Anwaltsvertretung bei Verkehrsunfall erlaubt

Liebe Versicherungsexperten,
In der Vergangenheit war es immer so, daß man als unverschuldeter Unfallgeschädigter einen Anwalt auf Kosten des Schuldigen nehmen konnte, sogar wenn die Sachlage klar war und die Haftpflicht keine Mucken machte.
Ist das heute immer noch so?

Wie würdet Ihr das sehen, wenn ich bei einem Verkehrsunfall der geschädigte EIgentümer einer umgefahrenen Gartenmauer bin? (Das ist mein komischster Unfall bis her…)
Ich habe auf Verlangen der Autohaftpflicht über 30 Firmen um Angebote zum Wiederaufbau gebeten, aber es hat nur eine einzige geantwortet (soviel zur schlechten Baukonjunktur…) und die 9.000.- Euro sind der Versicherung jetzt zu hoch.

Habe ich auch hier das Recht, selber auf Kosten der Versicherung einen Sachverständigen zu beauftragen?

Was nützt es mir denn, wenn ein Sachverständiger die Kosten auf 7.000.- Euro beziffert, aber nachweislich von 30 Firmen im Umkreis von 30km nur eine einzige für 9.000 Euro bereit ist? ICh kann mich erinnern, daß es bei Autoschäden schon mal analog ein Urteil gab, daß mehr zu zahlen ist.
Schönen Dank Norbert

Hallo Norbert,

einen ähnlichen Fall hatte ich auch einmal [war ein Gartenzaun]. Ich habe darauf hin die Versicherung des Autofahrers aufgefordert die Wiederherstellung des Gartenzaunes zu veranlassen und hausintern die Kosten zu verrechnen. Nach einer Fristsetzung kam plotzlich ein Gartenzaun.

Aus meinem Problem war ein Problem der Versicherung geworden.

Christian

Moin,

Liebe Versicherungsexperten,

Nein, das bin ich nicht.

In der Vergangenheit war es immer so, daß man als
unverschuldeter Unfallgeschädigter einen Anwalt auf Kosten des
Schuldigen nehmen konnte, sogar wenn die Sachlage klar war und
die Haftpflicht keine Mucken machte.

Klar ist die Sachlage im Zweifel erst nach einem Gerichtsurteil.
Kürzlich habe ich ein (allerdings nur AG-)Urteil gelesen, nach dem die Beauftragung eines Anwalts in jedem Fall ok ist. Grund war, dass „der rechtliche Wissensvorsprung der Versicherung ausgeglichen werden kann“. Denn nur so ist sichergestellt, dass die Versicherung dir nicht einen vom Pferd erzählt und dich über den Tisch zieht.

und die 9.000.- Euro sind der Versicherung jetzt zu hoch.

Verständlich, aus Sicht der Versicherungen ist jeder Betrag über 0 zu hoch.

Habe ich auch hier das Recht, selber auf Kosten der
Versicherung einen Sachverständigen zu beauftragen?

Genau dafür ist ein Anwalt sinnvoll.

Was nützt es mir denn, wenn ein Sachverständiger die Kosten
auf 7.000.- Euro beziffert, aber nachweislich von 30 Firmen im
Umkreis von 30km nur eine einzige für 9.000 Euro bereit ist?
ICh kann mich erinnern, daß es bei Autoschäden schon mal
analog ein Urteil gab, daß mehr zu zahlen ist.

Du siehst, auch hier kann nur ein Anwalt helfen. Der kennt sich aus. Und wenn nicht, hat er eine Haftpflicht, mit der man sich anschliessend rumschlagen kann :wink:

Gruss
Nils

hallo Christian,
Spitzenidee.
Schließlich geht´s hier nicht um Kohle machen, sondern um die Reparatur des Zaunes.
Wenn sie glauben, dass das mit 7.000 € machbar iat, dürfen sie das auch machen.
Echt gute Idee.
Grüße
Raimund