Ich bin Rentner und freiwillig versichertes Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse.
In den vergangenen Jahren wurde mir während meinem mehrmonatigen Auslandsaufenthalt die Anwartschaftsversicherung gewährt.Dabei ruht die Krankenversicherung und wird bei der Rückkehr nach Deutschland wiederbelebt.
Im Letzter Jahr wurde sie mir noch einmal gewährt,aber mit dem Hinweis das es in Zukunft nicht mehr geht.
Es wurde der § 30 Absatz 1 und 3 genannt,welcher für mich nicht zutreffen würde.Der § ist aber gestrichen worden und ich kann auch nicht herausfinden was drin stand.
Hat jemand Erfahrung mit der Anwartschaftsversicherung und gibt es eine gesetzliche Rechtsanspruch?Auch hier kann ich nichts konkretes finden.