Anwaltswechsel erforderlich?

Wann ist ein Anwaltswechsel erforderlich? Welche Fehler muss der Rechtsanwalt begangen haben, damit der Anwaltswechsel stattfinden kann (damit die Rechtsschutzversicherung den Anwaltswechsel finanziell mit trägt)?
Darf der Rechtsanwalt in der Klageschrift schwerwiegende Fehler produzieren, ohne die zu korrigieren und ohne die Korrektur dem Gericht mitzuteilen?
Darf der Rechtsanwalt einfach so vorhandene Rechte nicht einklagen, obwohl die Rechte offensichtlich ‚auf der Hand‘ liegen?

Hallo,

fehlendes Vertrauen zum eigenen Rechtsanwalt rechtfertigt immer den Wechsel, insbesondere dann, wenn der RA die Interessen des Mandanten nicht vertritt.
Wenn durch den RA Schäden entstanden sind, können diese im Rahmen des Schadensersatzes geltend gemacht werden; ebenso ist eine Beschwerde bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer möglich.

Woher will der Laie erkennen, dass der Rechtsanwalt in der Klageschrift schwerwiegende
Fehler produzierte, ohne die zu korrigieren und ohne die Korrektur dem Gericht mitzu-teilen?

Es kommt nicht selten vor, dass ein Mandant mit der Klagschrift des eigenen RA nicht zufrieden ist, die Klagschrift aber wiederum sach- und fachgerecht ist.

lG