Anwaltsrechnung mit unterschiedlichen Steuersätzen

Liebe/-r Experte/-in,

ich arbeite in einem Ingenieurbüro und leider fallen dabei auch mal Rechtsstreite an. Wenn unser Anwalt dann zu einem Termin an einen anderen Ort fährt, stellt er uns seine Reisekosten in Rechnung. Dabei sind natürlich in Kopie die einzelnen Belege, wie Bahnfahrt, Taxi etc.

Bei den Taxirechnungen wird der Nettobetrag ermittelt, in dem vom Fahrpreis 19% abgezogen werden und dann wenn alle Kosten addiert sind, komplett die Umsatzsteuer von 19% berechnet wird.

Taxikosten haben aber nur einen Steuersatz von 7%. Unser Steuerberater meint aber, die Nebenkosten teilen das Schicksal der Hauptleistung. Was ist aber davon die Hauptleistung?
Ist das wirklich so richtig? Kann ich die Rechnung so hereinnehmen oder muss ich reklamieren? Wie macht sich denn so eine Rechnung in der Steuerprüfung?

Mit freundlichen Grüßen
Monika

Hallo Monika!

Der Steuerberater kennt den kompletten Sachverhalt sicher besser, da er die Belege und Umstände genau vor sich liegen hat. Bei Umsatzsteuerfragen kommt es häufig auf kleine Details an. Meine Antwort/Meinung kann daher nicht trechtsverbindlich sein und stellt auch keine Rechtsberatung dar.

Ich teile die Meinung des Beraters, dass die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt. Hauptleistung ist die Vertretung vor Gericht bei einem Rechtsstreit. Alles, was der RA dazu aufwendet und offen weiterberechnet unterliegt dem gleichen Steuersatz.

Sie werden schnell feststellen, dass Rechtsanwälte auch Porto Auslagen berechnen und mit 19% UST belasten, obwohl das Briefporto der Dt. Post UST-FREI ist. Dieses ist völlig üblich.

Was anderes ergibt sich nur bei Auslagen. Diese können steuerfrei weiterbelastet werden. Das Auslagenrecht ist relativ kompliziert, ich vermag das hier nicht in einer halben Seite ausreichend klar darzustellen.

In Steuerprüfungen wird selten zu viel abgeführte Steuer moniert, so dass ich kein Risiko sehe. Die USt dürfte bei Ihnen im Ingeniuerbüro ohnehin als Vorsteuer wieder abziehbar sein. Vorsteuer und Umsatzsteuer heben einander auf, ein Steuerschaden kann dann nicht entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Höltker

Hallo Monika,

relativ einfach - der RA stellt Ihnen eine Rechnung und gut ist. Sollte er die Rechnungen Ihrer Firma weitergeben, dann ist der MWSt.-Satz ausgewiesen. Ansonsten würde ich Diese dem RA anmahnen.
Grüße aus DD

Hallo,

es ist eigentlich ganz einfach. Die Hauptleistung eines Anwalts ist Beratung usw., also Leistungen die der 19prozentigen Umsatzsteuer unterliegen, dann sind seine Reisekosten die Nebenleistungen. Wenn er diese Nebenleistungen weiter berechnet, dann teilen diese Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung Beratung, also unterliegt alles 19 Prozent.

Ich hoffe ich konnte helfen.

MfG

Sven Duwe