Anwartschaft mitnehmen, bei Wechsel PKV?

Hallo,

ich war Jahre lang in der privaten Krankenversicherung versichert und habe momentan eine Anwartschaft. Da Bekannte aber gerade massive Probleme mit meiner PKV haben, weiß ich nicht, ob es sich lohnt, weiterhin die Anwartschaft zu bezahlen und ob ich mich jemals wieder dort versichern möchte.

Kann man die Anwartschaft von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen einfach mitnehmen?

Das wäre der Königsweg. Ich habe im Internet keine Anzeichen gefunden, dass das geht, aber auch kein definitives Nein.
Oder soll ich jetzt eine neue Gesundheitsprüfung machen und eine Anwartschaft bei einer anderen PKV abschließen, mit meinem jetztigen Gesundheitszustand (ganz gut) und Eintrittsalter (

Guten Tag.

Eine Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung ist leider NICHT portabel.

Bei einem anderen Anbieter eine neue Anwartschaft abzuschließen bringt Ihnen nur dann etwas, wenn es Ihnen AKTUELL NICHT MÖGLICH ist in die PKV zu wechseln, da die Anwartschaften meist nur bei einem Statuswechsel den Übertritt ohne Gesundheitsprüfung zulassen.

Wenn Ihnen meine Antwort geholfen hat können Sie sich gerne mit einem „Sternchen“ bedanken.

Viele Grüße vom unabhängigen Vermittler für die private Krankenversicherung aus Saarbrücken
Claude Burgard
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo atg83

Anwartschaften können leider nicht in andere Unternehmen mitgenommen werden, genausowenig wie Altersrückstellungen oder „alte“ Gesundheitszustände.

Wenn es sich um eine große Anwartschaft handelt (Weiterführung der Altersrückstellungen) sollte man sich gut überlegen ob man diese einfach aufgibt, gerade, wenn man „jahrelang“ dort versichert war.

Einfach auf Verdacht bei einer anderen Gesellschaft eine Anwartschaft abzuschließen ist nicht so einfach. Die Anwartschaft ist für ein vorrübergehendes Aussetzten der Versicherung gedacht.
Optionen kann man sich aber durchaus bei einigen Tarifen über Zusatzversicherungen sichern (Sicherung des Gesundheitszustandes und minimaler Anteil Altersrückstellungen).

Für weitergehende Informationen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

Hallo,

Sie können sie bestehende Anwartschaft nicht auf ein anderes Unternehmen übertragen.

Nur weil Ihre Bekannten massive Probleme mit „Ihrem“ Versicherer haben, muss das nicht bedeuten, dass dieser Versicherer für Sie nicht geeignet ist. Welche Probleme gibt es denn?

Sie können bei einem anderen Anbieter eine Anwartschaft abschließen. Ich vermute, Sie haben Anspruch auf freie Heilfürsorge und haben daher eine Anwartschaft und keinen aktiven Krankenversicherungsvertrag.

Abwarten halte ich für die schlechteste Alternative. Sie werden ja nicht jünger und Ihr Gesundheitszustand könnte sich verschlechtern…

Haben Sie sich schon einmal genau damit auseinander gesetzt, welche Leistungspunkte bei einer PKV von existenzieller Bedeutung sind und welche Zusatzleistungen Sie absichern möchten?

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo,

sie haben ja damals eine Anwartschaft deshalb abgeschlossen, um Ihren guten Gesundheitszustand zu sichern! Jetzt haben Sie Probleme mit Ihrer Krankenversicherung!

Eine Anwartschaft einer Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht übertragbar!

Mein Rat an Sie wäre, wenn Sie nicht mit der Ihrer Krankenversicherung zufrieden sind, dann wechseln Sie die Krankenversicherung und gehen Sie zu einem Unternehmen das sehr gute Referenzen bekommen hat!

Mit freundlichen Grüssen

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

mir ist nicht bekannt, dass Anwartschaften übernommen werden. Ein VR würde sicherlich einen kerngesunden Menschen mit der Anwartschaft übernehmen, aber Dein jetziger VR würde sich bestimmt nicht von der Kohle trennen

:wink:

Sofern Du Vor-Erkrankungen hast, würde ich die Anwartschaft so wie so nicht kündigen!

so long
pe sturm

Es ist zu unterscheiden zwischen grosser und kleiner Anwartschaft. Bei der grossen Anwartschaft werden zusätzlich Altersrückstellungen gebildet.
Anwartschaften gelten für eine Gesellschaft und können nicht mitgenommen werden. Wenn du eine Anwartschaft bei einer anderen Gesellschaft stellst gilt natürlich der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragsstellung sowie das Eintrittsalter. Gibt es denn bei deiner aktuellen PKV keinen Tarif, der deinen Vorstellungen entspricht?

Guten Tag,
grundsätzlich gehen alle Rückstellungen verloren wenn der Vertrag gekündigt wird(bei Beginn vor dem 01.01.2009).
Die Frage ist ob die Schwierigkeiten Ihrer Kollegen auch bei Ihnen vorkommen können.
Und ob Ablehnungen z.B. zu Recht erfolgten.
Vermutlich werden Sie aber keinen Versicherer finden der gleich eine Anwartschaftsversicherung akzeptiert.
Lassen Sie doch die Qualitätsmerkmale Ihres jetzigen Versicherers durch einen Makler vor Ort überprüfen.

Gruß

Harald Wesely

Ein Hallo an „Hallo“,

eine Mitnahme einer „Anwartschaft“ zu einer anderen Gesellschaft ist nicht möglich. Die Anwartschaft dient dazu a)das niedrige Eitrittsalter aufrecht zu erhalten und b)in der Zwischenzeit neu aufgetretende/und dazu kommende Krankheit/en dann bei Wiederbelebung des Krankenversicherung-Schutzes ohne Zuschlag mit zu versichern.
Ihr Zitat:
ich war Jahre lang in der privaten Krankenversicherung

versichert und habe momentan eine Anwartschaft. Da Bekannte
aber gerade massive Probleme mit meiner PKV haben, weiß ich
nicht, ob es sich lohnt, weiterhin die Anwartschaft zu
bezahlen und ob ich mich jemals wieder dort versichern möchte.

Welche massive Probleme haben den Ihre Bekannten mit „Ihrer privaten krankenversicherung“, sicherlich haben einige PKV`S Schwierigkeiten mit den Beitragserhöhungen, schlecht kalkulierte Tarif (einfach billig und nicht preiswert). Das Wichtigste um bei einer anderen PKV eine „neue Anwartschaftsversicherung“ abzuschließen ist zu erst einmal Ihre lebensplanung, wollen Sie sich „selbständig machen, haben Sie oder planen Sie kinder, wie geht es beruflich weiter, usw!“, Und auf das Bla Bla von Bekannten o.ä. gebe ich sowieso nichts, man müsste genau wissen, was für Schwierigkeiten das wären. Sie sehen also …, mit dieser Aussage ist eigentlich nicht viel anzufangen.

Viele Grüße an Hallo
von Hallo-2

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Es sind nicht nur irgendwelche Bekannte, es sind meine Eltern, bei denen ich bis vor 3 Jahren die ganze Zeit mitversichert war. Die PKV möchte einen genauen Operationsbericht einer wirklich wichtigen, notwendigen und nicht ungefährlichen OP haben und zahlt auch dann nicht alles, auch wenn die Beihilfe problemlos zahlt. Weiterhin wird ein Blutmessgerät für 800 Euro benötigt, um den Blutgerinnungswert selbstständig überprüfen zu können und nicht alle drei Wochen zum Arzt zu müssen. Eine Freundin hat dieses Gerät anstandslos von einer GKV bezahlt bekommen. Unsere PKV zahlt das nicht. Am Telefon heißt es, dass das nicht in unserem Tarif drin sei. Auf die Nachfrage, in welchem Tarif das denn drin sei, kommt die Antwort: „Ich habe Ihnen doch gesagt, dass es in Ihrem Tarif nicht drin ist, bestellen Sie das Gerät online, dann ist es billiger als in der Apotheke.“
Bisher waren wir immer recht zufrieden, aber die Probleme häufen sich. Und wenn man dann mal online nachschaut, dann findet man die PKV auf den letzten Plätzen bei Umfragen und hört in Foren schlechte Erfahrungen.
Für meine Eltern ist ein KV-Wechsel definitiv zu spät. Ich bin erst 28, da könnte sich das nochmal lohnen, bevor man ein Leben lang Probleme mit der Versicherung hat.
Momentan bin ich am promovieren und verdiene als wissenschaftliche Mitarbeiterin zu wenig für eine PKV. Aber ich habe generell vor, über die Bemessensgrenze zu kommen. Das erste Kind ist unterwegs.

Viele Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort,
Andrea

Hallo Andrea,

Ihre Eltern haben Beihilferecht??. Um das Ganze näher bestimmen zu können und eine evtl. Lösung für das/die Probleme zu finden, erbitte ich eine Mail mit den Namen des Versicherungsunternehmen und wenn es geht die einzelnen Tarifbezeichnungen an: [email protected]. Verschwiegenheit wird garantiert.

Mit freundlichen Grüßen
J. leopold

Hallo,

nein, das kann man nicht.
Um welche PKV handelt es sich?

Das kommt auf deine Situation an. Willst du denn nochmal in die Private? Hast du überhaupt die Möglichkeit nochmal in die Private zu kommen? Bei welcher Gesellschaft hast du die Anwartschaft? Was für Probleme gibt es bei der Versicherung?

Gruß
Dennis

Hallo atg83,
leider bin ich kein Fachmann, daher kann ich dir deine Frage nicht beantworten.

Viel Glück
hinni

Hallo atg83
So funktioniert die PKV ?
Was haben Bekannte mit Ihrem Vertrag zu tun ?

„“„ob es sich lohnt?? „““

was soll sich lohnen, haben Sie einen Sparplan abgeschlossen?
„“„ob ich mich jemals wieder dort versichern möchte ?“"

weiß ich auch nicht.

Kann man die Anwartschaft von einer privaten
Krankenversicherung zu einer anderen einfach mitnehmen?

, aber auch kein definitives Nein.

Hiermit bekommen Sie Ihr definitives Nein.

Ich glaube Sie sollten in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die private Krankenversicherung ist für Menschen welche eigenverantwortlich mit Ihrer Gesundheitsvorsorge umgehen wollen und können.
Gruß

Hallo !
Eine Anwartschaft läßt sich nicht von einer zu einer anderen Gesellschaft mitnehmen.

Mein Tipp:
Suche JETZT die richtige Krankenversicherung für Dich und schließe bei dieser Krankenversicherung eine Anwartschaft ab (mit den Tarifen, die Du gern haben möchtest, wenn Du Dich wieder privat versichern kannst). Erst DANN kündige die Anwartschaft auf, die jetzt läuft (bitte nicht anders!).

Ich hoffe, mit der Info geholfen zu haben.

Wir sind ausgebildete Vers.-Kfm. und als „reine“ PKV-Spezialist seit über 20 Jahren tätig.

Wir setzen die Priorität nach: Langfristige Beitragsstabilität und erst dann nach Preis und Leistung. Dabei beziehen wir „echte“ Beitragsverläufe von Kunden der Krankenversicherungen zu Rat ( über 25 oder 30 Jahre) sowie die langfristige Entwicklung der Kennzahlen der Krankenversicherungen. Schau gern mal auf unseren Tabellen rein. Die Rückstellungen und die Verwaltungskosten sowie und Kapitalverzinsung geben uns wichtigen Aufschluss über die langfristige Handlungsweise und Erfolg der Gesellschaften.

Für einen aktuellen Vergleich und Beratung stehen wir Dir gern zur Verfügung. Das ist kostenlos und telefonieren Dich unverbindlich telefonisch.

Liebe Grüße von
Hans-Günter & Michael
Home: www.pkv-netz.com

Hallo!

Ich kann nicht beurteilen, ob Sie jemals wieder aufgrund Ihres Einkommens berechtigt sein werden, in die PKV einzutreten - nur dann würde sich eine Anwartschaftsversicherung überhaupt lohnen. Diese kann man übrigens auf keinen Fall zu einer anderen Versicherung mitnehmen, weil Sie die Anwartschaftsversicherung ja nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder mit einem Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auf privatrechtlicher Basis abgeschlossen haben!
Wenn Sie mir Ihre private Versicherung verraten, kann ich Ihnen sagen, ob es sich überhaupt lohnt, die Anwartschaft dort beizubehalten - wahrscheinlich nicht. Nach meiner Erfahrung gibt es sowieso nur 5 Versicherungen, die man empfehlen kann: Provinzial Hannover, Alte Oldenburger (Quasi-Fusion mit der Provinzial), HUK (da bin ich selber gut versichert), Debeka und LVM.

Wenn Sie mir noch ein bisschen mehr von sich erzählen (derzeitiges Einkommen bzw. Ihre Einkommensperspektive - Beispiel: Ich verdiene jetzt 40.000 Euro p.a., wahrscheinlich werde ich in den nächsten 1-2 Jahren mehr als 49.500 Euro p.a. - das ist die Versicherungspflichtgrenze - verdienen), kann ich Sie besser beraten. Wenn Sie weit davon entfernt sind, jemals in die Region 49.500 Euro zu kommen, was ja nicht ungewöhnlich wäre, weil man da erst mal hinkommen muss, würde ich Ihnen raten, die Anwartschaftsversichérung zu canceln.

Melden Sie sich ruhig noch mal, wenn Sie aus meinen Ausführungen noch nicht schlau geworden sind.

Herzliche Grüße

H.C. Sanders

Kommt ganz darauf an um welche Anwartschaft es sich handelt. Mit oder ohne Altersrückstellungen, denn nur die könnte man theoretisch mitnehmen.
Um hier genau antworten zu können brauche ich mehr Infos bzgl der AWS.

Hallo,

eine Anwartschaft kann man nicht mitnehmen. Sicherlich meinst Du den „Übertragungswert“. Den kannst Du mitnehmen, aber nur, wenn Du Deinen Vertrag nach dem 1.1.2009 geschlossen hast. Falls Dein Vertrag vor diesem Tag geschlossen wurde, wirst Du alle Deine Alterungsrückstellungen verlieren, wenn Du kündigst und Dir eine neue PKV suchst. (noch zur Erklärung: im Übertragungswert sind nicht alle Alterungsrückstellungen, die Du angesammelt hast, enthalten, sondern nur ein bestimmter Anteil. Deshalb darf man auch diese beiden Begriffe nicht verwechseln. Mitnehmen kann man bei Verträgen, die ab dem 1.1.2009 geschlossen wurden, nur den Übertragungswert.)
Überlege Dir das gut, ob die Versicherung wirklich so schlecht ist. Wenn Du schon mehr als vier, fünf Jahre dabei bist, würdest Du eine Menge verlieren.

PKV Wechsel bringt immer den Verlust der erworbenen Altersrückstellung mit sich. Darum sollte man einen Wechsel immer genau überlegen. Probleme anderer Leute sollte man nicht zu seinen eigenen machen! Meist sagen einem die Bekannten auch nur die eigenen Sicht. Eine Medallie hat immer 2 Seiten. Bei Streitigkeiten hilf der PKV-Ombudsmann. Da es hier um hohe Provisionen geht, geben Versicherungsmenschen immer gerne den Rat zum wechseln. Das würde ich mir aber auf einer Beratungsdokumentation ausgiebig begründen lassen und diese natürlich aufbewahren!

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

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