Hi,
der Punkt ist einfach der: Der Polizeibeamte darf einen Verwaltungsakt erlassen und seinen sofortigen Vollzug anordnen. Das Nichtbefolgen des VA wäre als Widerstand gegen Vollzugsbeamte strafbar. Nur in wenigen Fällen ist ein Nichtbefolgen erlaubt und ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn nur ein verhältnismäßig geringer Sachschaden droht.
Trotzdem kann der VA natürlich rechtswidrig sein und der Betroffene kann Widerspruch einlegen. Aber der Widerspruch hat hier keine aufschiebende Wirkung, d.h. man muß trotzdem den VA befolgen. Bei einem rechtswidrigen VA entstehen dann Schadenersatzansprüche.
Ich würde deshalb wie oben beschrieben vorgehen: Dem Beamten sagen, daß ich Widerspruch gegen den VA einlege, daß ein Schaden an meinem Eigentum (oder Besitz) droht, daß ich auf einer schriftlichen Ausfertigung (nachträglich) des VA bestehe und daß ich Schadenersatzansprüche geltend machen werde. Besteht er dann weiterhin auf dem sofortigen Vollzug, würde ich dem nachkommen. Ein „Nichtpolizist“ als Zeuge wäre in der Situation natürlich hilfreich… (alles unter der Vorraussetzung, daß die Situation die „Plauderei“ zuläßt)
Übrigens ist es unerheblich, ob man Eigentümer des Wagens ist. Der rechtmäßige Besitzer kann ebenso Adressat des VA sein. Und ein Straftatbestand Deinerseits wäre ebenfalls nicht erfüllt, da Dein Handeln aufgrund des VA rechtmäßig ist.
Natürlich ist das Ganze hier sehr theoretisch, ich glaube nicht, daß ich (oder die meisten anderen) je in eine solche Situation kommen werden. I.d.R. wird so etwas vorher im vernünftigen Gespräch geklärt.
Aber wenn jemand fragt, ob ein Polizeibeamter einen zwingen kann sein Eigentum zu beschädigen, dann muß man diese Frage nunmal mit Ja beantworten und daß Widerstand gegen eine solche Anweisung eine eigene Straftat ist.
Und ob
die Nichtbefolgung der VA überhaupt irgendwelche Relevanz vor
dem Hintergrund hätte, entscheidet nicht der Beamte, sondern
ein Richter.
Soweit Du eine Relevanz im Sinne von Widerstand gegen Vollzugsbeamte meinst, hast Du natürlich völlig recht. Aber so lange der VA nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist, werden viele Richter wohl trotzdem zu einer Verurteilung neigen.
Aber der Polizist kann den Vollzug des VA mit Zwang oder eigenem Handeln durchsetzen. Und wenn es wirklich mal so weit kommt, würde ich den Teufel tun und Widerstand leisten…
Den Polizisten selbst handeln zu lassen, wäre noch eine überlegenswerte Alternative („Ich werde ihrer Aufforderung, mein Eigentum zu beschädigen, nicht nachkommen, ich werde aber auch keinen Widerstand leisten, wenn sie den Vollzug des VA mit eigenem Handeln sicherstellen. Ich werde aussteigen und sie fahren lassen“). Aber ich wage keine Prognose, wie das vor Gericht gesehen würde…
Gruß Stefan