Anwaltsrechnung unberechtigt !?

Hallo Werweisswasler,

ich habe einen Bekannten, der ein Schreiben eines Anwalts bekommen hat, in dem er ihn über die Meinung seines Mandaten zu einer offenen Rechnung informiert.
Der Sachverhalt war aber zwischen meinem Bekannten und dem Mandantem geklärt. Der Anwalt hat somit eigentlich nichts neues mitgeteilt.

Warumm er den überhaupt den Anwalt in Anspuch genommen hat ist noch unklar, wir nehmen an seine Frau wollte es genau haben :smile:

Trotzdem soll mein Bekannter die Kosten des Anwaltes übernehmen.

Meine Fragen sind:
Muß er die Rechnung bezahlen ?
Wie wäre eine rechtlich korrekte Formulierung, wenn er der Rechnung wiedersprechen möchte ?

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus,
Gruß
Klaus

Hallo Klaus,

ich schätze mal, dass Du auf Deine Frage keine zutreffende Antwort bekommst. Zumindest nicht unter Bezug auf die Ausgangsfrage, denn daraus lässt sich nicht ableiten weshalb der Anwalt beauftragt wurde, ob Fristversäumnisse vorliegen oder ob sich die Gegenseite einfach wegen bisheriger Zusagen ( und möglicherweise fehlenden Verwirklichungen ) sich einfach nur absichern will.

Eine Kostenote wird üblicherweise von einem Anwalt nur gestellt, wenn eine Frist überschritten wird oder ( vermeintliche oder tatsächliche ) Vorgänge bestehen, die die Einschaltung eines Anwaltes erfordern und die Verantwortung der Beauftragen im Verhalten, in anderen Umständen des Gegners liegen. In diesen Fällen wird mit dem Anschreiben auch die Kostennote beigefügt und deren Zahlung verlangt.

ich habe einen Bekannten, der ein Schreiben eines Anwalts
bekommen hat, in dem er ihn über die Meinung seines Mandaten
zu einer offenen Rechnung informiert.

Düfte wohl eine vornehme Umschreibung einer Zahlungsaufforderung aus einer Zahlungsverpflichtung sein.

Der Sachverhalt war aber zwischen meinem Bekannten und dem
Mandantem geklärt. Der Anwalt hat somit eigentlich nichts
neues mitgeteilt.

Dann muss der Bekannte eben beweisen, dass alles bereits geklärt ist, keine Fristen versäumt sind und somit die Kostennote nicht gerechfertigt ist.

Warumm er den überhaupt den Anwalt in Anspuch genommen hat ist
noch unklar, wir nehmen an seine Frau wollte es genau haben

-)

nachfragen ist besser wie annehmen.

Trotzdem soll mein Bekannter die Kosten des Anwaltes
übernehmen.

Meine Fragen sind:
Muß er die Rechnung bezahlen ?
Wie wäre eine rechtlich korrekte Formulierung, wenn er der
Rechnung wiedersprechen möchte ?

Er kann der Rechnung nur widersprechen, wenn er tatsächlich eine Vereinbarung getroffen hat, diese bisher eingehalten wurde und das Anschreiben des Anwaltes unbegründet ist. Angeforderten Formulierungshilfen darf im Brett nicht nachgekommen werden.

Gruss Günter

Hallo Günther,
vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort.

Es handelt sich bei dem Schreiben tatsächlich um eine Zahlungsaufforderung. Das Problem wird sein, dass mein Bekannter beweisen muß, dass er sich an die mündlichen Absprachen gehalten hat.

Also eigentlich wie immer: Alles schriftlich festhalten und unterschreiben lassen.

Gibt es denn im Netz irgendwo anders Formulierungshilfen, oder Standartsätze, ich hab leider nichts gefunden.

Viele Grüße
Klaus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hilfen zur Formulierung gibt es. Ich weiss nur nicht wo.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]