@anwar

Hallo Anwar, weil Du offenbar Rechtskundig bist, hätte ich eine Frage.
Mieter haben nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. D.h. Wenn der Vermieter nach 6 Monaten entdeckt da sind ja Löcher in den Fensterrahmen gebohrt. Ich will Schadenersatz 6Monate vorbei er kann es vergessen.

Soweit so gut …

Aber. Ich meiene das gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel, wie…

Der Mieter hängt im Bad einen Schrank auf, bohrt versehendlich die Gasleitung (22mm Cu Rohr) an. Er ist sich bewusst es wird teuer wenn´s rauskommt, er flickt die Stelle unqualifiziert und kündigt.

Nach 10 Jahren geht die Bude hoch.

Vermieter bemerkt was los war und hat einen Zeugen wo der EXmieter meint, 6Monate Verjährung schützen ihn „ich war das damals bein aufhängen vom Badschrank“.

Ich meine 30Jahre Verjährung.

GünterW meint zu „sowas“ 6Monate

Jakob

Schadensersatz aus Straftat, nicht Mietvertrag
Hallo Jakob,

Hallo Anwar, weil Du offenbar Rechtskundig bist, hätte ich
eine Frage.

Äh… naja, so rechtskundig wie man nach zwei Vorlesungen Privatrecht halt ist. Grundlagen und BGB halt. Aber schauen wir doch mal…

Der Mieter hängt im Bad einen Schrank auf, bohrt versehendlich
die Gasleitung (22mm Cu Rohr) an. Er ist sich bewusst es wird
teuer wenn´s rauskommt, er flickt die Stelle unqualifiziert
und kündigt.

Nach 10 Jahren geht die Bude hoch.

Vermieter bemerkt was los war und hat einen Zeugen wo der
EXmieter meint, 6Monate Verjährung schützen ihn „ich war das
damals bein aufhängen vom Badschrank“.

Ich meine 30Jahre Verjährung.

GünterW meint zu „sowas“ 6Monate

Also ich denke in diesem Fall hat das gar nichts mit Mietrecht zu tun. Das ist ja schon gemeingefährlich und damit ein Fall für das StGB. Damit erfolgt dann auch der Schadenersatz nicht aus dem Mietvertrag, sondern aus der Straftat. Ergo: Is nix mit 6 Monaten. :smile:
Das wäre zumindest meine Interpretation, allerdings IANAL.

Grüße,

Anwaar

Straftatbestand postum ??? Fahrlässigige Sachbeschädigung gbt es nicht. (wir sagen ohne Leute nur das Haus)

Die Tat selber kein Vorsatz

Also keine >Straftat.

bleibt arglistige Täuschung über den Schaden (Gasleitung mit Silikon abgedichtet)

Also 30Jahre wg. arglistiger Täuschung

Jakob

So verstanden equivalent … folgendes

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

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Hallo Jakob,

Straftatbestand postum ??? Fahrlässigige Sachbeschädigung gbt
es nicht. (wir sagen ohne Leute nur das Haus)

Ich würde sagen: Das Anbohren der Leitung war fahrlässig (und daher nicht strafbar, logisch). Das Abdichten der Leitung mit Silikon hingegen war eine andere Tat.

Die Tat selber kein Vorsatz

Das Anbohren geschah ohne Vorsatz, aber das Abdichten war eine vorsätzliche Tat zur Vertuschung der Reparaturpflicht. Dass eine Silikondichtung früher oder später den Geist aufgibt, muss jedem klar sein. Dass eine undichte Gasleitung (erst recht eine so versteckte) zur Explosion führen muss auch. Daher: Ich denke schon, dass dort Sachbeschädigung vorliegt.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

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Also, zunächst mal sind keine Folgeschäden eingetreten, oder (leider weiß ich nicht mal was ein Fi-Schalter ist)? Dann ging es, soweit ich das Verstanden habe, gar nicht darum, ob das verjährt ist, sondern wer es bezahlt, oder?
Sofern durch dieses Ding die Stromleitung unterbrochen wird, müsste es (im Gegensatz zum gekitteten Gasrohr) schon eine ziemlich schlammpige Wohnungsübernahme sein, damit das nicht bemerkt wird.
Günters Ausführung, dass den 6 Monaten „nichts hinzuzufügen ist“, ist wohl auch unter dem Aspekt zu sehen, dass hier kein Schadenersatz aus anderer Quelle möglich ist.

Grüße,

Anwar

Hallo Jakob,

Straftatbestand postum ??? Fahrlässigige Sachbeschädigung gbt
es nicht. (wir sagen ohne Leute nur das Haus)

Ich würde sagen: Das Anbohren der Leitung war fahrlässig (und
daher nicht strafbar, logisch). Das Abdichten der Leitung mit
Silikon hingegen war eine andere Tat.

Die Tat selber kein Vorsatz

Das Anbohren geschah ohne Vorsatz, aber das Abdichten war eine
vorsätzliche Tat zur Vertuschung der Reparaturpflicht. Dass
eine Silikondichtung früher oder später den Geist aufgibt,
muss jedem klar sein. Dass eine undichte Gasleitung (erst
recht eine so versteckte) zur Explosion führen muss auch.
Daher: Ich denke schon, dass dort Sachbeschädigung vorliegt.

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Also, zunächst mal sind keine Folgeschäden eingetreten, oder
(leider weiß ich nicht mal was ein Fi-Schalter ist)? Dann ging
es, soweit ich das Verstanden habe, gar nicht darum, ob das
verjährt ist, sondern wer es bezahlt, oder?
Sofern durch dieses Ding die Stromleitung unterbrochen wird,
müsste es (im Gegensatz zum gekitteten Gasrohr) schon eine
ziemlich schlammpige Wohnungsübernahme sein, damit das nicht
bemerkt wird.
Günters Ausführung, dass den 6 Monaten „nichts hinzuzufügen
ist“, ist wohl auch unter dem Aspekt zu sehen, dass hier kein
Schadenersatz aus anderer Quelle möglich ist.

Es geht hier um die Meldepflicht
das verabsäumen (arglistiges Verschweigen verlängert M.E. die Verjärung auf 30Jahre.&gt:wink: der Meldepflicht um die ging es.

ist natürlich so instandgesetzt, daß es geht, nur halt mgl nicht sachgemäß und daher latente Gefahrenquelle.

und da ist auch die Frage 6Monate wie Mietgesetz im BGB oder 30Jahre allgemeines BGB.

Das bei der Übernahme alles geht ist klar.

Also die Frage bei beiden 6Monate wie Mietgesetz oder 30Jahre allgemein BGB

einmal Brandgefahr el Leitung unqualifiziert repariert und verschwiegen

einmal Gasexplosionsgefahr weil Leitung unqualifiziert repariert und verschwiegen.

Um es auf den Punkt zu bringen hälst Du zu mir oder zu Günter. grins

Jakob

Jakob

Grüße,

Anwar

Hallo jakob,

egal zu wem Anwar, wie Du in der letzte Mail fragst hält oder nicht, was Du hier treibst ist aus meiner Sicht schlicht unseriös und zeigt mir, dass ausser angelerntem Wissen kein fundiertes rechtlich begründetes Wissen vorliegt. Wie sonst soll man verstehen, dass von einem in dem von Dir angesprochenen Thread Du Dich auf eine beschädigte Stromleitung beziehst, hier aber dann erklärt, ich würde das illegale Flicken einer Gasleitung nicht in Deinem Sinne sehen. Und die Abschlussfrage an Anbwar, ob er nun zu Dir steht oder zu mir, wer etwas Ahnung von Recht hat, vertritt seinen Standpunkt, begründet diesen und muss nicht andere nachfragen, wem sie Recht geben.

So kann man nicht rechtliche Probleme in einem anderen Brett abztun. Ich sehe immer wieder wie verzweifelt Du versuchst Deine Theorien auf der Basis von allgemeingültigen Grundsätzen darzutun und dafür genau die urteile nimmst, die eben diesen Belangen nicht im Ansatz nahekommen.

Dann noch ein Hinweis. Es gibt keine ausdrückliche Verjährung im Mietrecht. Die Verjährung richtet sich nach BGB und ist entsprechend auf das Mietrecht in gewissen Fällen anzuwenden.

Diese von Dir immer wieder bemühten 30 Jahre sind mit wenigen Ausnahmen auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit bezogen.

Der von Dir konstruierte Fall - im Brett Mietrecht ist es eine unfachmännisch reparatierte Elektroleitung - wohl etwas geringer zu sehen als eine defekte, hier in diesem Thread erklärte unfachmännisch reparierte Gasleitung - ist ohnehin in diesen Fällen ausser einer Diskussion unrealistisch.

Mich erstaunt, wie man sich, wenn man in der ViKa den Hinweis von Rechtslehrgängen führt, mit solchen Methoden Zustimmung für eine Idee verschaffen will, in die man sich abseits der Realität - nur um im Recht zu bleiben - verrannt hat. Ich erhebe nicht den Anspruch immer im Recht zu sein und hier wurde auch schon zwischen im rechtlichen Bereich Tätigen Diskusionen geführt. Es wurde versucht auszuloten, wie ein Vorgang zu bewerten ist.

Jedoch muss ich den Vorgang bewreten und nicht Urteile in völlig anderen Vorgängen oder Urteile verwenden, die nicht anwendbar sind und auhc keien Nebenschauplätze eröffnen, weil eine Pseudotheorie dann am Ende das Ergebnis bringt, was irgendwo im Internet jemand in der HP verbreitet. Langsam wird es peinlich.

Gruss Günter

Mir ist es letztlich also völlig wurscht, ob Anwar Dir oder mir Recht gibt.

Straftatbestand postum ??? Fahrlässigige Sachbeschädigung gbt
es nicht. (wir sagen ohne Leute nur das Haus)

sondern ?

Die Tat selber kein Vorsatz

die arglistige Täuschung setzt nun mal Vorsatz voraus. Die Folgen der Tat sind Auslöser dieses Vorsatzes.

Also keine >Straftat.

arglistige Täuschung - also mit Wissen - keine Straftat ?

bleibt arglistige Täuschung über den Schaden (Gasleitung mit
Silikon abgedichtet)

widersprüchlicher kann die Argumentation hier nicht sein. Mein Jura-Prof hätte Dir hierfür eine Sechs erteilt.

Also 30Jahre wg. arglistiger Täuschung

arglistige Täuschung, sofenr Dir dies bekannt ist, muss bewiesen werden. Die Behauptung reicht dazu nicht. Und hier müsste ja sogar - würde man arglistige Täuschung untertsellen - sogar nachgewiesen werden, dass der Schuldige wusste, dass er unfachmnännisch repariert.

Wenn der Schuldige aber in Kenntnis der unfachmännischen Arbeit dies verschweigt und es passiert etwas, dann ist es keine arglistige Täuschung sondern es wird zur Strafat. Hier handelt es sich dann mindestens um grob fahrlässige Körperverletzung sofern ein Staatsanwalt dies nicht sogar als vorsätzliche schwere Körperverletzung ( in geringsten Fall )ahndet.

Jakob

So verstanden equivalent … folgendes

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Hallo Jakob,

Hallo Anwar, weil Du offenbar Rechtskundig bist, hätte ich
eine Frage.

Äh… naja, so rechtskundig wie man nach zwei Vorlesungen
Privatrecht halt ist. Grundlagen und BGB halt. Aber schauen
wir doch mal…

Der Mieter hängt im Bad einen Schrank auf, bohrt versehendlich
die Gasleitung (22mm Cu Rohr) an. Er ist sich bewusst es wird
teuer wenn´s rauskommt, er flickt die Stelle unqualifiziert
und kündigt.

Könnte das Anbohren nicht schon eine Explosion auslösen, spinnt man diese Idee weiter. Es muss die Wand aufgebrochen werden, er hat vorsätzlich dann - wie Du hier darstellst - aus Habgier ( er wollte Geld sparen ) eine Gefährdung herbeigeführt. Das ist eine Straftat, hat aber mit dem Thread im Mietrecht überhaupt nichts zu tun und zwar hinsichtlich der Frage des dortigen Users.

Nach 10 Jahren geht die Bude hoch.

Vermieter bemerkt was los war und hat einen Zeugen wo der
EXmieter meint, 6Monate Verjährung schützen ihn „ich war das
damals bein aufhängen vom Badschrank“.

Ich meine 30Jahre Verjährung.

GünterW meint zu „sowas“ 6Monate

Also ich denke in diesem Fall hat das gar nichts mit Mietrecht
zu tun. Das ist ja schon gemeingefährlich und damit ein Fall
für das StGB. Damit erfolgt dann auch der Schadenersatz nicht
aus dem Mietvertrag, sondern aus der Straftat. Ergo: Is nix
mit 6 Monaten. :smile:
Das wäre zumindest meine Interpretation, allerdings IANAL.

Grüße,

Anwaar

4 „Gefällt mir“

Hallo Günter,

Auch wenn Dich meine Meinung nicht interessiert:smile: :

Straftatbestand postum ??? Fahrlässigige Sachbeschädigung gbt
es nicht. (wir sagen ohne Leute nur das Haus)

sondern ?

Das stimmt schon. Fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht, sonst wäre ja schon das Anbohren eine fahrlässige Sachbeschädigung (es geht hier ja um den strafrechtlichen Aspekt).

die arglistige Täuschung setzt nun mal Vorsatz voraus. Die
Folgen der Tat sind Auslöser dieses Vorsatzes.

Wie gesagt, man muss hier zwischen dem Anbohren und dem Flicken/Verdecken unterscheiden. Das erste ist mit Sicherheit ohne Vorsatz, das zweite mit Vorsatz.

Also keine >Straftat.

arglistige Täuschung - also mit Wissen - keine Straftat ?

Welche Straftat denn? Täuschung an sich ist AFAIK nicht strafbewährt (muss schon irgendein Schaden dazukommen, dann vielleicht Betrug etc.).

arglistige Täuschung, sofenr Dir dies bekannt ist, muss
bewiesen werden. Die Behauptung reicht dazu nicht. Und hier
müsste ja sogar - würde man arglistige Täuschung untertsellen

  • sogar nachgewiesen werden, dass der Schuldige wusste, dass
    er unfachmnännisch repariert.

Eine Silikondichtung für das Gasrohr? Ich denke da kann man davon ausgehen, dass jedem klar sein muss, dass dies unzureichend ist.

Wenn der Schuldige aber in Kenntnis der unfachmännischen
Arbeit dies verschweigt und es passiert etwas, dann ist es
keine arglistige Täuschung sondern es wird zur Strafat.

Genau meine Meinung.

Hier
handelt es sich dann mindestens um grob fahrlässige
Körperverletzung sofern ein Staatsanwalt dies nicht sogar als
vorsätzliche schwere Körperverletzung ( in geringsten Fall
)ahndet.

Naja, Jakob sagte, dass kein Personenschaden entstanden wäre.

Könnte das Anbohren nicht schon eine Explosion auslösen,
spinnt man diese Idee weiter. Es muss die Wand aufgebrochen
werden, er hat vorsätzlich dann - wie Du hier darstellst - aus
Habgier ( er wollte Geld sparen ) eine Gefährdung
herbeigeführt. Das ist eine Straftat, hat aber mit dem Thread
im Mietrecht überhaupt nichts zu tun und zwar hinsichtlich der
Frage des dortigen Users.

Ja, den Zusammenhang habe ich auch nicht ganz gesehen. :smile:

Grüße,

Anwar

Diese von Dir immer wieder bemühten 30 Jahre sind mit wenigen
Ausnahmen auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit und der Freiheit bezogen.

oder ein sonstiges Rechtsgut

Der von Dir konstruierte Fall - im Brett Mietrecht ist es eine
unfachmännisch reparatierte Elektroleitung - wohl etwas
geringer zu sehen als eine defekte, hier in diesem Thread

Also lieber Günter jetzt reicht es aber …
Wer Beispielsweise eine 4mm2 Leitung verlegt mit maximal zulässiger Belastung von 32Ampere (verlegeartberücksichtigt für die Haarespalter)
Flickt gar mit Zinn lötet schafft eine Brandquelle ( was zwischen dem und einer Gasleitung unterschiedlich ist, bezüglich der Gefahr, bleibt Dein Geheimnis.

Die muss nicht heute kokeln sondern e.v. in 10 Jahren.

Da steht zwar 25A ich will Dir nicht erläutern warum später e.v 32 A hinkönnen wenn man (Elektriker) von der Flickstelle nichts ahnt.

Im Gegensatz zu Dir und Deiner Meinung gibt es eine „Meldepflicht des Mieters“ sonst mglw 30Jahre Verjährung und nicht wie Du das dargestellt hast 6Monate generell.

Mfg Jakob

erklärte unfachmännisch reparierte Gasleitung - ist ohnehin in
diesen Fällen ausser einer Diskussion unrealistisch.

Ist nur das Beispiel für eine vertuschund eines angerichteten Schadens.

Mich erstaunt, wie man sich, wenn man in der ViKa den Hinweis
von Rechtslehrgängen führt, mit solchen Methoden Zustimmung
für eine Idee verschaffen will, in die man sich abseits der
Realität - nur um im Recht zu bleiben - verrannt hat.
Ich
erhebe nicht den Anspruch immer im Recht zu sein und hier
wurde auch schon zwischen im rechtlichen Bereich Tätigen
Diskusionen geführt. Es wurde versucht auszuloten, wie ein
Vorgang zu bewerten ist.

Und dieser Vorgang war einfach zu bewerten „Meldepflicht“ sonst mgl 30Jahre Verjährung und nicht 6 Monate.

Ja und - zurückgerudert hat der Fragesteller ja auch von Schrankaufhängen postum zum malern.

Einlassungen strafloser Art.

Beweis wer malert und den Fi zum auslösen bringt, kann mangels Strom nicht mehr bohren.

Jedoch muss ich den Vorgang bewreten und nicht Urteile in
völlig anderen Vorgängen oder Urteile verwenden, die nicht
anwendbar sind und auhc keien Nebenschauplätze eröffnen, weil
eine Pseudotheorie dann am Ende das Ergebnis bringt, was
irgendwo im Internet jemand in der HP verbreitet. Langsam wird
es peinlich.

Gruss Günter

Mir ist es letztlich also völlig wurscht, ob Anwar Dir oder
mir Recht gibt.

hälst Du zu mir oder zu Günter
war nur Spass steht doch „grins“ dahinter

Straftatbestand postum ??? Fahrlässigige Sachbeschädigung gbt
es nicht. (wir sagen ohne Leute nur das Haus)

sondern ?

Die Tat selber kein Vorsatz

die arglistige Täuschung setzt nun mal Vorsatz voraus. Die
Folgen der Tat sind Auslöser dieses Vorsatzes.

Also keine >Straftat.

arglistige Täuschung - also mit Wissen - keine Straftat ?

bleibt arglistige Täuschung über den Schaden (Gasleitung mit
Silikon abgedichtet)

widersprüchlicher kann die Argumentation hier nicht sein. Mein
Jura-Prof hätte Dir hierfür eine Sechs erteilt.

Also 30Jahre wg. arglistiger Täuschung

arglistige Täuschung, sofenr Dir dies bekannt ist, muss
bewiesen werden. Die Behauptung reicht dazu nicht. Und hier
müsste ja sogar - würde man arglistige Täuschung untertsellen

  • sogar nachgewiesen werden, dass der Schuldige wusste, dass
    er unfachmnännisch repariert.

Wenn der Schuldige aber in Kenntnis der unfachmännischen
Arbeit dies verschweigt und es passiert etwas, dann ist es
keine arglistige Täuschung sondern es wird zur Strafat. Hier
handelt es sich dann mindestens um grob fahrlässige
Körperverletzung sofern ein Staatsanwalt dies nicht sogar als
vorsätzliche schwere Körperverletzung ( in geringsten Fall
)ahndet.

Jakob

So verstanden equivalent … folgendes

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Hallo Jakob,

Hallo Anwar, weil Du offenbar Rechtskundig bist, hätte ich
eine Frage.

Äh… naja, so rechtskundig wie man nach zwei Vorlesungen
Privatrecht halt ist. Grundlagen und BGB halt. Aber schauen
wir doch mal…

Der Mieter hängt im Bad einen Schrank auf, bohrt versehendlich
die Gasleitung (22mm Cu Rohr) an. Er ist sich bewusst es wird
teuer wenn´s rauskommt, er flickt die Stelle unqualifiziert
und kündigt.

Könnte das Anbohren nicht schon eine Explosion auslösen,
spinnt man diese Idee weiter. Es muss die Wand aufgebrochen
werden, er hat vorsätzlich dann - wie Du hier darstellst - aus
Habgier ( er wollte Geld sparen ) eine Gefährdung
herbeigeführt. Das ist eine Straftat, hat aber mit dem Thread
im Mietrecht überhaupt nichts zu tun und zwar hinsichtlich der
Frage des dortigen Users.

Nach 10 Jahren geht die Bude hoch.

Vermieter bemerkt was los war und hat einen Zeugen wo der
EXmieter meint, 6Monate Verjährung schützen ihn „ich war das
damals bein aufhängen vom Badschrank“.

Ich meine 30Jahre Verjährung.

GünterW meint zu „sowas“ 6Monate

Also ich denke in diesem Fall hat das gar nichts mit Mietrecht
zu tun. Das ist ja schon gemeingefährlich und damit ein Fall
für das StGB. Damit erfolgt dann auch der Schadenersatz nicht
aus dem Mietvertrag, sondern aus der Straftat. Ergo: Is nix
mit 6 Monaten. :smile:
Das wäre zumindest meine Interpretation, allerdings IANAL.

Grüße,

Anwaar

Re^2: Basteln VERBOTEN !!! (Anno74, 2.2.2005 20:14)
Re^3: Basteln VERBOTEN !!! (Popeye, 2.2.2005 22:36)
Re^4: Basteln VERBOTEN !!! (Anno74, 4.2.2005 08:39)
Re^2:Noch was schlimmes Vermieter informieren (jakob opgen, 2.2.2005 13:59) Posting
Jakob
Re^3:Noch was schlimmes Vermieter informieren (Anno74, 2.2.2005 20:15)
Re^3:Noch was schlimmes Vermieter informieren (GünterW, 2.2.2005 14:09)
Re^4:@günter (jakob opgen, 2.2.2005 14:35)
Re^5:@günter (GünterW, 2.2.2005 19:08)

Halo Jakob,

es ging hier um eine Frage und nicht jede Frage ist mit dem Strafgesetzbuch zu beantworten.

Und auch nicht jede Handlung ist im rechtlichen Sinne als Straftat zu bewerten. Auch Fehlverhalten ist nicht gleich Straftat und damit sind auch Verjährungsfristen notfalls eben auch nicht mehr wirksam. Es soll doch wirklich Mieter und Vermieter geben - wir haben in unserem Bereich etwa im Jahr wenigstens drei Fälle - wo Sicherungen mit Staniolpapaier abgesichert sind und wir die Stadtwerke informieren.

Gruss Günter

Diese von Dir immer wieder bemühten 30 Jahre sind mit wenigen
Ausnahmen auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit und der Freiheit bezogen.

oder ein sonstiges Rechtsgut

Der von Dir konstruierte Fall - im Brett Mietrecht ist es eine
unfachmännisch reparatierte Elektroleitung - wohl etwas
geringer zu sehen als eine defekte, hier in diesem Thread

Also lieber Günter jetzt reicht es aber …
Wer Beispielsweise eine 4mm2 Leitung verlegt mit maximal
zulässiger Belastung von 32Ampere (verlegeartberücksichtigt
für die Haarespalter)
Flickt gar mit Zinn lötet schafft eine Brandquelle ( was
zwischen dem und einer Gasleitung unterschiedlich ist,
bezüglich der Gefahr, bleibt Dein Geheimnis.

Ja aber , verdammt noch mal, dann unterscheide doch mal zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Du ziehst Dir doch auch nicht zwei linke Stiefel an, weil es Stiefel sind.

Die muss nicht heute kokeln sondern e.v. in 10 Jahren.

Da steht zwar 25A ich will Dir nicht erläutern warum später
e.v 32 A hinkönnen wenn man (Elektriker) von der Flickstelle
nichts ahnt.

Im Gegensatz zu Dir und Deiner Meinung gibt es eine
„Meldepflicht des Mieters“ sonst mglw 30Jahre Verjährung und
nicht wie Du das dargestellt hast 6Monate generell.

Erkläre mir mal, wo diese 30 Jahre Verjährung in Verbindung einer unterlassenen Meldepflicht des Mieters stehen.

Auch Dein Hinweis, ich hätte von generell sechs Monaten Verjährung im Mietrecht gesprochen ist falsch. Dies führt bei manchem User zu Unklarheiten, wenn er z.B. von dreijähriger Verjährung bei Mietrückständen oder Nebenkosten hört. Diese sechs Monate gelten nur nach Auszug und für festgestellte oder nicht behobene Mängel/ Schönheitsreparaturen ( soweit der Mieter diese schuldet). Wobei hier die Rechtssprechung auch eine erstaunliche, neue Auslegung geschaffen hat.

Das Problem, das einfach zu sehen ist ist, dass Laien, die mit Recht überhaupt nichts zu tun haben, weder hypothetische Diskussionen noch Diskussionen über angeblich strafbare Handlungen was nutzen. Ich plädiere einfach für die Fragesteller dazu, sich nur auf den Fall und nicht auf Nebenschauplätzen zu bewegen und dann aber ausführlich das Für und Wider jeder Möglichkeit darzustellen.

Gruss Günter

1 „Gefällt mir“

Halo Jakob,

es ging hier um eine Frage und nicht jede Frage ist mit dem
Strafgesetzbuch zu beantworten.

Und auch nicht jede Handlung ist im rechtlichen Sinne als
Straftat zu bewerten.

Eben weil (fast/meistens) Vorsatz nötig ist.

Auch Fehlverhalten ist nicht gleich
Straftat

So ist es.

Gelindes vertuschen eines Schadens ist keine Straftat.

Aber eine Haftungsverpflichtung entsteht.

Nehmen wir unsere 4mm2 Leitung geflickt mit einer Lötstelle (klamm und heimlich vom Mieter XYZ) abgesichert für eine 18Kw Durchlauferhitzer mit 25A.

10 Jahre später der Vermieter lässt von seinem Elektriker einen Neuen installieren. Da dieser El. selbst das Kabel gelegt hat weis er ich kann das auch mit 32 Ampere absichern. Er hat keine Möglichkeit zu prüfen ob das Kabel durch zusammenlöten geflickt wurde.
Er Baut den neuen 21Kw Durchlauferhitzer ein, ersetzt die 25er Sicherung durch eine 32er, robiert aus läuft.
Es wird Sommer die Bude fackelt ab.
Der EX Miter haftet auch nach 29,99 Jahren noch.
Nichts anderes habe ich Geschrieben
Da musst Du gegenhalten lieber Günter.

Lasse Dich an deinen eigenen Taten messen:

von GünterW Datum: 2.2.2005 14:09 Uhr :Bewertungspunkte: (0) Gelesen: 62 mal

Vermieter informieren wenn man Schäden gesetzt hat.

Sonst kommt das irgendwann raus und man hatte das „vergessen“
dann gelten nicht 6Monate nach Mietende Verjährung sondern 30
Jahre.
„wenn Folgeschäden entstehen !“
Ich ziehe jetzt meine Panzerweste an
Günter holt den Knüppel raus.

:::
Hallo jakob,

Schäden und Mängel an der Mietsache verjähren spätestens sechs Monate : nach Auszug, sofern der Vermieter sich nicht rechtzeitig gemeldet
hat. Allerdings kann der Vermieter bis zur Rückzahlung der Kaution
auch
nach sechs Monaten noch mit Schäden Aufrechnung erklären. So die
rechtssprechung. Mehr ist dem nicht hinzuzufügen.

Gruss Günter

und damit sind auch Verjährungsfristen notfalls eben
auch nicht mehr wirksam. Es soll doch wirklich Mieter und
Vermieter geben - wir haben in unserem Bereich etwa im Jahr
wenigstens drei Fälle - wo Sicherungen mit Staniolpapaier
abgesichert sind und wir die Stadtwerke informieren.

Gruss Günter

Hallo Anwar,

Auch wenn Dich meine Meinung nicht interessiert:smile: :

Meine Aussage ist auf Jakob bezogen, der Dir die Frage stellt, ob Du zu ihm oder zu mir hälst. Es geht mir also nicht um Deine Meinung zu einem Thema, sondern zu der „kindischen“ Frage von Jakob zu wem Du stehst. Und da bleibe ich dabei, dass mir dies völlig wurscht ist.

Deine differenzierte Mienung zum Sachschaden und der möglichen strafbaren Handlung teile ich voll inhaltlich. (Hier ist es dann egal, zu wem Du stehst. Es kommt darauf an, was richtig ist).

Gruss Günter ( die nächsten Tage nicht anwesend )