Anwaltsschreiben ohne Anlass

Guten Abend, ich habe heute ein Schreiben vom Anwalt unseres Nachbarn bekommen.Er fordert mich darin auf, das Laub vom Grundstück seines Mandanten zu entfernen, das von unserer Hecke rübergefallen ist und die Hecke zu schneiden. Fakt ist:ich habe im Herbst die Hecke geschnitten und es liegt überhaupt kein Laub auf dem Grundstück! Wir streiten seit er vor 10 Jahren dort eingezogen ist. Er kommt Werder seiner Kehr noch Räum- und Treupflicht nach. Ich habe dien Weg fotografiert.Soll ich dem Anwalt Antworten und wenn was?Soll ich die Fotos beifügen? Danke vorab.

Hallo,

also das wäre mir ganz neu, wenn man beim Nachbarn die Blätter fegen müsste, die von den Bäumen des eigenen Grundstückes abfallen. Dann müsste mein Nachbar, wahrlich den ganzen Herbst bei mir Laub fegen. Dem ist aber nicht so.

Fallen Laub, Nadeln oder Zapfen aus dem Garten des Nachbarn auf das eigene Grundstück oder in die Dachrinne, so ist dies in der Regel zu dulden. Das Laub von überhängenden Bäumen muss man sogar selbst zusammen rechen, nicht etwa der Baumbesitzer.

Der Nachbar muss auch selbst bei erhöhtem Laubfall seine Bäume nicht zurückschneiden. Da müsse die Beeinträchtigung schon „extrem“ sein, etwa wenn die Äste sehr weit auf das angrenzende Grundstück hinüberragen (OLG Frankfurt Az.: 23 U 68/92).

Nur wenn der Befall die Benutzung eines Grundstücks „wesentlich“ beeinträchtigt und nicht ortsüblich ist, müssen Äste abgesägt oder der Baum gefällt werden (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 102/03). Das kann zum Beispiel auch zutreffen, wenn Bäume so viel Schatten werfen, dass die Pflanzen des Nachbarn nicht mehr wachsen können oder den Wurzeln Wasser entziehen. Aber bei Laub von einer Hecke,denke ich, dass das hier in keinem Fall zutrifft.

In Ihrem Fall würde ich dem Anwalt antworten und auch Bilder beifügen. Weisen Sie ihn ruhig darauf hin, das der Nachbar, falls Laub vorhanden, dies auch selbst entfernen muss.

Wenn die Lage wirklich so ist, wie Sie beschreiben, dann würde ich es auch auf eine Klage ankommen lassen. Die gewinnen Sie auf alle Fälle.

Dies ist wiegesagt nur meine Meinung zu diesem Fall, wie ich vorgehen würde!

Dann mal viel Glück!

Gruß
Maik

Hallo Maik, so hatte ich es auch gelesen und verstanden. Wir haben ständig mit Anschuldigen zu tun seitens des Anwaltes, die völlig absurd sind. Klagen wird der Nachbar nicht, aber alle paar Wochen kommt halt so ein Schreiben. Mittlerweile bin ich soweit, dass ich mir überlege die Anwaltskammer davon zu unterrichten. Es liegt hier ja wohl Sachunkenntnis seitens des Anwalts vor ( bezgl. Laub entfernen ) Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Meine Tippfehler liegen an der Tastatur. :0( Viele Grüße!

Anwaltsschreiben ohne Anlass
Hallo,
Sie sind nicht zum Laubfegen verpflichtet. Antworten Sie nicht und lassen es darauf ankommen, dass der Nachbar gegen Sie vor Gericht klagt. Dort werden Sie voraussichtlich gewinnen.
Viele Grüße, schöne Weihnachten.
Robin

Manche Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Normalerweise ist die Regel, dass alles was auf das Nachbargrundstück herunterfällt, sei es Obst oder Laub, dem Nachbar gehört, so auch hier das Laub. Heckenschnitt muß erfolgen, soweit die Hecke stark in das Nachbargrundstück hinein ragt.Ich würde Ihnen trotzdem raten, ein Schreiben von einem Anwalt zu nutzen, das kostet nicht allzu viel, und evtl. haben sie dann Ruhe vor dem nörgelden Nachbar. Alles Gute

Da sind zwei verschiedene Dinge und hier kann man nicht gegeneinander aufechnen

  1. Hecke/Laub

Die Hecke muß „ordnungsgemäß“ geschnitten werden. Die Höhe bestimmt das Nachbarschaftsgesetzt des Bundeslandes und ist in Google zu finden.

Das Laub von einer Hecke fällt ist meines Erachtens nicht zu vermeiden und soweit ich weiß muß der Nachbar dieses entfernen, bin mir aber nicht sicher.

2.Räum- und Streupflicht

Diese ist meistens in der Gemeinde geregelt. Frag mal bei Ordnungsamt nach „Satzung über die Reinigung öffentlicher Flächen der Stadt…“
dort ist bei uns alles geregelt, wer was zu tun hat.

Dann dies beim Anwalt anzeigen, aber wie gesagt das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Noch besser wäre miteinander zu reden.
Joki

Sehr geehrte Apfelsine …,

nein, antworten Sie dem Anwalt nicht direkt. Diesen Leuten ist unsereins nicht gewachsen. Sie sollten sich mit ihresgleichen messen.
Suchen Sie sich lieber selbst einen Advokaten. Den anwaltlichen Brief und ihre Photos können Sie Ihrem Anwalt gleich mitbringen.

Ich teile Ihr Schicksal. Auch mein Nachbar würde gewiß so eine Forderung an mich stellen. Mein Grundstück ist von hohen Bäumen bevölkert …

Der Nachbar lebt auf der anderen Doppelhaushälfte, ist ein Kleingärtnertyp. Kurz gesagt, bei ihm ist der Garten porentief rein, bei mir liegen Blätter.
Dennoch hat er nie von mir verlangt, daß ich die Blätter auf seinem Grundstück einzeln auflese. Vermutlich ist das unzulässig und als Schikane zu bewerten. Wer wollte auch Blätter sortieren und Grundeigentümern zuordnen.

Sie können sich über das Nachbarrecht Ihres Bundeslandes informieren. Das Nachbarrecht ist auf verschiedenen juristischen Seiten im Netz zu finden. Die gesetzlichen Bestimmungen varrieren leicht zwischen den Bundesländern.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla

Hallo,

ich kenne die genaue Lage (inbesondere Nachbarschaftsrecht) im Saarland nicht, allerdings ist der Überfall von Laub eigentlich recht eindeutig um BGB geregelt. Hier ist dann von „unwägbaren Stoffen“ die Rede (http://dejure.org/gesetze/BGB/906.html) und Laub zählt hier sehr eindeutig dazu (auch wenn man es auf eine Waage legen könnte).

Von daher sehe ich nichts zu befürchten.

Zitat aus Deinem Post:
„das Laub vom Grundstück seines Mandanten zu entfernen, das von unserer Hecke rübergefallen ist und die Hecke zu schneiden.“

Wenn die Hecke auf das Grundstück des Nachbarn überstehen würde, dann hätte er nach Fristsetzung das Recht die Hecke selbst zu schneiden - allerdings nur, wenn hiervon wirklich eine Störung seines Grundstücks ausgeht. Und hierfür ist mehr als ein „da fallen Blätter runter“ erforderlich (http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html)

Von daher würde ich die Frist des Nachbarn einfach mal verstreichen lassen. Insbesondere wenn der Anwalt nicht mit gerichtlichen Schritten droht, dürfte es sich um einen „lasst und mal mit den Ketten rasseln und mal sehen ob das hilft“-Brief handeln.

Das Thema „räumt, streut und kehrt nicht“ ist eine andere Baustelle und unabhängig zu betrachten! Das eine Unrecht würde das andere nicht aufheben. Es besteht die Möglichkeit den Nachbarn beim zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen aber es dann deren Sache hier vorzugehen oder nicht.

Alles in allem würde ich Dir empfehlen ein „Tagebuch“ mit Fakten und Vorkommnissen zu schreiben.

Ferner solltet Ihr mal überlegen, einen Mediator einzuschalten. Oft liegt die Ursache eines Nachbarschaftsstreites nicht am Laub das rüberfällt… Es gibt hier Stellen die Helfen!

Grüße
Lumpi

Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich habe heute herausgefunden, dass die Vollmacht gefälscht ist! Unser Nachbar ist Ausländer, lebt zwar seit 50 Jahren in Deutschland und versteht auch deutsch, aber er hat einen Freund, der ihn „berät“ und ich glaube, dass dieser dem Anwalt den Quatsch erzählt hat. Die Unterschrift (des Nachbarn) ist eine Kopie während alles andere wie Datum und Aktenzeichen neu eingesetzt wurde. Sieht man ganz deutlich und lässt sich verwischen. Was sollte ich jetzt eventuell dazu sagen? Wie gesagt, es gibt seit Jahren regelmäßig Anwaltsschreiben von seiner Seite mit absurden Behauptungen.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich hätte noch eine Frage: ist es üblich eine anwaltliche Vollmacht blanko zu unterschreiben und diese bei weiteren Briefen einfach zu kopieren und ein neues Aktenzeichen einzusetzen? Hier so passiert, was mich verwundert. Schöne Weihnachten und alles Gute.

Sehr geehrte Apfelsine,

Sie sollten sich mit dem gefälschten Anwaltsbrief an die Polizei wenden. Ihr Nachbar schreckt offensichtlich nicht davor zurück, die Grenzen des Rechts zu überschreiten.
Einen Anwalt sollten Sie dennoch in Anspruch nehmen. Sie werden Ihn gewiß im Laufe des noch folgenden Gefechts brauchen.

Die „Beziehung“ zu Ihrem Nachbarn jedenfalls wird nach der Meldung bei der Polizei noch feindseliger werden. Ich bin diesen Weg auch gegangen. Mir hat mein Nachbar anonyme Briefe geschrieben und das mit so schlechter Orthographie, daß mir klar war, woher die Drohbriefe kamen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla

[Team: auf eigenen Wunsch bearbeitet]