Anwaltssuche

Hi Ihrs,

angenommen eine Deutsche lebt mit ihrem Kind in Indonesien, beide sind nicht mehr in Deutschland gemeldet. Der französische Vater, in Frankreich lebend, soll nun an seine Unterhaltspflicht erinnert werden.
Gibt es Links von Anwälten die EU-übergreifend agieren? Oder auch International?
Ich hoffe Euch fällt etwas ein!!

Dank schon mal
Susanne

Hallo,

probiers mal hier:

http://www.dijuf.de/german/institut.html

Das DIJUF unterstützt nicht nur die Jugendämter sondern auch die Mütter direkt bei der Realisierung der Unterhaltsansprüche im Ausland.

Grundsätzlich ist es aber so, daß sich der Anspruch auf Unterhalt auf den WOHNORT des Kindes bezieht.
Es kann also sein, daß man in D Anspruch auf 245 € monatlich hat, in Indonesien nur auf 25 €, auch wenn das Kind und/oder die Eltern eine europäische Staatsangehörigkeit besitzen und ein entprechendes Einkommen haben.

grüße
dragonkidd