Anweisung von fachfremden befolgen? (Azubi)

Guten Tag liebe Forenmitglieder/innen,

ich habe eine wichtige Frage:

Ich bin in der Ausbildung zum Elektroniker und würde gern folgendes Wissen:

Muss ich als Azubi eine Anweisung einer fachfremden Person (wie z.B. JAV (Jugendarbeitervertretung) oder Kaufmännern usw…), während der Arbeitszeit befolgen ohne das der Ausbilder was davon weiß? (feste Ausbildungswerkstatt mit festen Ausbilder) Gibt es dazu einen Paragraph?

Es ging direkt darum, dass ich während der Ausbildungszeit irgendwo helfen sollte was aufbauen und da hat mich eine von der JAV zusammengestaucht, weil ich sie gemeint habe, sie soll es selber mit dem Ausbilder klären, weil er für die Arbeitsplanung zuständig ist und nicht ich.
Mein Ausbilder habe ich danach die angesprochen und der hat nur die Augen verdreht und meint wann er es diesmal erfahren sollte…

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
Lehrling2011

Guten Tag liebe Forenmitglieder/innen,

ich habe eine wichtige Frage:

Ich bin in der Ausbildung zum Elektroniker und würde gern
folgendes Wissen:

Muss ich als Azubi eine Anweisung einer fachfremden Person
(wie z.B. JAV (Jugendarbeitervertretung) oder Kaufmännern
usw…), während der Arbeitszeit befolgen ohne das der
Ausbilder was davon weiß?

das ist schon sehr stark!

Man nehme an ein Kaufmann (evt. Geschäftführer des Betriebes)
kommt vorbei und bittet den Lehrling etwas wegzuräumen und bekommt dann als Antwort - mach Deinen Kram alleine.

Pfui - und dann hofft der Azubi, dass er noch lange in diesem Betrieb arbeiten darf.

Sehr gut das meine Antwort so genau durchgelesen hast:

  1. Geht es um nicht irgendwas aufräumen (was selbstverständlich wäre), sondern darum ob JEDER mir befehln darf: „Hey du kommst mir baust jetzt dieses Zelt auf und verlegst die Stromleitung und und und…“ Also um Versicherungsschutz und Weisungsbefugnisse in Fällen wo erhöhte Gefahren lauern können (Stichwort: Arbeitsunfall) UND der Ausbilder von nichts weiß! Was aufräumen ist eine andere Geschichte… Und dann ist es immer noch eine Bitte und kein Befehl…

  2. Wo vor allem liest du das ich auf ewig drin bleiben will? Das habe ich nie behauptet, vor allem hat es Gründe…

Aber sehr gut das einfach eine Pauschalaussage triffst zu diesem speziellen Fall ohne entsprechende Verweise (2. Frage!). Teilweise kommt es auch in meiner näheren Umgebung so vor, als wären Azubis Leibeigene…

Gruß
Lehrling2011

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Teilweise kommt es auch in meiner näheren Umgebung so
vor, als wären Azubis Leibeigene…

Kennst Du folgenden Spruch - Lehrjahre sind keine Herrenjahre ?

Da muss jeder durch - ohne Ausnahme!

Gruß Merger

Frage einfach den Ausbilder!

Ich bin in der Ausbildung zum Elektroniker und würde gern
folgendes Wissen:

Muss ich als Azubi eine Anweisung einer fachfremden Person
(wie z.B. JAV (Jugendarbeitervertretung) oder Kaufmännern
usw…), während der Arbeitszeit befolgen ohne das der
Ausbilder was davon weiß?

Bespreche das Thema einfach mit Deinem Ausbilder. Dieser wird Dir mitteilen, wer Dir gegen über alles weisungsbefugt ist.

Auf die Idee wärst du doch auch selber gekommen, oder :wink: ?

Erdbeerzunge

(Bei uns sind die Azubis fest einer Arbeitsgruppe zugeordnet. Mitglieder anderer Arbeitsgruppen sind dem Azubi gegenüber nicht weisungsberechtig, sondern müssen bei Interesse am Azubi immer den Weg über den AG- Leiter gehen).

Naja habe jetzt nach dieser Aussage einen Anwalt angerufen (ARAG Rechtsservice) und er meint es steht im Ausbildungsvertrag wer was zusagen hat: Und da ist nur mein Ausbilder als Weisungsberechtigter drin. Und damit so lange nichts schriftlich anders steht oder er es mir nicht anders gesagt wird (Weisungsübertragung!), ist jede andere Anweisung von Nicht-Berechtigten 1. illegal 2. Verstoß gegen vertraglich Verpflichtungen, wenn ich sie befolge und 3. der Versicherungsschutz, wegen Arbeitsunfall ist bisschen blöd, dann kommt die BG und es gibt Ärger für die Firma, weil der Ausbilder nicht wusste, wo die Azubi’s sind und auch keine andere Person benannt hatte (was ja vorlag) …

Also rechtlich einwandfrei, wenn ich in so einem Fall die betreffende Person bitte meinen Ausbilder um Stellungnahme zu bitten und sie noch drauf Hinweise dass ich darauf keine Stellungnahme nehmen darf! Vor allem wenn dieser Ausbilder selber von nichts informiert wurde und dementsprechend keine Erlaubnis erteilt hat.

Und schriftlich steht von unseren Ausbilder nur, dass er es wissen muss und auch einteilt, mehr nicht, vor allem nicht in Bezug auf die JAV usw.

Und noch was zu dem Spruch „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“: Das stimmt vor allem wegen Arbeitsplatz bezogene Dinge wie Putzen, Lager aufräumen usw… Aber das Personen gegen Verträge und sogar gegen Gesetze verstoßen, ist hiermit nicht impliziert und ich hoffe nicht das Sie Ausbilder sind, sonst tun Sie mir jetzt schon Leid, wenn ein Azubi mal vor das Arbeitsgericht geht, vor allem in so einem Fall, wo die Führungsebene nicht weiß was abgeht, da bekommt die Firma sehr wahrscheinlich kein Recht, vor allem wenn was passiert…

Einerseits stimmt der Spruch, aber halt nicht wenn es um Haftung usw. geht. Weil das ist keine Ausrede für eine Firma oder Personen das diese gegen Gesetze oder Verträge verstoßen dürfen. Und es sind keine „Bagatellen“ wie Aufräumen oder so gemeint, sondern direkt gezielte Arbeitsaufträge mit erhöhter Gefahr „Herunter fliegende Teile, Stromschläge, vlt. wegen Defekt wo ein Azubi übersehen könnte…“ da ist generell der Ausbilder als erstes dran, wenn in dem Bezug keine Weisungsberechtigung übertragen wurde…

Und noch was: Wer so den Spruch auslegt tut mir schon Leid, diesem gehören jedes Recht im Arbeitsgesetz entzogen, weil es gibt für Azubis nicht nur „Pflichten“, sondern auch „Rechte“ und genau solche Aussagen habe ich gemeint mit, „ob Azubis leibeigene sind“ so werden diese auch nach Ihrer Aussage behandelt…

Gruß
Lehrling2011

P.S. Ich gebe Ihnen nur einen gut gemeinten Tipp: Überdenken Sie mal dieses Thema! Weil glauben heißt nicht wissen und das man dadurch sogar legitim gegen Vorschriften verstößt, ist bestimmt nicht ganz einwandfrei. Das gleiche ist mit einem Strafzettel: Fiktiver Fall. Person A: „ich wusste nicht, ob ich da parken durfte!“ Politesse: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht…“ Nur so als Denkanstoß.

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Genauso hat des mir auch der Anwalt gesagt. Und mein Ausbilder war auch ein bisschen perplex, als ich Ihm mitteilte, was die mir geschrieben hat.

Danke! :smile:

Gruß
Lehrling2011

Also ich habe ihn gefragt, ich wollte es nur rechtlich genauer wissen. Falls einer was falsches behauptet. Habe nämlich Gründe warum ich mich parallel informieren will. Weil manche Personen lassen sich das gefallen, auch in der Führungsebene…

nur ganz kurz eine Antwort:

Überdenke in Zukunft die Texte die Du in einem Forum schreibst!

Denn man bekommt nur Antworten auf das was geschrieben steht.

Hier Deinen Text noch einmal zum durchlesen:

Muss ich als Azubi eine Anweisung einer fachfremden Person (wie z.B. JAV (Jugendarbeitervertretung) oder Kaufmännern usw…), während der Arbeitszeit befolgen ohne das der Ausbilder was davon weiß? (feste Ausbildungswerkstatt mit festen Ausbilder) Gibt es dazu einen Paragraph?

Ein Hinweis auf was für eine Tätigkeit es sich handelt fehlt völlig.

Ohne Dir jetzt nahe treten zu wollen, überlege auch einmal wie man sich einem Gesellen / Meister / Kaufmann gegenüber als Lehrling verhält.

Denn dieser könnte nächste Woche vielleicht schon Dein Ausbilder sein - und dann hast Du sicher nichts mehr zu lachen.

Gruß Merger

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Teilweise kommt es auch in meiner näheren Umgebung so
vor, als wären Azubis Leibeigene…

Kennst Du folgenden Spruch - Lehrjahre sind keine Herrenjahre

Aber auch keine Sklavenjahre!

Da muss jeder durch - ohne Ausnahme!

Müssen muss man garnichts, man muss höchstens auf eine so wenig hilfreiche und dem Lehrlingsbild das vielleicht noch 1930 Deinen Sprüchen entsprach, antworten.
Einen Rat für den Lehrling habe ich zwar auch nicht aber das, was Du von Dir gibst geht auch meilenweit an einem Rat vorbei.
ramses90

Gruß Merger

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„Ein Hinweis auf was für eine Tätigkeit es sich handelt fehlt völlig.“

Mein Text 3. Absatz:
„Es ging direkt darum, dass ich während der Ausbildungszeit irgendwo helfen sollte was *aufbauen* und da hat mich eine von der JAV zusammengestaucht, weil ich sie gemeint habe, sie soll es selber mit dem Ausbilder klären, weil er für die Arbeitsplanung zuständig ist und nicht ich.
Mein Ausbilder habe ich danach die angesprochen und der hat nur die Augen verdreht und meint wann er es diesmal erfahren sollte…“

Und selbst dann darf man so nicht äußern wie Sie, dann sollte man zumindest hinterfragen, um was genau es geht und nicht pauschalisieren.

Und ich weiß wie ich mich verhalten muss, nur ich führe bestimmt keine Dinge aus die gegen Vorschriften verstoßen und ich muss mir als Azubi nicht alles gefallen lassen. (Ist bei der Bundeswehr nicht anders: Wenn ein Gesetzes widriger Befehl übermittelt wird, darf jeder Soldat den Befehl verweigern, hat auch seine Gründe warum…)
Ich darf diskutieren bis ans Ende der Welt, nur gegen kein Gesetz verstoßen, was ich mit einer sachlichen Diskussion bestimmt nicht tue. Und wenn ich nett jemand darauf Hinweise, dass das nicht ok ist und diese Person meint ihr nicht vorhandenes Recht durchzusetzen, darf ich mich doch parallel informieren, ob das zulässig ist, dass ich statt zu 100% es zu 150% weiß, dass es richtig ist.

Nur so Sätze wie „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ in so einem Fall, geht bei mir die Hutschnur hoch, vor allem wenn es vertraglich oder sogar gesetzlich anders aussieht. Weil eben nicht alles, was in der Ausbildung passiert legitim sein muss…

Und so lange ich niemand Beleidige oder gegen keine anderen Vorschriften verstoße ist alles legitim. Und bisher konnte ich mit einer sachlichen Diskussion alles aus der Welt schaffen, vor allem in Bezug auf verschiedene Paragraphen, nur in diesem Fall anscheinend nicht…

Gruß
Lehrling2011

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aber das,
was Du von Dir gibst geht auch meilenweit an einem Rat vorbei.
ramses90

Das ist Ansichtssache!

Gruß Merger

Hallo,

Naja habe jetzt nach dieser Aussage einen Anwalt angerufen
(ARAG Rechtsservice) und er meint es steht im
Ausbildungsvertrag wer was zusagen hat: Und da ist nur mein
Ausbilder als Weisungsberechtigter drin. Und damit so lange
nichts schriftlich anders steht oder er es mir nicht anders
gesagt wird (Weisungsübertragung!)

Und das ist definitiv ausgeschlossen? In meinem AV steht auch nur ein Weisungsbefugter, jedoch hängen je nach Raum verschiedene Zettel aus, wer hier bezüglich, Arbeitsschutz, Gerätekoordination etc. (allgemein) weisungsbefugt ist, zudem gibt es eine generelle (Haus)Ordnung in der dies zusätzlich festgelegt ist. Es ist bei uns etwas anderes, dazu weiß ich nicht, ob sich spezielle Dinge bei Azubis anders verhalten. In solchen Rahmenordnungen stehen auch manchmal Leute, die man da nicht erwartet hätte.

Anbei: Ich kannte jemanden, der ist da ähnlich verfahren, juristisch alles exakt und sofort Veto wenn auch nur irgendwas nicht so war wie gewollt. Das Problem dabei ist, je niedriger in der Hierarchie, desto blöder ist dies meist für einen selbst. Denn dieses Rumgezicke geht meist jedem auf die „Eier“, Sympathiepunkte sammelt man da wenige. Irgendwann drehen Leute dann den Spieß rum und so einige sind an den viel gelobten Gesetzen „zerbrochen“, als Chef & Co. dann angefangen haben, diese ebenso exakt auszulegen und jede noch so kleine Vergünstigung im Alltag zu streichen. Urlaubsantrag? Mist, da haben Sie die Frist versäumt; Nachtschicht obwohl Sie Geburtstag haben? Tja, das Leben ist eben hart …

Mein Kumpane hat - Gott sei Dank - inzwischen auch gelernt, dass das Sammeln von Sympathiepunkten durch sich ab-und-zu-mal-krumm-machen-obwohl-man-es-nicht-müsste meist einen weitaus größeren Qualitätsgewinn beschert, als sich wie ein Winkeladvokat aufzuführen und alles auf die Goldwaage zu legen. Eine gewisse Verhältnismäßigkeit sollte da eher Grundlage sein als strenge Rechtsauslegungen.
Es gibt natürlich Grenzen, ohne Frage.

Hinzu kommt auch der - auch nach 1930 - passende Spruch: Man sieht sich immer zweimal im Leben.

Anton

Ja ist es, weil der Ausbilder es uns gesagt hat, dass er es immer wissen will…

Schriftlich steht nur mein Ausbilder im Vertrag und eine Hausordnung gibt es in dem Bezug nicht. Andere Regelungen wurden uns auch nie mitgeteilt, auch bei Nachfrage. Wäre auch gefährlich, wenn der Ausbilder nicht weiß wo wir sind und dann einen Unfall haben. Dann hat er ein Problem (und mit Strom dürfen wir ohne EFK gar nichts machen und in der JAV ist keine…) Und in dem einen Ordner vom Ausbildungsbeginn muss immer der Ausbildungsbeauftragter (des ist bei uns in der Abteilung der genannte Ausbilder) immer entscheiden…

Ich gebe dir in einem Recht:

Man soll diese Gesetze nicht immer genau auslegen, wegen Sympathie. Mache ich auch nur im Betrieb. Privat nur wenn ich es muss. Es ist schon mehr vorgefallen und wenn ich die schnauze voll habe, lege ich die Gesetzestexte sehr genau aus, weil wenn es die ganzen Jahren anders nur schief läuft und seit dem ich es so mache meine Ruhe habe, hat es seinen Zweck erfüllt… (Bin zum Glück bald fertig…)

LOL

Das ist Ansichtssache!

Stimmt! Du siehst es anders als der Rest der Welt!

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Mach doch mal 'nen Satz draus
Ich kann immer nur wiederholen: Melde dich endlich ab, statt das Forum mit deinen wahnsinnigen Hinweisen vollzumüllen!!

Mein Vorschlag zur Güte: Du meldest dich ab, und ich werde erwachsen, ok?