Hallo zusammen
Man stelle sich vor es hat sich jemand bezüglich eines Streitfalles im Internet über eine gewisse Rechtslage informiert und dort einen Anwalt gefunden, der scheinbar Experte war. Der Anwalt wäre per Telefon kontaktiert worden und hatte ohne Zögerung Informationen und Hinweise zu diesem Fall mitgeteilt. Außerdem hatte er mitgeteilt was seine Kosten wären, wenn er für den Interessierten als Anwalt tätig werden würde. Dieses würde aber nicht nötig gewesen sein und hätte anders geregelt werden können. Somit wäre dieser Anwalt nicht mehr kontaktiert worden.
Wenn man jetzt eine Anwaltsrechnung über über 700€ für eine Geschäftsgebühr gemäß § 13 RVG NR 2300 W-RVG bekommen hat ohne das dieser Anwalt beauftragt wurde, müsste man diese Rechnung wirklich begleichen? Dieses Verhalten scheint höchst unseriös.
Vielen Dank