Anwaltsvertretung

Hallo. Ich habe da mal eine Frage. Eine Bekannte von mir wird von Ihren ehemaligen AG verklagt, da Sie gegen das Wettbewerbsverbot verstossen haben soll.
In einem vorherigen Mahnschreiben schreibt der ehemalige AG, das er sich rechtliche Schritte gegen den abwerbenden Arbeitgeber vorbehält.

Nunmehr gibt es vom Firmenanwalt ( einer externen Kanzlei) die Aussage, das dieser die Arbeitnehmerin nicht vertreten kann, da er dann später den abwerbenden AG nicht mehr vertreten darf, falls gegen ihn vorgegangen wird.

Diese Aussage verwundert mich etwas. Ist dies wirklich so? Es sind doch rechtlich vollkommen unterschiedliche Fälle. Hat jemand Erfahrung mit sowas?

Danke

Hallo, da kann ich leider nichts zu sagen. Wenn die Kanzlei das so sagt, wirds vermutlich stimmen. Grüße, Reinhard

Tut mir Leid, keine Ahnung.
Viel Glück.

Hallo,

bedaure, ich kann nicht helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
für mich sind das keine zwei paar Schuhe.
Der Firmenanwalt kann die AN nicht vertreten, weil
er 1. nicht gegen den eigenen Vertragspartner (Ex-Ag)
vorgehen kann und auch nicht, 2. weil der neue Ag eventuell vom Vetragspartner des Firmenwalts verklagt wird. Das hängt beides zusammen. Der Firmenanwalt ist befangen.
Ich würde aber auch gar nicht dazu raten, mich als An vom Firmenanwalt des Ex-Ag gegen diesen vertreten zu lassen. Kann man sicher sein, dass man 100% vertreten wird? Ich glaube nicht.
Ein neutraler Anwalt ist die bessere Lösung.
Ich würde raten, sich mit der Rechtsstelle der Gewerkschaft (DGB-Rechtsstelle), soweit Mitglied, in Verbindung zu setzen.
Das kostet dann nichts. Oder sich an den Betriebsrat zu wenden, wenn vorhanden. Der kann einen guten Anwalt empfehlen.
Meine Ausführungen sind nicht rechtsverbindlich!
Rechtsauskünfte dürfen nur Anwälte geben.
Es sind nur unverbindliche Ratschläge.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen trotzdem einen guten RAt geben.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe H.

Hallo, tut mir leid, damit kenne ich mich wirklich so gar nicht aus. Das einzige was mir dazu einfällt ist evtl. Interessenskonflikt.

hallo
ja das ist so …de anwalt hat angst seinen „dickeren“ auftraggeber zu verlieren…
find ich aucber auch für euch nicht gut…interesenkonflikt…
besser gewerkschaft …oder dann anwalt -rechtsschutzversicherung ist von nöten…gewerkschaft hilft sofort wenn man bei ihr eintritt…

„rechtliche schritte sich vorbehält“ ist of eine drohgebärde…
ich würde abwarten bis dann vielleicht eine klage kommt-allerdings fehlen mir die informationen…abmhanung ? kündigung ???dann wäre sofort rechtsbeistand von nöten …
auch rechtsberatung erstmal???
so kann ich nur raten …da ich nicht mehr weiss…
alles gute…

Nun, erfahrung hab ich in der hinsicht gemacht daß ich mir mal einen AW gesucht hatte damit er mich vertritt. Dieser aber dann ablehnte weil er Die Fa, die ich verklagen wollte schon mal vertreten hat. Ich habe von der situation die du da schilderst schon mal gehört kann aber selbst nix zu sagen. besser wäre nen AW direct zu fragen.
gruss

Hallo,
ich denke der Anwalt wird Ihrer Bekannten keinen Unfug erzählen. Bitte nehmen Sie die Entscheidung hin.

LG
Trotzkopf

Sorry, aber da kenne ich mich leider nicht aus. Wünsche viel Glück und hoffentlich kein Verfahren. Lg

tut mir leid.kp.
viel glück

Hi Uwe,
damit ich richtig verstehe, nochmal zum besseren Verständnis:
Deine Bekannte=AN hat den AG gewechselt, welcher ein Konkurent oder jedenfalls branchengleich tätig ist.
Die AN möchte vom externen Firmenanwalt, des neuen AGs vertreten werden, dieser hat Bedenken falls es zur Klage gegen den neuen AG kommen sollte!
In so einem Fall ist es mir unerklärlich warum hier eine Ablehnung erfolgt. Schließlich ist die AN eh jetzt bei dem AG beschäftigt, den der Anwalt vertritt.
Vielleicht hat er ein Gewissenskonflikt oder eine Anweisung durch den neuen AG erhalten, sich der neuen AN rechtlich nicht anzunehmen!? Keine Ahnung. Wie dem auch sei, rate bloß deiner Bekannten sich einen neutralen anderen Fachanwalt zu nehmen.
Ich drück ihr den Daumen, dass sie eine gescheite Rechtsvertretung bekommt.
Gruß, Dagmar

Hallo.

Nun, es wäre durchaus möglich dass der „Firmenanwalt“ einen Vertrag mit dem neuen AG hat, oder diesen als Kunden nicht verlieren will. Auch möglich wäre dass er sogenannte „Gewissensbisse“ hat, oder in eine moralische Zwickmühle kommt. Rein rechtlich steht jedenfalls nichts gegen eine Verteidigung dur den „Firmenanwalt“. Aber wenn er nicht will… . Ich würde auf jeden Fall zu einem neutralen Anwalt raten (der mit beiden Firmen nichts zu tun hat). Der ist auf jeden Fall unbelastet (von irgendwelchen Verträgen oder mündlichen Absprachen).

Ich hoffe ich konnte damit helfen.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Hallo, da kann ich dir leider kaum weiterhelfen, ist eine Sache für einen Anwalt. Allerdings kann ich mir einen gewissen Interessenkonflikt vorstellen

Hallo

meine Antwort kommt verspätet (sorry), aber dies ändert
nichts an der Sitaution:

Die externe Kanzlei gerät in eine Interessenkollision, wenn der Firmenanwalt die AN gegen seinen Mandanten (bisheriger AG) vertritt. Es könnte dazu führen, dass der Anwalt Informationen aus dem Mandat gegen seinen Auftragsgeber verwenden würde. So etwas wäre ehrenrührig.Die Vertrauensbasis zwischen AG und RA wäre nachhaltig beschädigt, so dass die Kanzlei das Mandat verliert. Damit der Anwalt gar nicht nicht erst in Versuchung der missbräuchlichen Verwendung von Informationen und Erkenntnissen geführt wird, lehnt
die Vertretung Dritter ab, wenn sich diese gegen seine Mandanschaft richtet.

Dies entspricht m. W. dem für die juristische Tätigkeit üblichen Verhaltenskodex und gilt wohl auch noch eine gewisse Zeit nach Beendigung eines Mandates.

Die AN wird sich daher einen anderen Anwalt suchen müssen.

Viele Grüße
Zemionow

Da wurde irgendwas falsch verstanden. Es geht nicht darum, das der Firmenanwalt meine Bekannte gegen seinen Mandanten vertritt. Der Firmenanwalt ihres neuen AG, dieser hat mit dem alten AG nichts zu tun, möchte meine Bekannte nicht gegen den alten AG vertreten, da der alte AG auch angekündigt hat, sich rechtliche Schritte gegen den neuen AG im Bezug auf den Verstoß gg. das Wettbewerbsverbot vorzubehalten.
Da ist für mich der Interessenkonflikt nicht nachvollziehbar.

Hallo,

Da wurde irgendwas falsch verstanden.

In der Tat, die Fragestellung ist eine andere, das hatte ich nicht erkannt. Zu diesem Fall kann ich jedoch nichts beitragen.

Gruß
Zemionow

hallo
denke zu spät für antwort