Anwaltsrechnung unklar

Guten Tag,

ich habe hier einen natürlich fiktiven Fall, der mir Sorgen macht.
Angenommen, ich hätte einen RA konsultiert um mich wegen einer Kündigung beraten zu lassen. Er rät zur Klage.
Meine bedenken, dass die Kosten höher werden könnten als der einzuklagende lohn entkräftet er damit, dass er sagt, er würde nur einen Monatslohn als Streitwert ansetzen, da wir ja nur den einen Monat einklagen. Außerdem könne ich Prozesskostenhilfe beantragen und müsste dann gar nichts bezahlen. Nur für den fall dass die PKH abgelehnt würde müsste ich halt die gebühren für den Streitwert von einem Moant zahlen, auch wenn ich vor dem Arbeitsgericht gewinne. Ich stimme der Klage zu.

Am letzten tag der Klagefrist reicht er die Klage ein, die inhaltlich ungefähr das gegenteil ausdrückt von dem, was ich wollte. Er beantragte nämlich festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung mit Zugang aufgelöste wurde. Das war ja nun nicht das, was ich wollte - sondern das, was die gegenseite wollte, das hätte ich ohne klage haben können!
Außerdem schickt er seine Vorschußrechnung - mit berechnung nach 3 Monatslöhnen, also schon ohne Gerichtskosten fast so hoch wie mein nettolohn.

Auf einen höflich formulierten Brief von mir, in dem ich erstens fragte, wie sich das mit der formulierung in der Klage verhält, ob das vielleicht „nicht aufgelöst“ hätte heißen sollen und zweitens um Erklärung bat, warum er jetzt doch drei Monatslöhne als Streitwert zugrundelegte reagierte er überhaupt nicht.

Ich habe inzwischen etwas im internet gesucht und gelernt, dass er wohl gar nicht nur einen Monatslohn als Streitwert nehmen düfte sondern drei Löhne nehmen muss.

Aber warum hat er mir dann in dem beratungsgespräch offensichtlich was falsches erzählt?

Wie würdet Ihr jetzt reagieren? Ich habe Antrag auf PKH gestellt, den er hoffentlich ans gericht weitergeleitet hat, meine Anfrage danach hat er leider auch nicht beantwortet. Ich habe keine Ahnung wie lange so eine bearbeitung eines PKH-Antrags dauert und bin etwas nervös wegen dieser Anwaltsrechnung. (Ich wusste auch nicht, dass ich das alles erst mal vorlegen muss. Wäre nicht schlecht gewesen wenn er darüber mal ein Wort verloren hätte.)

Dieser Anwalt sollte ursprünglich eine Sorge von mir nehmen, nun siehts so aus als hätte ich durch ihn noch welche dazubekommen.

Ich wünsche euch allen ein schönes sonniges Wochenende,

danke fürs lesen

Tellus

Moien,

so einen Anwalt habe ich auch gerade (sogar noch etwas schlimmer). Bei mir kommt jetzt ein Schreiben an die Anwaltskammer sowie an die Staatsanwaltschaft. Ich kann dir nur empfehlen direkt die Anwaltskammer anzurufen bzw. zum Gericht zu gehen und dich dort beraten zu lassen!

Gruß

Bernd