Sobald ein Arztbesuch ansteht, bekommst nach der Behandlung eine Rechnung ausgehändigt ( meistens wird diese 4- 6 Wochen nach dem Behandlungstag, von einem Verrechnungsbüro des Arztes erstellt und an die Privatadresse geschickt).
Diese dann mittels Postweg an die Krankenversicherung schicken!
Diese erstattet den Rechnungsbetrag dann, nach Prüfung eventueller
Selbstbehalte etc. auf dein Beitragskonto. Sobald das Geld da ist, solltest du an den Arzt überweisen. Ist ein Aufwand, aber so funktioniert die Private Versicherung.
Die Kündigung der Vollversicherung bzw. Restkostenversicherung ist im Falle einer Pflichtversicherung ( Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit = ARBEIT!) in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein automatisierter Vorgang. Dein neuer Arbeitgeber meldet dich bei einer Krankenkasse (z.B. X) an. Von dort aus kommt dann eine Mitgliedbescheinigung zu deinen Händen. Mit dieser kannst du dann der Privaten Krankenversicherung eine Mitteilung überbringen, dass diese zum genannten Zeitpunkt beendet werden soll. Dagegen kann sie nicht protestieren. Empfehlen würde ich aber, dort dann den Einschluss einer Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte dir mal anbieten zu lassen, sofern gewünscht. Da hat man dann die Möglichkeit, seinen Versicherungsstatus ein wenig zu „aufzupolieren“.
( Zahnversicherung, Krankehauspolice etc.) Möglichkeiten gibt es genügend. Kommt auch darauf an, um welche Gesellschaft es sich handelt und ob ein Zusatzpolice im Angebot überhaupt empfehlbar ist.