Anwartschafts-KV für Urlaubsreise sinnvoll?

Hallo Zusammen,

ich mache gerade eine Auszeit und bin freiwillig zum Mindesttarif (ca. 110 Euro) bei der IKK versichert.
Jetzt gehe ich für 10 Wochen nach Asien und bin dort auslandskrankenversichert über die Württembergische.
Jetzt wurde mir empfohlen von einem Freund empfohlen für diese Zeit meine GKV auf eine Anwartschaftsversicherung umzustellen weil das nur ca. 40 Euro kostet
und wenn ich dann wieder in Deutschland wäre könnte ich diese wieder aufleben lassen.
Macht das Sinn?
Wie schaut denn der Fall aus wenn mir in Asien etwas passiert und ich dann nach Deutschland zur Weiterbehandlung transportiert werde. Die AKV zahlt nur bis zur Grenze.
Da wäre ich doch dann erst versichert wenn ich mich rückmelde, oder?
Und was ist mit der Lücke dazwischen?

Danke für Eure
Anworten und
schöne Grüße

Harald

Hallo,
ja, in diesem Falle könnte das Sinn machen wenn die Kasse
mitspielt. Ihre freiwillige Mitgliedschaft könnten Sie
frühestens zum 31.03.2008 kündigen - wenn die Abreise vorher
stattfindet wäre die Differenzzeit sinnlos - erfolgt die
Abreise später muss der alten Kasse eine Anschlussversicherung
nachgeweisen werden.
Wenn allerdings die Ausreise direkt am 01.04. erfolgen würde,
dann könnte die freiwillige Mitgliedschaft (ohne Anwartschaft)
mit dem Tage der Wiedereinreise bei der alten Kasse erfolgen.
Also, mal mit der Kasse sprechen.
Gruß
Czauderna