Hallo E…
Hallo.
Ein Beamter wird von NRW nach Niedersachsen versetzt. An der
alten Dienststelle war er Beihilfeberechtigt und hat dort 30
% der Krankenversicherung/Pflegeversicherung selbst
Versichert.
Jetzt erhält er an seiner neuen Dienststelle Freie
Heilfürsorge. Er hat darauf hin seine
Krankenversicherung/Pflegeversicherung erstmal auf eine große
Anwartschaft umgestellt.
Jetzt hat er mehrere Krankenversicherungen verglichen und eine
gefunden die günstiger ist und bessere Leistungen anbietet.
Hat der Beamte dies selbst herausgefunden und wie ?
Oder hat ihn darauf ein Versicherungsvermittler gebracht ?
Bitte beachten, vermutlich hat die KV schon vor 2009 bestanden und somit werden keine Alterungsrückstellungen auf das neue Versicherungsunternehmen übernommen.
Bei Umwandlung von der großen Anwartschaftsversicherung in eine kleine AWV verfällt auch bei den meisten VU die Altersrückstellung.
Daher ist davon abzuraten.
Er
möchte schnellstmöglich wechseln . Das Problem ist das er
seine derzeitige KV
erst nächstes Jahr kündigen kann. Er hat vor, die große
Anwartschaft in die kleine Umwandeln zu lassen und diese dann
zum nächsten Jahr zu kündigen. Er möchte dann jetzt schon die
Anwartschaft bei der neuen Versicherung beginnen .
Und was soll das bringen ?
Nun die Frage: Ist es erlaubt bzw. möglich zwei
Anwartschaften/Pflegeversicherungen für ein Jahr (also bis die
andere ausläuft) zu haben bzw. abzuschließen?
Soviel mir bekannt ist, kann man die gesetzliche Pflegeversicherung nicht doppelt abschließen. Spätestens nach Kündigung der ersten KV würde dies herauskommen. Denn das 2. KV-Versicherungsunternehmen muss dem 1. VU den Vertragsbeginn der KV + der Pflege mitteilen.
Für jede Antwort bin ich dankbar.
Der normale Vorgang bei Versicherer-Wechsel läuft folgendermaßen ab:
Den Vertrag kündigen zum Ablauf: je Versicherungsunternehmen unterschiedlich - Ablauf zum Kalenderjahr oder Versicherungsjahr.
Steht in den Versicherungsbedingungen.
Ein Antrag beim neuen VU kann 6 Monate im voraus beantragt werden.
Gruß Merger