Hier ein fiktiver Fall:
Jemand beauftragt einen Anwalt mir der Betreuung seiner pserönlichen Interessen, die auch durch eine Rechtschutz abgesichert sein sollen. Der Anwalt versichert, der Fall sei nur zu gewinnen, ABER -verliert- klar! Die Anfrage des Anwaltes, bei der Rechtschutzversicherung findet - wie sich später herausstellt- verspätet statt und die Versicherung antwortet entsprechend spät und lehnt aber die Begleichung der Rechnung ab. Da ist der Fall aber schon gelaufen und verloren. Jetzt soll dieser bedauernswerte Jemand die Rechnung selber bezahlen, so der Anwalt. Aber der Anwalt hat doch die Anfrage selber verspätet gestellt und ohne „Rückendeckung“ der Versicherung eigenmächtig gehandelt! Ist das rechtens und wenn nicht, was kann man tun? Mal rein fiktiv gesehen 
Bin für jeden Tip dankbar
Mjx
Hallo,
auch wenn Anwälte regelmäßig die Einholung der Deckungszusage bei der RS als Service für Ihren Mandanten übernehmen, verpflichtet sind sie hierzu grundsätzlich nicht. Es gibt auch genug Mandanten die schon gleich mit Deckungszusage in der Tür stehen, oder die diese selbst einholen wollen (bei problematischen Konstellationen oft der beste Weg, wenn ein persönlicher Kontakt zum Versicherungsvertreter besteht).
Stellt sich also die Frage, ob es hier einen ausdrücklichen Auftrag an den Kollegen gab, eine Deckungszusage einzuholen (ggf. die Klageerhebung auch von positiver Deckungszusage abhängig gemacht wurde), und ob dieser Auftrag jetzt auch noch irgendwie belegbar ist. Ansonsten ist es Sache des Mandanten sich hierum zu kümmern, und als Auftraggeber muss der dann auch im Zweifelsfall die Rechnung zahlen, wenn keine Deckungszusage erteilt wird.
Gruß vom Wiz
Hallo Kollege!
Es gibt auch
genug Mandanten die schon gleich mit Deckungszusage in der Tür
stehen, oder die diese selbst einholen wollen
Wo gibt’s die? Kannst Du mir ein paar von denen verkaufen?
Ebenfalls hallo,
Es gibt auch
genug Mandanten die schon gleich mit Deckungszusage in der Tür
stehen, oder die diese selbst einholen wollenWo gibt’s die? Kannst Du mir ein paar von denen verkaufen?
Du hast offenbar die falsche Klientel oder betreust die falschen Rechtsgebiete
Aber mal ganz im Ernst, da ich so Dinge mache, von denen die Leute wissen, dass sie bzgl. Versicherung problematisch sind, fragen sie eben oft vorher hier beim Vertreter vor Ort nach, und bekommen dann im Falle des Falles die Zusage auch gleich erteilt. Geht bei mir ja ohnehin hauptsächlich um Erstberatungen, der Rest ist kaum mal versichert.
Gruß vom Wiz
HI, danke erstmal für die Response. Aber hierzu muß ich sagen, daß dieser fiktive Fall aus zwei Teilen bestand. Für den ersten stellte der Anwalt sehr schnell die Anfrage auf Deckung, die dann beantwortet wurde. Also ist der Mandant, davon ausgegangen, daß er das für den zweiten Teil ebenso macht. Wie vorher bereits besprochen! Und dann als der erste Teil gelaufen war und es zum zweiten ging, wurde diese Anfrage (wie erwähnt) erst sehr spät gestellt. Ebenfalls vom Anwalt. Also ist es doch wohl eher sein Versäumnis, wenn er das beim zweiten Teil anders handhabt, tätig wird -vor Anfrage und Zu/Absage- und sich zu spät kümmert!? Ich meine, es war nie die Rede davon, daß der Mandant diese Anfrage nunmehr stellen sollte! Und diese Anfrage, erst eine Woche vor Prozesstermin zu machen…, na ich weiß nicht…
Gruß
Mjx
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Du hast offenbar die falsche Klientel oder betreust die
falschen RechtsgebieteAber mal ganz im Ernst, da ich so
Dinge mache, von denen die Leute wissen, dass sie bzgl.
Versicherung problematisch sind, fragen sie eben oft vorher
hier beim Vertreter vor Ort nach, und bekommen dann im Falle
des Falles die Zusage auch gleich erteilt. Geht bei mir ja
ohnehin hauptsächlich um Erstberatungen, der Rest ist kaum mal
versichert.Gruß vom Wiz
Ich nochmal: in diesem Fall, war vorher eindeutig vom Anwalt gesagt worden:"…kein Problem, ich übernehme das, mache die Anfrage bei der RS und ausserdem ist das Ding ohnehin Bombensicher gewonnen, da braucht sich niemand Sorgen zu machen!"
Also war nie die Rede von Schwierigkeiten mit der RS, oder daß der Mandant das machen sollte. Geschweige denn davon, daß der Prozess hinterher total vergeigt wurde! Aber eine Frage dazu, da hier ja scheinbar Fachleute sitzen (nehme ich an, denn ich kenne ja kaum jemanden hier): Gibt es andere Möglichkeiten, wie man sich in diesem Fall einigen könnte? Die auch von Anwaltsseite her akzeptabel sind? Gern auch Antworten per Mail an [email protected]
Danke
Mjx
Hallo!
Es ist sehr schwierig so abstrakt hier etwas dazu zu sagen. Bei diesem Fall muss man jedenfalls ein paar Dinge auseinanderhalten:
Das eine ist dass ein Prozess verloren wurde. Das kann auf einem Fehler des Anwaltes beruhen, muss es aber nicht. In den meisten Fällen wird letzteres der Fall sein.
Als zweites stellt sich die Frage, ob die Beratung über die Erfolgsaussichten richtig war, wobei man hier natürlich die Sache mit dem Wissen ex ante betrachten muss (es gibt öfter mal überraschende Wendungen in Prozessen).
Als drittes stellt sich dann die Frage mit der RS-Versicherung.
Diese drei Fragen stellen sich also hier, wobei man diese zwar nicht vermischen darf, aber auch nicht trennen kann (die Entscheidung ob man einen Prozess führt hängt ja vielfach auch davon ab, ob RS-Deckung besteht).
Wer mit so einem Problem konfrontiert ist, hat das Problem, dass er einen weiteren Experten braucht, der ihm den Fall unabhängig beurteilt. Das wiederum könnte wieder ein Versicherungsfall für die RS-Versicherung sein.
Gruß
Tom
Hallo!
Diese drei Fragen stellen sich also hier, wobei man diese zwar
nicht vermischen darf, aber auch nicht trennen kann (die
Entscheidung ob man einen Prozess führt hängt ja vielfach auch
davon ab, ob RS-Deckung besteht).
GENAU RICHTIG!!!
Wer mit so einem Problem konfrontiert ist, hat das Problem,
dass er einen weiteren Experten braucht, der ihm den Fall
unabhängig beurteilt. Das wiederum könnte wieder ein
Versicherungsfall für die RS-Versicherung sein.
Gruß
Tom
Oh Mann, bloß nicht schon wieder. Davon hab ich echt die S… voll.
Aber ich danke Dir für Deine Antwort.
Gruß
Mjx
Hallo!
Oh Mann, bloß nicht schon wieder. Davon hab ich echt die
S… voll.
Verstehe ich, aber es gibt halt keine Alternative. Kann ja auch nicht sein.
Gruß
Tom