Hallo Klaus,
ich schätze mal, dass Du auf Deine Frage keine zutreffende Antwort bekommst. Zumindest nicht unter Bezug auf die Ausgangsfrage, denn daraus lässt sich nicht ableiten weshalb der Anwalt beauftragt wurde, ob Fristversäumnisse vorliegen oder ob sich die Gegenseite einfach wegen bisheriger Zusagen ( und möglicherweise fehlenden Verwirklichungen ) sich einfach nur absichern will.
Eine Kostenote wird üblicherweise von einem Anwalt nur gestellt, wenn eine Frist überschritten wird oder ( vermeintliche oder tatsächliche ) Vorgänge bestehen, die die Einschaltung eines Anwaltes erfordern und die Verantwortung der Beauftragen im Verhalten, in anderen Umständen des Gegners liegen. In diesen Fällen wird mit dem Anschreiben auch die Kostennote beigefügt und deren Zahlung verlangt.
ich habe einen Bekannten, der ein Schreiben eines Anwalts
bekommen hat, in dem er ihn über die Meinung seines Mandaten
zu einer offenen Rechnung informiert.
Düfte wohl eine vornehme Umschreibung einer Zahlungsaufforderung aus einer Zahlungsverpflichtung sein.
Der Sachverhalt war aber zwischen meinem Bekannten und dem
Mandantem geklärt. Der Anwalt hat somit eigentlich nichts
neues mitgeteilt.
Dann muss der Bekannte eben beweisen, dass alles bereits geklärt ist, keine Fristen versäumt sind und somit die Kostennote nicht gerechfertigt ist.
Warumm er den überhaupt den Anwalt in Anspuch genommen hat ist
noch unklar, wir nehmen an seine Frau wollte es genau haben
-)
nachfragen ist besser wie annehmen.
Trotzdem soll mein Bekannter die Kosten des Anwaltes
übernehmen.
Meine Fragen sind:
Muß er die Rechnung bezahlen ?
Wie wäre eine rechtlich korrekte Formulierung, wenn er der
Rechnung wiedersprechen möchte ?
Er kann der Rechnung nur widersprechen, wenn er tatsächlich eine Vereinbarung getroffen hat, diese bisher eingehalten wurde und das Anschreiben des Anwaltes unbegründet ist. Angeforderten Formulierungshilfen darf im Brett nicht nachgekommen werden.
Gruss Günter