Anwaltsrechnung so korrekt?

freunde der rechtsverdrehung,

darf ein anwalt bei einer aussergerichtlichen einigung eine geschäftsgebühr von 100% des streitwertes berechnen und eine einigungsgebühr aus der tatsächlichen einigungssumme, wenn dieser den ursprünglichen streitwert bei der einigung nicht zu grunde legt?

details: der streitwert von summe x bezieht sich auf einen zeitraum von 12 monaten.
man konnte sich auf summe y einigen.
die einigungssumme y bezieht sich jetzt jedoch auf einen zeitraum von 4 monaten.
grund ist, dass der vertrag einmal über 4 monate und einmal über 8 moante mit einem
anderen streitpartner geschlossen wird.

frage: da sich also die geschäftsgebühr auf summe x aus 12 bezieht und
die einigungsgebühr auf summe y aus 4 bezieht ist meiner meinung nach nicht korrekt

hätte nicht auch die geschäftsgebühr aus summe x aus 4 monaten berechnet werden müssen?
immerhin ist die einigung auf 4 monate bezogen und somit hat herr anwalt lediglich 4 von 12
monaten geltend gemacht.

freunde der rechtsverdrehung,

Trotz des dämlichen Spruchs ein fröhliches Hallo!

darf ein anwalt bei einer aussergerichtlichen einigung eine
geschäftsgebühr von 100% des streitwertes berechnen

Darf er, und muss er. Der Gegenstandswert ergibt sich aus dem Umfang des Auftrages, und wenn der ursprünglich lautete: Hol mir 12 mal x, dann ist der Gegenstandswert eben so hoch.

und eine
einigungsgebühr aus der tatsächlichen einigungssumme, wenn
dieser den ursprünglichen streitwert bei der einigung nicht zu
grunde legt?

Darf er (außergerichtlich), muss er nicht. Typischer (RVG-)Anfängerfehler bei Anwälten! Gegenstandswert der Einigung ist nicht die Summe, AUF die sich geeinigt wurde, sonder ÜBER die sich geeinigt wurde. Der Anwalt verschenkt im geschilderten Fall also Geld.

Davon ab:

immerhin ist die einigung auf 4 monate bezogen und somit hat
herr anwalt lediglich 4 von 12
monaten geltend gemacht.

Und wenn es jetzt gar keine Einigung gegeben hätte und es hätte sich herausgestellt, dass die komplette Forderung nicht besteht? Hat der Anwalt Pech gehabt, weil Gegenstandswert 0?

Hallo,

darf ein anwalt bei einer aussergerichtlichen einigung eine
geschäftsgebühr von 100% des streitwertes berechnen und eine
einigungsgebühr aus der tatsächlichen einigungssumme, wenn
dieser den ursprünglichen streitwert bei der einigung nicht zu
grunde legt?

Wie lautet denn die Vereinbarung über das Honorar? Anwälte zerpflücken nicht nur gerne Verträge, sie schließen sie auch mit ihren Mandanten ab.
Angenommen, Streitwert 10.000 EUR. Dann wird der Anwalt wohl nicht den gleichen Betrag (100%) als Honorar fordern. Wieviel „Zehntel“ des Gegenstandswertes sind es tatsächlich?

grund ist, dass der vertrag einmal über 4 monate
und einmal über 8 moante mit einem
anderen streitpartner geschlossen wird.

Was ist denn mit den 8 Monaten mit dem anderen Streitpartner? Einfach fallen gelassen?

Gruß
Der Franke

freunde der rechtsverdrehung,

Trotz des dämlichen Spruchs ein fröhliches Hallo!

sorry :wink:

darf ein anwalt bei einer aussergerichtlichen einigung eine
geschäftsgebühr von 100% des streitwertes berechnen

Darf er, und muss er. Der Gegenstandswert ergibt sich aus dem
Umfang des Auftrages, und wenn der ursprünglich lautete: Hol
mir 12 mal x, dann ist der Gegenstandswert eben so hoch.

hätte er die akten studiert wüßte er dass enmal 4 mal x und einmal 8 mal x
erhausgekommen wäre. das war ja ein mandantenfehler, anzunehmen, dass
er 12 mal x gegenüber dem streitpartner geltend machen wollte.
der vertrag galt ja nur für 4 monate…

und eine
einigungsgebühr aus der tatsächlichen einigungssumme, wenn
dieser den ursprünglichen streitwert bei der einigung nicht zu
grunde legt?

Darf er (außergerichtlich), muss er nicht. Typischer
(RVG-)Anfängerfehler bei Anwälten! Gegenstandswert der
Einigung ist nicht die Summe, AUF die sich geeinigt wurde,
sonder ÜBER die sich geeinigt wurde. Der Anwalt verschenkt im
geschilderten Fall also Geld.

okay das verstehe ich… nachvollziehbar

Davon ab:

immerhin ist die einigung auf 4 monate bezogen und somit hat
herr anwalt lediglich 4 von 12
monaten geltend gemacht.

Und wenn es jetzt gar keine Einigung gegeben hätte und es
hätte sich herausgestellt, dass die komplette Forderung nicht
besteht? Hat der Anwalt Pech gehabt, weil Gegenstandswert 0?

nunja… es ist in diesem falle dann so, dass der einigungswert dem wert
entspricht, den der anwalt in rechnung stellt.
somit hat der mandant davon nichts und muss im faller einer selbständigkeit
dafür auch noch steuern zahlen.

Hallo,

darf ein anwalt bei einer aussergerichtlichen einigung eine
geschäftsgebühr von 100% des streitwertes berechnen und eine
einigungsgebühr aus der tatsächlichen einigungssumme, wenn
dieser den ursprünglichen streitwert bei der einigung nicht zu
grunde legt?

Wie lautet denn die Vereinbarung über das Honorar? Anwälte
zerpflücken nicht nur gerne Verträge, sie schließen sie auch
mit ihren Mandanten ab.

annahmen: es gibt keinen honorarvertrag, lediglich eine vollmacht, die
vom mandanten unterschrieben wurde.

Angenommen, Streitwert 10.000 EUR. Dann wird der Anwalt wohl
nicht den gleichen Betrag (100%) als Honorar fordern. Wieviel
„Zehntel“ des Gegenstandswertes sind es tatsächlich?

angenommen es währen 30% aus tatsächlich 30.000 EUR
aber die einigung beläuft sich auf 2.400 EUR

grund ist, dass der vertrag einmal über 4 monate
und einmal über 8 moante mit einem
anderen streitpartner geschlossen wird.

Was ist denn mit den 8 Monaten mit dem anderen Streitpartner?
Einfach fallen gelassen?

der mandant hat darüber keine kenntnis, was mit den anderen 8 monaten
passieren soll. evtl. hat er auf grund der einigung dem anwalt den auftrag
weiter zu machen entzogen.

Gruß
Der Franke

Hallo,

annahmen:

z.T. auch in dieser Antwort:

es gibt keinen honorarvertrag,

Seltsam

lediglich eine vollmacht, die
vom mandanten unterschrieben wurde.
Und was steht in der Vollmacht bezüglich Honorar?
angenommen es währen 30% aus tatsächlich 30.000 EUR

30% aus 30.000 EUR? Könnte evtl. eine Vereinbarung in Richtung Erfolgshonorar sein

aber die einigung beläuft sich auf 2.400 EUR

dies und alles nachfolgende lasse ich mal weg.
Insbesondere dieser Paragraph
http://www.bundesrecht.juris.de/rvg/__3a.html
sowie die anderen Paragraphen lassen den Verdacht aufkommen, dass die Honorarrechnung nicht korrekt ist. Widerspruch unter Hinzuziehung eines anderen Anwalts des Vertrauens des Mandanten ist empfehlenswert.

Gruß
Der Franke

Hallo,

annahmen:

z.T. auch in dieser Antwort:

es gibt keinen honorarvertrag,

Seltsam

lediglich eine vollmacht, die
vom mandanten unterschrieben wurde.
Und was steht in der Vollmacht bezüglich Honorar?

bsp. vollmacht ohne honorar, lediglich das tätigwerden des anwalts ist dort vermerkt

angenommen es währen 30% aus tatsächlich 30.000 EUR

30% aus 30.000 EUR? Könnte evtl. eine Vereinbarung in Richtung
Erfolgshonorar sein

bsp. herr anwalt hat nie von erfolgshonorar gesprochen und der erfolg läge ja auf der hand mit 2.400€

aber die einigung beläuft sich auf 2.400 EUR

dies und alles nachfolgende lasse ich mal weg.
Insbesondere dieser Paragraph
http://www.bundesrecht.juris.de/rvg/__3a.html
sowie die anderen Paragraphen lassen den Verdacht aufkommen,
dass die Honorarrechnung nicht korrekt ist. Widerspruch unter
Hinzuziehung eines anderen Anwalts des Vertrauens des
Mandanten ist empfehlenswert.

bsp. zahlungsfrist der rechnng 7 werktage nach erhalt… wäre das normal?
da könnte auch ein anderer anwalt so schnell wahrscheinlich nicht reagieren…

danke trotzdem!

Gruß
Der Franke

Hallo,

bsp. vollmacht ohne honorar, lediglich das tätigwerden des
anwalts ist dort vermerkt

Er wird begründen und nachweisen müssen, welche Vereinbarung über ein Honorar getroffen wurde.

bsp. herr anwalt hat nie von erfolgshonorar gesprochen und der
erfolg läge ja auf der hand mit 2.400€

Beweislage für die Richtigkeit der Honorarforderung liegt bei Anwalt.

bsp. zahlungsfrist der rechnng 7 werktage nach erhalt… wäre
das normal?

Wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, ja:
http://www.bundesrecht.juris.de/rvg/__8.html

Gruß
Der Franke