Hallo,
meine Partnerin treibt zur Zeit und eigentlich schon länger eine Belastung um, die ich mal von Fachleuten beantwortet haben möchte, da die Belastung bei meiner Partnerin schon besorgniserregende Ausmaße annimmt.
Es geht um folgendes: Im Jahre 2006 verpflichtete sich der Sohn meiner Freundin für 5 Jahre bei der Bundeswehr. Er musste allerdings davon nur 4 Jahre abdienen, da sein regulärer Wehrdienst, den er 1998 ableistete angerechnet wurde. Seine Verpflichtungszeit endete somit im Juli 2010.
Bei der Bundeswehr wurde für notwendig erachtet, dass der Sohn meiner Partnerin eine sog. „Anwartschaftsversicherung“ abschließt. Diese soll, wenn ich es richtig verstanden habe, dafür gut sein, dass man sich nach der Bundeswehr in einer PKV weiterversichern kann um somit nahtlos und ohne Gesundheitsfragen krankenversichert zu sein. Die Anwartschaftsversicherung erlischt eigentlich mit Ausscheiden aus dem Dienst.
Der Sohn meiner Partnerin hat also einen Versicherungsvertreter an seinem Standort kosultiert (Debeka) und meine Partnerin hat parallel einen anderen Debeka-Vertretet an ihrem Arbeitsplatz konsultiert, weil sich meine Partnerin - vor allem zu meinem Leidwesen - ständig wegen „Übersorge“ in die Angelegenheiten ihres Sohnes mischt. Der Sohn meiner Partnerin hat dann einen Anwartschaftsvertrag beim Debeka-Vertreter an seinem Standort abgeschlossen, allerdings hat er in den Gesundheitsfragen einen Sachverhalt verschwiegen, den meine Partnerin aber bei dem Debeka-Vertreter, den sie konsultiert hat genannt hat.
Es geht darum, dass der Sohn meiner Freundin Probleme mit Krampfadern hat. Er hatte sich einer Krampfaderoperation unterzogen just zu dem Zeitpunkt, als er bei der Bundeswehr angefangen hat und zu dem Zeitpunkt, als er die Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Er hat die Operation aus eigener Tasche bezahlt, hat aber im Antragsformular bei den Gesundheitsfragen dies nicht erwähnt.
Während der ganzen Zeit, bei der der Sohn meiner Partnerin bei der Bundeswehr war, war sie in Sorge, dass sich der Versicherungsvertreter, den sie konsultiert hatte mit dem Vertreter austauschen könnte, den der Sohn konsultiert hat. Seit 2006 bis heute befürchtet meine Freundin, dass eine „Bombe platzt“ und die Bundeswehr und die Anwartschaftsversicherung Anzeige gegen ihren wegen Versicherungsbetrug erstattet und ihr Sohn dann nur noch Nachteile hätte, nur, weil sie angeblich zu viel geredet hat. Ihr Sohn ist seit Juli 2010 reglär aus der Bundeswehr ausgeschieden, die Anwartschaftsversicherung besteht schon lange nicht mehr und er ist nicht in eine PKV sondern pflichtversichert bei der AOK. Dennoch befürchtet meine Freundin, dass die Krampfadergeschichte ihrem Sohn zum Verhängnis werden könnte. Ausreden lässt sie sich das nicht.
Ich persönlich finde das eigentlich schon lachhaft, da ich nicht meine, dass irgendjemand die Krampfadern ihres Sohnes interessieren.
Jetzt meine Frage: Hätte ihr Sohn in den Gesundheitsfragen auf seine Krampfaderoperation hiweisen müssen und ist die Nichtnennung Betrug? Könnte oder würde die Bundeswehr und die Debeka heute noch wegen so einer Lapalie Regeress fordern? Würde die AOK etwas wegen diesem Fall unternehmen was eine andere Versicherung betrifft?
Mit lieben Grüßen
Berterdi