Hallo. Ich habe da mal eine Frage. Eine Bekannte von mir wird von Ihren ehemaligen AG verklagt, da Sie gegen das Wettbewerbsverbot verstossen haben soll.
In einem vorherigen Mahnschreiben schreibt der ehemalige AG, das er sich rechtliche Schritte gegen den abwerbenden Arbeitgeber vorbehält.
Nunmehr gibt es vom Firmenanwalt ( einer externen Kanzlei) die Aussage, das dieser die Arbeitnehmerin nicht vertreten kann, da er dann später den abwerbenden AG nicht mehr vertreten darf, falls gegen ihn vorgegangen wird.
Diese Aussage verwundert mich etwas. Ist dies wirklich so? Es sind doch rechtlich vollkommen unterschiedliche Fälle. Hat jemand Erfahrung mit sowas?
Danke