

Verfahrensgebühr 261,30€
Terminsgebühr 241,20€
Pauschale Post und Telekommunikation 20€
Gesamtsumme netto 522,50
Gesamtsumme brutto 621,78

Herr A. zahlt diese Rechnung.

Das Verfahren findet statt, Klage S und Klage U werden behandelt. Aufgrund einiger Informationen, welche laut Gericht noch eingeholt werden müssen, findet sechs Wochen später ein weiterer Termin statt, in welchem erneut beide Klagen behandelt werden. Es wird entschieden, beide Klagen bis Mitte des Jahres ruhend zu stellen.

Herr A. erhält erneut einen Vorschussrechnung, gleiche Aufstellung wie oben, anderes Aktenzeichen.

Herr A. ruft beim Rechtsanwalt an, da er an ein Versehen glaubt. Er wird von der RA-Gehilfin aufgeklärt, dass es sich um Pauschalen handelt, welche immer fällig werden. Mit dieser Rechnung sei aber der gesamte Vorgang bezahlt. Weshalb es „Vorschuss“- Rechnung hieße wisse sie selbst nicht.

Herr A. erkundigt sich, weshalb in beiden Rechnungen die Termingebühr aufgeführt ist, da doch beide Verfahren in einem Termin verhandelt wurden. Er erhält die Antwort, dass es ja zu zwei Terminen gekommen sei. Er teilt mit, dass sich dies zum Einen mit der anfänglichen Information durch den RA beisst, zum anderen verschiedene Aktenzeichen auf den Rechnungen vorhanden sind. Hierauf erwidert die RA-Gehilfin dass es aber sowieso seine Richtigkeit habe, da es zwei Fälle seien werden zweimal alle Pauschalen fällig. Herr A. weißt darauf hin, dass er ja in dem Fall - die vorherige Aussage der RA-Gehilfin einbezogen - vier Rechnungen erhalten müsse. Hierauf wird ihm mitgeteilt, es habe schon alles seine Richtigkeit. Den RA selbst konnte Herr A. leider nicht sprechen, dieser weilt in Urlaub und ist auch erst einen Tag nach Fälligkeit der Rechnung wieder anwesend.

Herr A hat nun die folgenden Fragen:

Ist grundsätzlich die zweifache Berechnung aller Posten korrekt und muss dies so gezahlt werden, auch wenn die jeweiligen Termine zusammengelegt würden? Der RA war schließlich nicht doppelt anwesend.

Ist die anfängliche Aussage des RA richtig oder kann irgendwann nochmals eine saftige Schlussrechnung kommen?

Wie muß der in einem halben Jahr stattfindende dritte Termin in dem beide Klagen endverhandelt werden, gezahlt werden?

Selbstverständlich möchten Herr A. d’en RA nicht um ihm zustehenden Lohn bringen. Er möchte aber auch nicht auf Grund eines Fehlers zuviel bezahlen und dann seinem Geld hinterher rennen.

Weiterhin möchte er gerne wissen was an Kosten auf ihn zukommt.

Ich danke euch sehr für eure Antworten.

Allen einen guten Rutsch

Liebe Grüße

Fonz

Kleine Verbesserung: die im ersten Absatz „Klage I“ genannte Klage, ist die später erwähnte „Klage U“

Meine Entschuldigung für die Verwirrung.

Aufgrund des Zusammenbruchs meines PCs tippe ich alles auf dem Handy, die Übersicht zu behalten ist da schwierig :slight_smile:

Grüße

Fonz