Angenommen, Anwalt A hätte gern die Wohnung von Mandant M.
Nun fällt ihm ein, dass in der Vollmacht, die ihm M für einen bestimmten Prozess erteilt hat, der Passus P enthalten ist:
„[…] wird hiermit Rechtsanwalt A in Sachen S unbeschränkt Vollmacht erteilt, den oder die Vollmachtgeber außerprozessual und prozessual gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber allen Gerichten und Behörden zu vertreten. […].“
Könnte er damit ohne Wissen/ausdrücklichen Auftrag des Mandanten gegenüber dem Vermieter seines Mandanten die Kündigung dessen Wohnung erteilen? Und wenn ja, wäre das legal?
Gruß
wega
Die Vollmacht bezieht sich immer nur auf eine oder mehrere bestimmte Angelegenheiten.
Wird zum Beispiel die Vollmacht für eine Kündigung erteilt, steht dieses ausdrücklich in der Vollmacht. Der Anwalt, der eine solche Erklärung abgeben würde, wäre Vertreter ohne Vertretungsmacht und seinem Mandanten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.
Aber welcher Schaden? Er will doch nur die Wohnung haben - vielleicht stellt er ihm seine eigene im Austausch zur Verfügung, die auch noch billiger ist. Also wäre ja kein bezifferbarer Schaden da.
Gehe ich jetzt tatsächlich recht in der Annahme, dass eine Kündigung der Wohnung im Namen des Mandanten gegen dessen Willen legal wäre und er lediglich einen bezifferbaren Schaden ersetzt bekäme?
Gruß
wega
Hi,
100ig sicher bin ich nicht, aber ich würde es verneinen. Schließlich steht ja immer in der Vollmacht auf welchen Fall sie sich bezieht.
Allerdings kannte ich einen Anwalt, der, wenn er selbst einen Anwalt benötigte, immer die den Fall nicht betreffenden Passagen in der Vollmacht gestrichen hat.
Gruß
Tina