Hallo Ihr Wissenden,
angenommen Person A will sich scheiden lassen und bekommt gem. BerHG einen Anwalt bezahlt. Person A will nun den Anwalt wechseln, da sich der Vorgang nun fast 5 Jahre hinzieht, der Anwalt vereinbarte Schreiben nicht aufsetzt, Schreiben anders aufsetzt als vereinbart, vereinbarte Schritte nicht unternimmt.
Weiter angenommen A beantragt nun beim Rechtspfleger den Anwaltswechsel. Laut mündlicher Info alles kein Problem. Sechs Wochen später die schriftliche Ablehnung, da nach § 1 Abs. 1 BerHG Beratungshilfe nur außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt werden kann.
Kann mir als Laie wirklich nicht vorstellen, dass es keine Möglichkeit gibt den Anwalt zu wechseln, wenn man den Anwalt bezahlt bekommt. Was sagen hier die Experten?
mit besten Grüßen
Steffen B.
PS: Mal theoretisch angenommen, dass zumindest bei einem der Vorgänge liegt ein schriftliches Eingeständnis des Anwaltes über einen begangenen Fehler (der nachweisbar Geld gekostet hat) vorliegt. Hilft das?
Hallo Steffen,
im letzten Satz sagst du es selbst: du bekommst den Rechtsanwalt bezahlt. Der Wechsel führt dazu, dass für die Steuerzahler 2 x die Kosten der Rechtsberatung anfallen würden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wissen oder Polemik?
Hallo Leopold,
im letzten Satz sagst du es selbst: du bekommst den
Rechtsanwalt bezahlt.
Erstens bekomme ich gar nichts bezahlt und zweitens ist es ja ein fiktiver Fall.
Der Wechsel führt dazu, dass für die
Steuerzahler 2 x die Kosten der Rechtsberatung anfallen
würden.
Also ist eine den Steuerzahlender belastende Person A entweder auf Gedeih und Verderb dem ursprünglichen Anwalt ausgeliefert oder sie verzichtet gleich ganz auf die Durchsetzung ihrer Rechte?
Ist das jetzt fundiertes Wissen von Dir oder einfach nur Polemik?
mit besten Grüßen
Steffen B.
@Leopold off topic
Hallo Leopold,
dass für die
Steuerzahler 2 x die Kosten der Rechtsberatung anfallen
Nur mal so zur Berichtigung Deines Weltbildes. Auch anspruchsberechtigte für eine kostenlose Rechtsberatung, Hartz IV-Empfänger, Rentner und sonstige nicht Erwerbstätige zahlen Seuern. Es gibt in Deutschland nicht nur die Lohnsteuer…
mit besten Grüßen
Steffen B.
Hallo!
Kleine Anmerkung am Rande: Der Anwalt bekommt für die fünfjährige Tätigkeit 70 Euro. Da das unheimlich viel Geld ist, ist die Staatskasse niemals bereit, diese Summe in der gleichen Angelegenheit noch für einen anderen Anwalt auszugeben.
so wenig?
Hallo worldwidefab,
Kleine Anmerkung am Rande: Der Anwalt bekommt für die
fünfjährige Tätigkeit 70 Euro.
Wow, kein Wunder das mein fiktiver Anwalt da eher eine Gefahr für meine erfundene Mandantin darstellt… Echt so wenig? Egal ob er klagt, egal wie viel er schreibt, egal ob ein Prozess läuft?
Da das unheimlich viel Geld
ist, ist die Staatskasse niemals bereit, diese Summe in der
gleichen Angelegenheit noch für einen anderen Anwalt
auszugeben.
Also auf Gedeih und Verderb dem Anwalt ausgeliefert? Es soll ja tatsächlich nicht nur Mandaten geben denen man nichts rechts machen kann, sondern auch ein oder zwei Anwälte bei denen einiges falsch läuft…
mit besten Grüßen
Steffen B.