Hallo Allen,
Ehefrau A möchte sich mit Ehemann B noch vor der Scheidung über zünftige Unterhaltsfragen einigen. Ehemann B erstellt ohne Anwalt eine Unterhaltsberechnung. Frau A läßt mangels Fachwissen sich vom Anwalt beraten. Das Ergebniss ist eine z.B. eine Zweiseitige Stellungnahme die die Berechnung des Ehemannes bestätigt. Diese Analyse kostet 300 Euro. Nachdem beide den Gedanken der Scheidung verwerfen. Ist für A + B die Sache erledigt.
Der Anwalt wird informiert das keine weitere Beratung erwünscht ist.
Der Anwalt sende eine Schlußrechnug die basierend auf dem Streitwert( Unterhalt, Einkommen …) ca. 1000 Euro abzgl. der 300 Euro „Anzahlung“
Ist die rechtens?
Der Anwalt wurde weder mit der Scheidung noch mit der Durchsetzung von Ansprüchen beauftragt.
Wie seht ihr das?
Wolfgang
Äh… arbeitest du kostenlos? Wenn nein, wieso sollten Anwälte das tun?
Levay
Äh… arbeitest du kostenlos? Wenn nein, wieso sollten Anwälte
das tun?
Levay
Hallo Levay,
natürlich nicht.
Es erscheint mir jedoch als ob allein die simple Überprüfung einer Berechnung mit den selben Kostensätzen abgerechnet wird, wie das komplette Scheidungsverfahren exclusive Gerichtskosten. Es war eindeutig nur die Überprüfung der Berechnung angefragt.
1000 Euro für einen weitestgehend aus Textbausteinen zusammengesetzten Brief? Eine Anwältin im Frauenhaus konnte die Berechnung von Ehemann B inerhalb von 30 Minuten nachvollziehen.
Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?
Die m.E. zu hohe Rechnug wurde erst nach Monaten versandt, nach dem klar war, daß die Scheidung nicht durchgeführt wird.
Grüsse Wolfgang
Hallo,
Vielleicht hilft dir das weiter:
http://bundesrecht.juris.de/rvg/index.html
lg
Brösel