Anwartschaft Krankenversicherung

Hallo.

Ein Beamter wird von NRW nach Niedersachsen versetzt. An der alten Dienststelle war er Beihilfeberechtigt und hat dort 30 % der Krankenversicherung/Pflegeversicherung selbst Versichert.
Jetzt erhält er an seiner neuen Dienststelle Freie Heilfürsorge. Er hat darauf hin seine Krankenversicherung/Pflegeversicherung erstmal auf eine große Anwartschaft umgestellt.

Jetzt hat er mehrere Krankenversicherungen verglichen und eine gefunden die günstiger ist und bessere Leistungen anbietet. Er möchte schnellstmöglich wechseln . Das Problem ist das er seine derzeitige KV
erst nächstes Jahr kündigen kann. Er hat vor, die große Anwartschaft in die kleine Umwandeln zu lassen und diese dann zum nächsten Jahr zu kündigen. Er möchte dann jetzt schon die Anwartschaft bei der neuen Versicherung beginnen .

Nun die Frage: Ist es erlaubt bzw. möglich zwei Anwartschaften/Pflegeversicherungen für ein Jahr (also bis die andere ausläuft) zu haben bzw. abzuschließen?

Für jede Antwort bin ich dankbar.

Hallo E.,

da nicht alle Krankenversicherer die kleine Anwartschaftsversicherung (AWV) anbieten, ist hier keine vollständige Antwort möglich. Grundsätzlich sind jedoch Tarifwechsel unterjährig möglich.

Da die AWV keine substituive Krankenversicherung i.S. des §5 SGB V und §193 VVG ist, ist eine gleichzeitige AWV bei mehreren Versicherern erlaubt. Zwischen Antrag und Vertragsbeginn dürfen max. 6 Monate liegen.

Der Wechsel der Versicherung ist sorgfältig abzuwägen. Laien sind leicht von einem angeblich besseren Preis-/Leistungsverhältnis zu überzeugen. Dabei kommt es auf viele Details an und darin kennen sich nur wenige gute Berater wirklich aus.

Viele Grüße
oscar.

Hallo E…

Hallo.

Ein Beamter wird von NRW nach Niedersachsen versetzt. An der
alten Dienststelle war er Beihilfeberechtigt und hat dort 30
% der Krankenversicherung/Pflegeversicherung selbst
Versichert.
Jetzt erhält er an seiner neuen Dienststelle Freie
Heilfürsorge. Er hat darauf hin seine
Krankenversicherung/Pflegeversicherung erstmal auf eine große
Anwartschaft umgestellt.

Jetzt hat er mehrere Krankenversicherungen verglichen und eine
gefunden die günstiger ist und bessere Leistungen anbietet.

Hat der Beamte dies selbst herausgefunden und wie ?
Oder hat ihn darauf ein Versicherungsvermittler gebracht ?

Bitte beachten, vermutlich hat die KV schon vor 2009 bestanden und somit werden keine Alterungsrückstellungen auf das neue Versicherungsunternehmen übernommen.

Bei Umwandlung von der großen Anwartschaftsversicherung in eine kleine AWV verfällt auch bei den meisten VU die Altersrückstellung.
Daher ist davon abzuraten.

Er
möchte schnellstmöglich wechseln . Das Problem ist das er
seine derzeitige KV
erst nächstes Jahr kündigen kann. Er hat vor, die große
Anwartschaft in die kleine Umwandeln zu lassen und diese dann
zum nächsten Jahr zu kündigen. Er möchte dann jetzt schon die
Anwartschaft bei der neuen Versicherung beginnen .

Und was soll das bringen ?

Nun die Frage: Ist es erlaubt bzw. möglich zwei
Anwartschaften/Pflegeversicherungen für ein Jahr (also bis die
andere ausläuft) zu haben bzw. abzuschließen?

Soviel mir bekannt ist, kann man die gesetzliche Pflegeversicherung nicht doppelt abschließen. Spätestens nach Kündigung der ersten KV würde dies herauskommen. Denn das 2. KV-Versicherungsunternehmen muss dem 1. VU den Vertragsbeginn der KV + der Pflege mitteilen.

Für jede Antwort bin ich dankbar.

Der normale Vorgang bei Versicherer-Wechsel läuft folgendermaßen ab:

Den Vertrag kündigen zum Ablauf: je Versicherungsunternehmen unterschiedlich - Ablauf zum Kalenderjahr oder Versicherungsjahr.
Steht in den Versicherungsbedingungen.

Ein Antrag beim neuen VU kann 6 Monate im voraus beantragt werden.

Gruß Merger

Hallo.

Vielen Dank für die Antworten. Hier eine kurze Erklärung was der wechsel bringen soll.

Auf Grund von einer Erkrankung der Wirbelsäule konnte der Beamte nicht so einfach die KV wechseln , weil bei den meisten Versicherungen eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird und auf Grund der Vorschädigung Leistungen ausgeschlossen werden.
Desshalb konnte er nur bei der KV bleiben die er davor abgeschlossen hat. Und diese hat er auf die grosse Anwartschaft umgestellt.
Diese Anwartschaft kostet im Monat ( Summe X ) 80 Euro. Er sichert sich damit einen Krankenversicherungsbeitrag zur Pension von (Summe X) momentan 150 Euro. Ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Seine neue Dienststelle besitzt eine eigene Krankenversicherung die speziell auf die Beamten da zugeschnitten ist. So würde er, da er für diese Dienststelle gesundheitlich uneingeschränkt tauglich ist ohne irgendwelche Gesundheitlichen ausschlüsse wechseln können. Zudem kostet diese Anwartschaft ( Summe X ) 20 Euro und sichert einen Beitrag im Alter von ca . 130 Euro.

Gruss

Hallo,

bevor hier weitere Antworten möglich sind,
bitte um Info um welche Dienststelle es sich hier handeln soll.

Mir ist keine Landes-Behörde bekannt, die eine eigene Krankenversicherung hat.

Als einzigstes würde mir hier eine Bundesbehörde (Bundespost) einfallen. Allerdings gibt es hier keine freie Heilfürsorge.

Ich vermute, dass der Beamte etwas verwechselt.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Der Beamte verwechselt nichts. Er ist Kommunalbeamter im Blaulichtmillieu und erhält freie Heilfürsorge. Und diese Dienststelle hat ihre eigene Krankenkasse bzw.Krankenversicherung. ( gibt es glaube ich nur einmalig in Deutschland)

Gruß

Hallo E,

teile mir doch bitte einmal diese Behörde mit.
Möglich auch per PN.

Ich selbst bin für den Sicherheitsbereich (Polizei, Bundeswehr, Justiz) zuständig und mir ist dies völlig unbekannt.

Gruß Merger

Der Beamte verwechselt nichts.

Vermutlich doch.

Er ist Kommunalbeamter im Blaulichtmillieu und erhält freie Heilfürsorge.

Blaulicht ? Kommunalbeamter ?

Und diese Dienststelle hat ihre eigene Krankenkasse bzw. Krankenversicherung.

Hier scheint mir einiges durcheinander zu gehen. Ohne konkrete Angaben zum Beruf und zum Dienstherrn und der vermeintlichen „Krankenkasse“ kann hier nicht sinnvoll geantwortet werden.