Hallo jakob,
egal zu wem Anwar, wie Du in der letzte Mail fragst hält oder nicht, was Du hier treibst ist aus meiner Sicht schlicht unseriös und zeigt mir, dass ausser angelerntem Wissen kein fundiertes rechtlich begründetes Wissen vorliegt. Wie sonst soll man verstehen, dass von einem in dem von Dir angesprochenen Thread Du Dich auf eine beschädigte Stromleitung beziehst, hier aber dann erklärt, ich würde das illegale Flicken einer Gasleitung nicht in Deinem Sinne sehen. Und die Abschlussfrage an Anbwar, ob er nun zu Dir steht oder zu mir, wer etwas Ahnung von Recht hat, vertritt seinen Standpunkt, begründet diesen und muss nicht andere nachfragen, wem sie Recht geben.
So kann man nicht rechtliche Probleme in einem anderen Brett abztun. Ich sehe immer wieder wie verzweifelt Du versuchst Deine Theorien auf der Basis von allgemeingültigen Grundsätzen darzutun und dafür genau die urteile nimmst, die eben diesen Belangen nicht im Ansatz nahekommen.
Dann noch ein Hinweis. Es gibt keine ausdrückliche Verjährung im Mietrecht. Die Verjährung richtet sich nach BGB und ist entsprechend auf das Mietrecht in gewissen Fällen anzuwenden.
Diese von Dir immer wieder bemühten 30 Jahre sind mit wenigen Ausnahmen auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit bezogen.
Der von Dir konstruierte Fall - im Brett Mietrecht ist es eine unfachmännisch reparatierte Elektroleitung - wohl etwas geringer zu sehen als eine defekte, hier in diesem Thread erklärte unfachmännisch reparierte Gasleitung - ist ohnehin in diesen Fällen ausser einer Diskussion unrealistisch.
Mich erstaunt, wie man sich, wenn man in der ViKa den Hinweis von Rechtslehrgängen führt, mit solchen Methoden Zustimmung für eine Idee verschaffen will, in die man sich abseits der Realität - nur um im Recht zu bleiben - verrannt hat. Ich erhebe nicht den Anspruch immer im Recht zu sein und hier wurde auch schon zwischen im rechtlichen Bereich Tätigen Diskusionen geführt. Es wurde versucht auszuloten, wie ein Vorgang zu bewerten ist.
Jedoch muss ich den Vorgang bewreten und nicht Urteile in völlig anderen Vorgängen oder Urteile verwenden, die nicht anwendbar sind und auhc keien Nebenschauplätze eröffnen, weil eine Pseudotheorie dann am Ende das Ergebnis bringt, was irgendwo im Internet jemand in der HP verbreitet. Langsam wird es peinlich.
Gruss Günter
Mir ist es letztlich also völlig wurscht, ob Anwar Dir oder mir Recht gibt.
Straftatbestand postum ??? Fahrlässigige Sachbeschädigung gbt
es nicht. (wir sagen ohne Leute nur das Haus)
sondern ?
Die Tat selber kein Vorsatz
die arglistige Täuschung setzt nun mal Vorsatz voraus. Die Folgen der Tat sind Auslöser dieses Vorsatzes.
Also keine >Straftat.
arglistige Täuschung - also mit Wissen - keine Straftat ?
bleibt arglistige Täuschung über den Schaden (Gasleitung mit
Silikon abgedichtet)
widersprüchlicher kann die Argumentation hier nicht sein. Mein Jura-Prof hätte Dir hierfür eine Sechs erteilt.
Also 30Jahre wg. arglistiger Täuschung
arglistige Täuschung, sofenr Dir dies bekannt ist, muss bewiesen werden. Die Behauptung reicht dazu nicht. Und hier müsste ja sogar - würde man arglistige Täuschung untertsellen - sogar nachgewiesen werden, dass der Schuldige wusste, dass er unfachmnännisch repariert.
Wenn der Schuldige aber in Kenntnis der unfachmännischen Arbeit dies verschweigt und es passiert etwas, dann ist es keine arglistige Täuschung sondern es wird zur Strafat. Hier handelt es sich dann mindestens um grob fahrlässige Körperverletzung sofern ein Staatsanwalt dies nicht sogar als vorsätzliche schwere Körperverletzung ( in geringsten Fall )ahndet.
Jakob
So verstanden equivalent … folgendes
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Hallo Jakob,
Hallo Anwar, weil Du offenbar Rechtskundig bist, hätte ich
eine Frage.
Äh… naja, so rechtskundig wie man nach zwei Vorlesungen
Privatrecht halt ist. Grundlagen und BGB halt. Aber schauen
wir doch mal…
Der Mieter hängt im Bad einen Schrank auf, bohrt versehendlich
die Gasleitung (22mm Cu Rohr) an. Er ist sich bewusst es wird
teuer wenn´s rauskommt, er flickt die Stelle unqualifiziert
und kündigt.
Könnte das Anbohren nicht schon eine Explosion auslösen, spinnt man diese Idee weiter. Es muss die Wand aufgebrochen werden, er hat vorsätzlich dann - wie Du hier darstellst - aus Habgier ( er wollte Geld sparen ) eine Gefährdung herbeigeführt. Das ist eine Straftat, hat aber mit dem Thread im Mietrecht überhaupt nichts zu tun und zwar hinsichtlich der Frage des dortigen Users.
Nach 10 Jahren geht die Bude hoch.
Vermieter bemerkt was los war und hat einen Zeugen wo der
EXmieter meint, 6Monate Verjährung schützen ihn „ich war das
damals bein aufhängen vom Badschrank“.
Ich meine 30Jahre Verjährung.
GünterW meint zu „sowas“ 6Monate
Also ich denke in diesem Fall hat das gar nichts mit Mietrecht
zu tun. Das ist ja schon gemeingefährlich und damit ein Fall
für das StGB. Damit erfolgt dann auch der Schadenersatz nicht
aus dem Mietvertrag, sondern aus der Straftat. Ergo: Is nix
mit 6 Monaten. 
Das wäre zumindest meine Interpretation, allerdings IANAL.
Grüße,
Anwaar