Anwartschaft Krankenversicherung

Hallo,

ich finde im Internet einfach keine definitive Info zu dieser Frage und versuche mein Glück deswegen hier.

Ich gehe für längere Zeit ins (nicht-europäische) Ausland und möchte natürlich auch wieder zurückkehren können, egal unter welchen Vorausetzungen und dann eine Krankenversicherung haben.

Ich bin derzeit freiwillig gesetzlich krankenversichert.

Ich habe gehört, dass die Anwartschaft für Pflichtversicherte seit der Gesundheitsreform eigentlcih hinfällig ist, da man eh wieder aufgenommen wird, aber was ist als freiwillig Versicherter?

Viele Grüße
Bruno

Hallo,
es stimmt, seit der Gesundheitsreform zum 01.04.2007 ist es in 90
von 100 Fälle nicht mehr nötig eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, egal ob man vorher freiwillig oder pflichtversichert
war.
Durch den „Zwang zur Versicherung“ ist die Wiederaufnahme in die
letzte GKV-Kasse in jedem Falle gesichert.
Trotzdem kann es im Einzelfall sein dass eine Anwartschaftsversicherung doch einen Sinn macht.
Ich empfehle deshalb sich mit der jetzigen Krankenkasse persönlich in
Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen.
Gruß
Czauderna