Anwaltswechsel pkh

Hallo. Wenn man auf Prozesskostenhilfe Basis ein Anwalt zugesprochen wurde und auch bereits eine Klage läuft, darf man dann trotzdem wegen gestörten Vertrauensverhältnis auch den Anwalt noch Wechseln ? Welche Kosten müsste ich dann selber tragen ?

Danke

Hat ein Beteiligter, dem Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, einen Anwaltswechsel zu vertreten, so ist eine Beschränkung der Vergütung des neu beigeordneten Rechtsanwalts erforderlich, um unnötige Mehrkosten der Staatskasse zu vermeiden […]. Da ein Wechsel in der Person des beigeordneten Anwalts regelmäßig mit Mehrkosten für die Staatskasse verbunden ist, bedarf es hierfür eines triftigen Grundes. Erforderlich sind besondere Umstände, die auch einen nicht auf Verfahrenskostenhilfe angewiesenen Beteiligten veranlasst hätten, sich von seinem Verfahrensbevollmächtigten zu trennen […]. Ein solcher Umstand kann insbesondere dann gegeben sein, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tiefgreifend zerrüttet ist.

Quelle: https://www.zpoblog.de/olg-hamm-beiordnung-eines-anderen-rechtsanwalts-bei-pkhvkh-bewilligung/

Daraus folgt allerdings auch, dass die Beiordnung eines neuen Anwalts immer möglich ist, wenn der Staatskasse keine Mehrkosten entstehen.

Hallo Mozart, vielen Dank Dir.