folgender Fall: Anwalt wurde mit einer Rechtsberatung (Werkvertragsrecht) beauftragt. Honorardeckung besteht durch Rechtsschutzversicherung.
Trotz wiederholter schriftlicher und telefonischer Aufforderung des Mandanten beantwortet der Anwalt ihm gestellte wichtige Rechtsfragen nicht. Mandanten drohen dadurch Nachteile. Deshalb soll dem säumigen Anwalt jetzt das Mandat entzogen und einem anderen Anwalt übertragen werden.
Wie ist vorzugehen, um Kostennachteile für den Mandanten zu vermeiden?
Vermutlich muß zuerst die Rechtsschutzversicherung informiert werden?
Wäre für klare Schritt-für-Schritt-Information dankbar.
folgender Fall: Anwalt wurde mit einer Rechtsberatung
(Werkvertragsrecht) beauftragt. Honorardeckung besteht durch
Rechtsschutzversicherung.
Trotz wiederholter schriftlicher und telefonischer
Aufforderung des Mandanten beantwortet der Anwalt ihm
gestellte wichtige Rechtsfragen nicht. Mandanten drohen
dadurch Nachteile. Deshalb soll dem säumigen Anwalt jetzt das
Mandat entzogen und einem anderen Anwalt übertragen werden.
Wie ist vorzugehen, um Kostennachteile für den Mandanten zu
vermeiden?
Vermutlich muß zuerst die Rechtsschutzversicherung informiert
werden?
Mandant kündigen.
RS Vers. darüber informieren.
Neuen ReA beauftragen, oder gleich selbst erledigen.
Alles weitere macht (sollte) der neu ReA erledigen:
RS Vers. neu informieren.
Akten vom Alt-ReA anfordern.
Schadenersatz gegen Alt-ReA prüfen. (eigener RS-Fall)
Den Fall endlich bearbeiten.
Hi,
was joki schreibt, ist so voll richtig, Du hast aber zusätzlich ggf. ein organisatorisches Problem: Anwälte der von Dir geschilderten, leider gar nicht mehr so seltenen Art haben die unangenehme Eigenschaft, auf gar nichts zu reagieren, weder auf Deine Anrufe, Schreiben, Vorsprachen, noch auf die Deines neuen Anwalts. Bis es dann endlich soweit ist, hast Du Fristen versäumt usw., denn Dein Anwalt ist ein Erfüllungsgehilfe, dessen Fehlleistungen Dir zugerechnet werden.
Das sind meine Erfahrungswerte (leider ziemlich viele) in solchen Fällen. Die Herrschaften meinen nämlich, sie hätten eine Art „Pfandrecht“ an Deinen Orginalunterlagen, um das Honorar, ich sag’ es frei heraus: von Dir zu erpressen im Falle der Mandatsaufkündigung.
aktuelle Abhilfe (schwierig):
Selbst und sofort Deine Unterlagen beim untätigen Anwalt abholen,
ggf. unter einem fadenscheinigen Vorwand (will das nur schnell kopieren, es hat sich was neues ergeben, gebe den Akt gleich zurück) bei der Sekretärin.
zukünftige Abhilfe:
nur Kopien dem Anwalt geben - grundsätzlich.
Mandant kündigen.
RS Vers. darüber informieren.
Neuen ReA beauftragen, oder gleich selbst erledigen.
Alles weitere macht (sollte) der neu ReA erledigen:
RS Vers. neu informieren.
Akten vom Alt-ReA anfordern.
Schadenersatz gegen Alt-ReA prüfen. (eigener RS-Fall)
Den Fall endlich bearbeiten.
Antwort: Besten Dank. Aber: Wie verhält sich eine Rechtsschutzversicherung
mit der Anwaltshonorierung bei Mandatskündigung und Anwaltswechsel? Schon deshalb ist v o r Mandatskündigung sicher Rücksprache mit der Versicherung ratsam - oder?
Wenn man sich so aufführt wie hier beschrieben verwundert es mich nicht weiter. Geben tut es zwar alles, aber alleine an deinem Schreibstil erkennt man die Seriosität dessen, was du hier schreibst.