Hallo!
Ich habe seit 9/2006 eine Anwartschaft bei einer PKV - war damals für 5 Monate als Student im Ausland und musste mich in dieser Zeit bei einer PKV versichern. In den nächsten zwei Jahren werde ich im ÖD tätig sein, also gesetzlich versichert. Was danach kommt, weiß ich nicht - entweder bleibe ich hier und werde Angestellter im ÖD oder ich lasse mich anderswo verbeamten. Aber das steht alles noch in den Sternen.
Angenommen, ich lasse die Anwartschaft weiterlaufen, komme im Jahr 2010 in ein Beamtenverhältnis und bin schwanger - was zählt die Anwartschaft dann? Mir ist bekannt, dass PKVs schwangere Frauen ablehnen. Würde mir das durch eine Anwartschaft erspart bleiben? Oder ist eine Schwangerschaft etwas, was mit meinem Gesundheitszustand nichts zu tun hat?
LG
Sonne
(nicht schwanger, nichts planend, aber versucht, wenigstens etwas vorbereitet zu sein
)