Hallo zusammen,
Im Rahmen einer Ermittlungsverfahren wegen falscher uneidlicher Aussage in einem Verkehrsunfall § 153 StBG (Schadenshöhe ca. 560 €) habe ich einer Anwalt ein Mandat erteilt.
- Ich müsste 500 Euros + Mehrwertsteuer als
Kostenvoranschlag im Vorfeld bezahlen.
Mein Anwalt bietet mir eine Vergütungsvereinbarung mit Beiträgen die die Gesetzlichen Gebühren überschreiten.
- Für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren
VVRVG 4104 ) 1500,00 € + Mehrwertsteuer - Für die Verteidigung im gerichtlichen
Verfahren 1000,00 € + Mehrwertsteuer - Auslage wie Entgelte für Post- und
Schreibauslagen, Fahrkosten, Tage- und
Abwesenheitsgelder (gem. RVG) und der jeweils
gültigen Höhe sind gesondert zu zahlen - Fotokopierkostenpauschale i.H.v 20,00 €
Ich finde diese Gebühren sehr hoch und unverhältnismäßig
Soll ich diese Vergütungsvereinbarung unterschreiben? Ist die Vereinbarung verhandelbar?
Habe ich überhaupt die Wahl, da ich schon das Mandat erteilt habe?
Welche Möglichkeiten habe ich falls wir uns nicht verständigen können?
Muss ich mir einen neuen Anwalt/ neue Anwältin suchen?
Was für Konsequenzen hätte es für mein Verfahren?
Vielen Dank im Voraus für eure baldige Hilfe.
Viele Grüße,
E Chartier