Anwaltsrechnung für Scheidung richtig oder Abzocke

Hallo liebe User,

bitte hier um Rat, da die Gebührenrechnung eines Anwalts für die tatsächlich erbrachte Leistung
völlig überzogen und ungerechtfertigt vor kommt.
Kurzer Sachverhalt.
Für eine Erstberatung mit Unterhaltsanspruchberechnung
wurde zuerst ein Rechtsanwalt im örtlichen Wohnort beauftragt. Hier fand ein gut 2 Stündiges Gespräch statt
mit sehr ausführlicher Beratung und Unterhaltsberechnung.Zudem noch mehrere Telefonate um einige Sachverhalte abklären zu können.
In Summe Top Beratung und Leistung für insgesammt ca. 350€. Da der Rechtsstand jedoch nicht im örtlichen Wohnort (Bundesland) war, wurde ein neuer Anwalt in dem Wohnort (Bundesland) der gegnerischen Partei beauftragt.
Hier fanden ca. 3-4 Telefonate statt wobei das erste etwas ausführlicher war (Sachverhalt erklären 0,5 Std.) und die anderen sich auf Organisatorisches beschrängten.
Der Rechtsanwalt fertigte ebenso eine Berechnung des Unterhaltsanspruches an mit verschiedenen Rechenmodellen (Steuerklase) die aber allesamt voller Fehler waren und reklamiert wurden. Leider kam die Neufassung der Berechnung wieder mit Fehlern.
Dann fand noch ein persönliches Gespräch statt, wo es aber nicht um grundsätzliche Beratung ging sondern vielmehr um ein persönliches Kennenlernen da alles bislang nur telefonisch erfolgte. Dauer etwa 10 -15 min.
Desweiteren wurde ohne Auftrag ein Schreiben an die gegnerische Rechtsvertretung geschrieben ( 2 Zeiler) in dem es um einen Besuchstermin für die Kinder ging.
Es hat also bislang außer den Telefonaten und der fehlerhaften Berechnung über den Unterhaltsanspruch nichts wesentliches stattgefunden. Keine Schreiben hierzu an die gegnerische Partei keine Gerichtstermine keine weiteren Gespräche oder Verhandlungen.
Da die Situation sich Gott sei Dank wieder bereinigt hat und keine Anwaltliche Vertretung mehr benötigt wird,wurde um eine Schlußrechnung für die bislang erbrachte Leistunf gebeten.
Die Höhe der Rechnung wurde vom Anwalt nach Streitwert ca.20.000€ (wie auch immer berechnet)
mit ca. 1500€ angegeben.
Da für die gleiche Leistung bei einem anderen Anwalt 350€ bezahlt wurde stellt sich hier die Frage ob dieses rechtens ist.
Für Eure Antworten im Voraus vielen lieben Dank.

In Summe Top Beratung und Leistung für insgesammt ca. 350€.

350 € übersteigen die Summe für eine Erstberatung und liegen unter einer Abrechnung nach dem RVG. Wie kam er auf diese Summe?

Da der Rechtsstand jedoch nicht im örtlichen Wohnort (Bundesland)
war, wurde ein neuer Anwalt in dem Wohnort (Bundesland) der
gegnerischen Partei beauftragt.

Das ist unsinning. Anwälte dürfen inzwischen bundesweit vertreten. Da das meiste sowieso schriftlich oder telefonisch erfolgt sollte man einen Anwalt nicht unbedingt von seinem Wohnort abhängig machen.
Die Reisekosten zu Gerichtsverhandlungen sind nicht so hoch.

Die Höhe der Rechnung wurde vom Anwalt nach Streitwert
ca.20.000€ (wie auch immer berechnet)
mit ca. 1500€ angegeben.

Die Berechnung des Streitwertes wird der Anwalt auf seiner Rechnung doch ausgewiesen haben - ansonsten verlangen.

Da für die gleiche Leistung bei einem anderen Anwalt 350€
bezahlt wurde stellt sich hier die Frage ob dieses rechtens
ist.

Solange der Anwalt den richtigen Streitwert angenommen hat und nach dem RVG abgerechnet hat: Ja.

http://www.rechtspraxis.de/akosten.htm

Grüße
Bröselchen

In Summe Top Beratung und Leistung für insgesammt ca. 350€.

350 € übersteigen die Summe für eine Erstberatung und liegen
unter einer Abrechnung nach dem RVG. Wie kam er auf diese
Summe?

Ich zitiere aus dem Sachverhalt: „Hier fand ein gut 2 Stündiges Gespräch statt mit sehr ausführlicher Beratung und Unterhaltsberechnung. Zudem noch mehrere Telefonate um einige Sachverhalte abklären zu können.“