hin und wieder kommt es ja vor, dass Anwälte wegen Straftaten verurteilt werden. Als willkürlicher Fall sei hier z.B. http://www.heise.de/newsticker/meldung/95843 genannt. Ich habe gehört, dass bei einer rechtskräftigen Verurteilung die Zulassung entzogen werden kann. Wann genau ist dies der Fall?
Ein typischer Fall ist die Veruntreuung von Treuhandgeldern. Da reagieren die Anwaltskammern (jedenfalls hier in Österreich, ich denke aber auch anderswo) sofort mit der Streichung von der Liste.
§ 7. (1) Die Berechtigung zur Ausübung des Patentanwaltsberufs erlischt
a) durch Verlust der gemäß § 2 Abs. 1 lit. a erforderlichen Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit;
b) durch Verlust der Eigenberechtigung sowie durch die rechtskräftige Eröffnung des Konkurses oder die rechtskräftige Abweisung eines Konkursantrags mangels kostendeckenden Vermögens;
c) durch Aufgabe des ständigen Kanzleisitzes in Österreich;
d) durch den Eintritt in ein öffentliches Dienstverhältnis des Dienststandes, sofern es sich nicht um ein Lehramt handelt;
e) durch Ernennung zum Mitglied des Obersten Patent- und Markensenats;
f) durch rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder wegen eines aus Gewinnsucht begangenen Vergehens oder wegen einer derartigen Übertretung, sofern nicht der Eintritt der Rechtsfolgen aufgeschoben ist;
g) auf Grund einer rechtskräftig verhängten Disziplinarstrafe gemäß § 48 Abs. 1 lit. D;
h) durch Verzicht des Patentanwalts.