Es besteht eine Anwartschaft für die Tochter bei Gesellschaft A.
Nun wurde eine Vertrag bei Gesellschaft B als freiwillig Versicherter in der GKV abgeschlossen.
Warum ist die Anwartschaft nicht sofort kündbar, da das versicherte Risiko nicht mehr vorhanden ist? _
Warum ist die Anwartschaft nicht sofort kündbar, da das versicherte Risiko nicht mehr vorhanden ist? _
Die Tochter A lebt doch noch, also ist das versicherte Risiko noch da. Gesellschaft A ist das eine GKV oder PKV ?
Es besteht eine Anwartschaft für die Tochter bei Gesellschaft
A.
Nun wurde eine Vertrag bei Gesellschaft B als freiwillig
Versicherter in der GKV abgeschlossen.
Bei einer GKV-Pflichtversicherung wäre die Auflösung der AWV möglich.
Warum ist die Anwartschaft nicht sofort kündbar, da das
versicherte Risiko nicht mehr vorhanden ist? _
Aus der Fragestellung geht das nicht einwandfrei hervor.
Der Text freiwillig versichert in der GKV stört etwas.
Hallo,
ich nehme an, dass A eine PKV ist.
Da wäre wichtig,zu wissen, für welchen Zeitraum/Status die AW vereinbart wurde. Normal wäre z.B. für die Dauer einer Pflichtversicherung.
Wenn aber dann die AW nicht umgewandelt wurde, ist sie formal erst zum Jahresende kündbar. Die PKV kann auf dieser Frist bestehen, da sie vertraglich von einer Umwandlung zum Ende der Pflichtversicherung ausgehen konnte.
Ich würde mit denen reden und z.B. eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus und ein Krankentagegeld abschließen. Beides sollte man sich als freiwillig Versicherter gönnen. Darauf sollte die PKV eingehen.