Anwartschaft in restkostenversicherung umwandeln

hallo,
ich bin seit dem 01.10.2006 in der Bundeswehr bin nun zum 01.01.2010 ausgeschieden.meine sozialberaterin meinte solange ich arbeitsuchend bin müsse ich die anwartschaft die ich abgeschlossen habe in eine restkostenversicherung umwandeln solange ich nur arbeitsuchend bin und ich noch die übergangsgebührnisse bekomme.ist das so richtig?
wie muss ich vorgehen wenn ich zum arzt muss??

danke

Hallo,

nach Wegfall der „freien Truppenärztlichen Versorgung“ benötigst du eine ordnungsgemäße Krankenversicherung. Dafür hast du ja deine Anwartschaftsversicherung, d.h. das die Versicherungsgesellschaft bei der du die Anwartschaft abgeschlossen hast, dich nehmen muss ohne wenn und aber.
Also ist die Aussage insoweit richtig.

Ein Eintritt in die Gesetzliche Krankenversicherung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da du die Vorversicherungsvoraussetzung nicht erfüllst.
Das passiert spätestens dann, wenn dich dein neuer Arbeitgeber anmelden muss, z.B. bei einem Beschäftigungsvertrag.

Hoffe konnte kurzfristig weiterhelfen.

Viele Grüße und viel Glück bei der Job-Suche

hallo,
ja danke jetzt bin ich mir auch sicher das es alles sein gang geht.
kann ich diese dann auch einfach kündigen sobald ich eine neue arbeitstelle gefunden habe?
Und wie läuft das denn dann bei einem arztbesuch ab da ich ja keine versicherungskarte habe?

danke!!!

Sobald ein Arztbesuch ansteht, bekommst nach der Behandlung eine Rechnung ausgehändigt ( meistens wird diese 4- 6 Wochen nach dem Behandlungstag, von einem Verrechnungsbüro des Arztes erstellt und an die Privatadresse geschickt).

Diese dann mittels Postweg an die Krankenversicherung schicken!
Diese erstattet den Rechnungsbetrag dann, nach Prüfung eventueller
Selbstbehalte etc. auf dein Beitragskonto. Sobald das Geld da ist, solltest du an den Arzt überweisen. Ist ein Aufwand, aber so funktioniert die Private Versicherung.

Die Kündigung der Vollversicherung bzw. Restkostenversicherung ist im Falle einer Pflichtversicherung ( Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit = ARBEIT!) in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein automatisierter Vorgang. Dein neuer Arbeitgeber meldet dich bei einer Krankenkasse (z.B. X) an. Von dort aus kommt dann eine Mitgliedbescheinigung zu deinen Händen. Mit dieser kannst du dann der Privaten Krankenversicherung eine Mitteilung überbringen, dass diese zum genannten Zeitpunkt beendet werden soll. Dagegen kann sie nicht protestieren. Empfehlen würde ich aber, dort dann den Einschluss einer Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte dir mal anbieten zu lassen, sofern gewünscht. Da hat man dann die Möglichkeit, seinen Versicherungsstatus ein wenig zu „aufzupolieren“.
( Zahnversicherung, Krankehauspolice etc.) Möglichkeiten gibt es genügend. Kommt auch darauf an, um welche Gesellschaft es sich handelt und ob ein Zusatzpolice im Angebot überhaupt empfehlbar ist.