Guten Morgen,
Familie A klage gegen Ihren ehemaligen Vermieter, nachdem sie ausziehen mussten, da laut Baubehörde keine Nutzungsgenehmigung für die Wohnung vorlag (der Vermieter hatte gegen den Bebauungsplan verstoßen).
Familie B sei regulär ausgezogen, warte aber seit über einem Jahr auf die Rückzahlung der Mietkaution, die seinerzeit in Bar bezahlt werden musste.
Könnte Familie B zur Einforderung der Mietkaution in diesem Fall den selben Anwalt wie Familie A nutzen oder müsste sie einen anderen nehmen? Ergäben sich aus der Wahl des selben Anwalts Vorteile, bis auf dass er von Familie A empfohlen worden sei?
Danke für Anregungen,
Gruss,
Nabla