Naja habe jetzt nach dieser Aussage einen Anwalt angerufen (ARAG Rechtsservice) und er meint es steht im Ausbildungsvertrag wer was zusagen hat: Und da ist nur mein Ausbilder als Weisungsberechtigter drin. Und damit so lange nichts schriftlich anders steht oder er es mir nicht anders gesagt wird (Weisungsübertragung!), ist jede andere Anweisung von Nicht-Berechtigten 1. illegal 2. Verstoß gegen vertraglich Verpflichtungen, wenn ich sie befolge und 3. der Versicherungsschutz, wegen Arbeitsunfall ist bisschen blöd, dann kommt die BG und es gibt Ärger für die Firma, weil der Ausbilder nicht wusste, wo die Azubi’s sind und auch keine andere Person benannt hatte (was ja vorlag) …
Also rechtlich einwandfrei, wenn ich in so einem Fall die betreffende Person bitte meinen Ausbilder um Stellungnahme zu bitten und sie noch drauf Hinweise dass ich darauf keine Stellungnahme nehmen darf! Vor allem wenn dieser Ausbilder selber von nichts informiert wurde und dementsprechend keine Erlaubnis erteilt hat.
Und schriftlich steht von unseren Ausbilder nur, dass er es wissen muss und auch einteilt, mehr nicht, vor allem nicht in Bezug auf die JAV usw.
Und noch was zu dem Spruch „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“: Das stimmt vor allem wegen Arbeitsplatz bezogene Dinge wie Putzen, Lager aufräumen usw… Aber das Personen gegen Verträge und sogar gegen Gesetze verstoßen, ist hiermit nicht impliziert und ich hoffe nicht das Sie Ausbilder sind, sonst tun Sie mir jetzt schon Leid, wenn ein Azubi mal vor das Arbeitsgericht geht, vor allem in so einem Fall, wo die Führungsebene nicht weiß was abgeht, da bekommt die Firma sehr wahrscheinlich kein Recht, vor allem wenn was passiert…
Einerseits stimmt der Spruch, aber halt nicht wenn es um Haftung usw. geht. Weil das ist keine Ausrede für eine Firma oder Personen das diese gegen Gesetze oder Verträge verstoßen dürfen. Und es sind keine „Bagatellen“ wie Aufräumen oder so gemeint, sondern direkt gezielte Arbeitsaufträge mit erhöhter Gefahr „Herunter fliegende Teile, Stromschläge, vlt. wegen Defekt wo ein Azubi übersehen könnte…“ da ist generell der Ausbilder als erstes dran, wenn in dem Bezug keine Weisungsberechtigung übertragen wurde…
Und noch was: Wer so den Spruch auslegt tut mir schon Leid, diesem gehören jedes Recht im Arbeitsgesetz entzogen, weil es gibt für Azubis nicht nur „Pflichten“, sondern auch „Rechte“ und genau solche Aussagen habe ich gemeint mit, „ob Azubis leibeigene sind“ so werden diese auch nach Ihrer Aussage behandelt…
Gruß
Lehrling2011
P.S. Ich gebe Ihnen nur einen gut gemeinten Tipp: Überdenken Sie mal dieses Thema! Weil glauben heißt nicht wissen und das man dadurch sogar legitim gegen Vorschriften verstößt, ist bestimmt nicht ganz einwandfrei. Das gleiche ist mit einem Strafzettel: Fiktiver Fall. Person A: „ich wusste nicht, ob ich da parken durfte!“ Politesse: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht…“ Nur so als Denkanstoß.