ich bin als Verwalter einer WEG beauftragt, die Eigentümergemeinschaft von einem Anwalt beraten zu lassen. Es geht im weitesten Sinne um Baurecht, aber hier um folgende Besonderheit:
Ein Sachverständiger (IHK, öffentlich bestellt und vereidigt, Fachrichtung Abwassertechnik) hat in seinem Gutachten festgestellt, dass die Entwässerung des Hauses technisch vollkommen falsch gelöst wurde. Unter anderem läuft ein großer Teil des Straßenabwassers in die hauseigene Hebeanlage, statt in die Kanalisation, und führt immer wieder zu Schäden an der Technik. Seiner Ansicht nach hätte die Gemeinde keine Genehmigung erteilen dürfen. Selbst bei der bestmöglichen Sanierung kann man das Problem nicht mehr beheben, nur mildern - Kostenpunkt ca. 60 TE, eine riesige Summe für eine kleinere Hausgemeinschaft.
Gibt es Anwälte, die über normales Baurecht hinaus noch spezialisiert sind, also das damalige Genehmigungsverfahren prüfen und die Gemeinschaft bei den Verhandlungen mit der Stadt unterstützen können ? Wie heißt dann diese Fachrichtung, und wo finde ich einen geeigneten Anwalt ?
wahrscheinlich ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der auch Fachanwalt für Baurecht ist, bei einer größeren Kanzlei ist man wegen der Zusammenarbeitsmöglichkeit mehrerer Kollegen wahrscheinlich auch nicht falsch.
Mir leuchtet allerdings nicht ein, wieso die Gemeinde haften soll, wenn der Bauherr sich selbst schädigt, aber da sollen vielleicht Experten für öffentliches Baurecht posten.
Mir leuchtet allerdings nicht ein, wieso die Gemeinde haften
soll, wenn der Bauherr sich selbst schädigt, aber da sollen
vielleicht Experten für öffentliches Baurecht posten.
Danke für die Antwort !
Es geht um folgendes:
Eine eventuelle Haftung für eine Baugenehmigung, obwohl die Entwässerung falsch geplant war. Hier sehe ich kaum Chancen, das ist schon 40 Jahre her. Der Gutachter meinte zwar, dass es brisanten Schriftwechsel gibt, aber trotzdem - siehe oben.
Durch diese Fehlpanung, übrigens auch durch die Fehlplanung des Kanalnetzes (laut Gutachter) läuft „öffentliches“ Straßenwasser in großen Mengen in die private Hebeanlage. Dadurch entstehen Schäden, weil die Anlage natürlich nur für die Entwässerung des Hauses dimensioniert ist, und darüber hinaus bezahlt die Gemeinschaft Abwassergebühren für die „Selbstentsorgung“. Die Gemeinschaft möchte daher erreichen, dass sich die Stadt an den Kosten für die baulichen Änderungen beteiligt.
Eine absolut nötige Massnahme betrifft das öffentliche Kanalnetz. Laut Gutachter wurde eine Rückschlagklappe (oder so ähnlich) vergessen, das ist wohl ein Fehler der Stadt.
Die Gemeinschaft möchte, dass ein Anwalt mit zu den Gesprächen mit der Stadt geht und natürlich auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sie vertritt.
wahrscheinlich ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der auch
Fachanwalt für Baurecht ist, bei einer größeren Kanzlei ist
man wegen der Zusammenarbeitsmöglichkeit mehrerer Kollegen
wahrscheinlich auch nicht falsch.
Wäre ich „Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht“, würde ich jetzt heftig protestieren.
Mir leuchtet allerdings nicht ein, wieso die Gemeinde haften
soll, wenn der Bauherr sich selbst schädigt, aber da sollen
vielleicht Experten für öffentliches Baurecht posten.
M. E. soll da bitteschön niemand zu posten wegen FAQ:1129