Anweisungen in Muttersprache?

Hallo zusammen!

In einem weltweiten Unternehmen (ca. 95000 Mitarbeiter), arbeiten in Deutschland ca. 15000 Mitarbeiter. Die Muttergesellschaft ist sowohl in den USA und in UK zuhause.
Dem entsprechend werden Informationen und Anweisungen im Intranet und im Mailverkehr in englischer Sprache verfasst. Selbst Informationen die aus dem deutschen Raum kommen, werden überwiegend in englisch verfasst, da deren Häuptlinge wohl lauter Akademiker sind und der engl. Sprache überaus mächtig sind.

Das Problem an dieser Stelle ist aber folgendes.
Die Mitarbeiter wurden aufgrund eines Outsourcingvertrages von einer deutschen Firma in ein amerikanisches Unternehmen übernommen, also mehr od. weniger unfreiwillig.
Viele dieser Mitarbeiter sind der englischen Sprache aber NICHT mächtig, aus vielerlei Gründen.

  1. Das Alter. Viele haben in ihrer Schulzeit kein Englisch gelernt.
  2. Selbst wenn Sie es gelernt haben, liegt es soweit zurück, daß die Erfahrung mittlerweile nicht mehr vorhanden ist.
  3. Kollegen in den östlichen Bundesländern haben überwiegend nie Englisch gelernt, sondern z.B. Russisch.

Es geht auch nicht nur um das Lesen von englischen Informationen sondern auch um das verstehen, was man da tut.
Z.B. sollen die Mitarbeiter Formulare in Datenbanken (z.B. Projektdatenbanken) ausfüllen, die unter Umständen ihr weiteres Arbeitsleben beeinflussen. Aufgrund der Komplexibilität einer solchen Datenbank kann es sehr wohl passieren, daß hier Informationen eingetragen werden, von denen der Mitarbeiter gar nicht abschätzen kann welche Auswirkung das hat. Es liegen Verständnisprobleme vor.

Nun zu meiner Frage.
Kann hier aufgrund eines Arbeitsgesetzes verlangt werden, solche spezifische Informationen in seiner Muttersprache zur Verfügung zu stellen?
Kann hier ein Betriebsrat eingreifen?

Über alle Tipps würde ich mich sehr freuen.

Gruß
Georg

Hallo Georg!

In einem weltweiten Unternehmen (ca. 95000 Mitarbeiter),
arbeiten in Deutschland ca. 15000 Mitarbeiter.

Was sich rechtlich aus der Amtssprache Deutsch in jedem Detail an Konsequenzen herleiten läßt, weiß ich nicht.

Hierzulande sind ganze Heere von Menschen u. a. in Dienststellen und Gerichten damit beschäftigt, muttersprachliche Texte zu zerpflücken und zu interpretieren. Wie jeder aus alltäglicher Erfahrung weiß, ist dieses Unterfangen schon schwierig genug. Fremdsprachlich abgefaßte Texte bergen ein Risiko, das sich nicht auf angeleitete Mitarbeiter abwälzen läßt. Sicherheits- und Arbeitsanweisungen in Betrieben müssen in jedem Fall in der Muttersprache der Menschen abgefaßt sein, die danach handeln sollen. Im Zweifel gehen Mißverständnisse zu Lasten des Betriebes. Auch ein Arbeitsgericht würde dies nicht anders sehen.

Mir passierte schon mehrmals, daß in Deutschland ansässige Unternehmen einen Vertragstext in englisch übersandten. Durchaus des Englischen mächtig bestehe ich auf deutschen Vertragstexten, weil ich keine Lust habe, das Risiko von Mehrdeutigkeiten einzugehen und der deutsche Verfasser sich dieser Mehrdeutigkeiten i. d. R. überhaupt nicht bewußt ist. Auf gut deutsch: Der Verfasser ist des Englischen nicht wirklich mächtig. Andernfalls würde er nämlich die Mehrdeutigkeiten und Probleme kennen und nie auf die Idee kommen, Verträge, bei denen jedes Wort und jedes Detail der Satzstellung von Bedeutung ist, fremdsprachlich abzufassen. Die entsprechenden Unternehmen übersandten nach einigem Hin und Her schließlich in allen Fällen einen deutschen Vertragstext. Das Hin und Her besteht dabei regelmäßig aus dem gleichen Unfug: Vom internationalen Charakter des Unternehmens ist die Rede und irgendwann fällt ganz bestimmt „Sie können doch wohl englisch“. Ohne sich dessen bewußt zu sein, stellen solche Leute damit ihre Dummheit, Unkenntnis und Unerfahrenheit zur Schau.

Für Betroffene in solchem Unternehmen kann ich nur dringend empfehlen, Kontakt mit dem Betriebsrat aufzunehmen. Ziel muß sein, Arbeitsanweisungen und sonstige Betriebsinterna grundsätzlich in der Muttersprache der damit beschäftigten Mitarbeiter abzufassen. Die Argumente, denen man nichts Handfestes entgegenzusetzen haben wird, sind Amtssprache Deutsch sowie die sich daraus ergebenden Risiken für das Unternehmen, sobald davon abgewichen wird. In welchem Land das Unternehmen seinen Stammsitz hat, ist dabei völlig belanglos.

Ich war jahrelang in einem Normausschuß tätig. Dabei geht es manchmal darum, Richtlinien in Übereinstimmung mit angloamerikanischen Bestimmungen zu bringen. Mehrfach machte ich die Erfahrung, daß es wochenlangen Ringens und Recherchierens bedarf, um wirklich letzte Details ohne Sinnentstellung zu erfassen. Nach diesen Erfahrungen bin ich sicher, daß Englisch- und Denglisch-Verfechter nicht wissen, was sie tun.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang!

Vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel.
Diese Aussage eines Betroffenen werden wir sicherlich für
den Betriebsrat gut gebrauchen können, um dem Unternehmen aufzuzeigen,
mit welchen Problemen täglich gekämpft werden müssen.

Nichts desto trotz suche ich, sofern vorhanden, ein Urteil zu dieser Thematik, zumindest in Bezug auf Sicherheits- und Arbeitsanweisungen.

Falls hier Informationen existieren, würde ich mich freuen wenn ich diese bekommen könnte.

Georg

Hallo Georg!

In einem weltweiten Unternehmen (ca. 95000 Mitarbeiter),
arbeiten in Deutschland ca. 15000 Mitarbeiter.

Was sich rechtlich aus der Amtssprache Deutsch in jedem Detail
an Konsequenzen herleiten läßt, weiß ich nicht.

Hierzulande sind ganze Heere von Menschen u. a. in
Dienststellen und Gerichten damit beschäftigt,
muttersprachliche Texte zu zerpflücken und zu interpretieren.
Wie jeder aus alltäglicher Erfahrung weiß, ist dieses
Unterfangen schon schwierig genug. Fremdsprachlich abgefaßte
Texte bergen ein Risiko, das sich nicht auf angeleitete
Mitarbeiter abwälzen läßt. Sicherheits- und Arbeitsanweisungen
in Betrieben müssen in jedem Fall in der Muttersprache der
Menschen abgefaßt sein, die danach handeln sollen. Im Zweifel
gehen Mißverständnisse zu Lasten des Betriebes. Auch ein
Arbeitsgericht würde dies nicht anders sehen.

Korrektur, off topic :wink:
Hallo,

ichwill gar nicht Deine Sichtweise ändern, was das spezielle Problem belangt. Nur so, als Ossi, muss ich aber sagen, das unsereiner standardmäßig von der 7.-10. bzw. 12. Klasse durchaus englisch, alternativ in seltenen Fällen französisch hatte. Russisch gabs allerdings schon 2 Jahre früher.

Gruß,
Micha

Nun zu meiner Frage.
Kann hier aufgrund eines Arbeitsgesetzes verlangt werden, solche spezifische Informationen in seiner Muttersprache zur Verfügung zu stellen?
Kann hier ein Betriebsrat eingreifen?


Noch ist es so, dass in D die deutsche Sprache
gilt und Ende !

Wenn Frau Merkel erst mal Kanzlerin ist, wird sich
das schlagartig ändern, weil wir dann ein Bundesstaat
der USA werden.

Mal ein Beispiel ausm Leben …

Gut, ein Beispiel :

Wenn meine Ehefrau meint, am Postschalter
Englisch reden zu wollen,
wird sie barsch angemacht, sie sei in
Deutschland und solle Deutsch reden
oder gehen !

So sehr es uns persönlich ärgert, richtig
ist es !

Hallo Wolfgang!

Vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel.
Diese Aussage eines Betroffenen werden wir sicherlich für
den Betriebsrat gut gebrauchen können, um dem Unternehmen
aufzuzeigen,
mit welchen Problemen täglich gekämpft werden müssen.

Nichts desto trotz suche ich, sofern vorhanden, ein Urteil zu
dieser Thematik, zumindest in Bezug auf Sicherheits- und
Arbeitsanweisungen.

Falls hier Informationen existieren, würde ich mich freuen
wenn ich diese bekommen könnte.

Georg

Hallo Georg!

In einem weltweiten Unternehmen (ca. 95000 Mitarbeiter),
arbeiten in Deutschland ca. 15000 Mitarbeiter.

Was sich rechtlich aus der Amtssprache Deutsch in jedem Detail
an Konsequenzen herleiten läßt, weiß ich nicht.

Hierzulande sind ganze Heere von Menschen u. a. in
Dienststellen und Gerichten damit beschäftigt,
muttersprachliche Texte zu zerpflücken und zu interpretieren.
Wie jeder aus alltäglicher Erfahrung weiß, ist dieses
Unterfangen schon schwierig genug. Fremdsprachlich abgefaßte
Texte bergen ein Risiko, das sich nicht auf angeleitete
Mitarbeiter abwälzen läßt. Sicherheits- und Arbeitsanweisungen
in Betrieben müssen in jedem Fall in der Muttersprache der
Menschen abgefaßt sein, die danach handeln sollen. Im Zweifel
gehen Mißverständnisse zu Lasten des Betriebes. Auch ein
Arbeitsgericht würde dies nicht anders sehen.

Hallo!

Nichts desto trotz suche ich, :sofern vorhanden, ein Urteil :zu dieser Thematik, zumindest :in Bezug auf Sicherheits- und
Arbeitsanweisungen.

Da mußt Du gar nicht lange suchen. Jeder Betrieb ist Mitglied einer Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. In den Vorschriften der BGs steht klipp und klar, daß Sicherheitsbelehrungen, Informationen über Unfallverhütung, Umgang mit Gefahrstoffen und Erste-Hilfe-Unterweisungen in der Sprache der Beschäftigten stattzufinden haben.

Gehe zum Betriebsrat. Wenn der nicht mit Nullen fehlbesetzt ist, wird deutsch gesprochen und in Anleitungen deutsch geschrieben. Bestimmt gibts einen Sicherheitsbeauftragten im Betrieb, Verantwortliche für die innerbetriebliche Dokumentation, für das Qualitätswesen und für Mitarbeiter-Schulungen. Das sind geeignete Ansprechpartner, die dafür bezahlt werden, daß die innerbetriebliche Kommunikation von allen Betriebsangehörigen wortgetreu verstanden wird. Wenn statt dessen vor lauter Internationalität nur noch so ungefähr geahnt wird, ist das ein Irrweg.

Gruß
Wolfgang

1 Like

Hallo Jaku,

kannst Du mir bitte sagen, wieviele Schüler (in ca. %) Deines Jahrganges an der POS eine 2. Fremdsprache gemacht haben?
Viele waren doch schon mit Russisch überfordert.

Für den 10.-Klassen-Abschluß (ensprecht wohl dem Realschul-Abschluß) war es m.E. nicht nötig 2 Fremdsprachen zu lernen und zu beherrschen.

Gruß

Winni

*der sich in seinem aktuellen Unternehmen (nur Praktikum) auch wundert, wenn manche in Deutschland ansässige Abteilungen ihre interne Dokumentation auf Englisch verfaßt.

Gruß

Winni
(auch Ossi)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jaku,

kannst Du mir bitte sagen, wieviele Schüler (in ca. %) Deines
Jahrganges an der POS eine 2. Fremdsprache gemacht haben?
Viele waren doch schon mit Russisch überfordert.

sehr viele, von 32 haben glaube ich 4 oder 5keine 2. Sprache gemacht.

Für den 10.-Klassen-Abschluß (ensprecht wohl dem
Realschul-Abschluß) war es m.E. nicht nötig 2 Fremdsprachen zu
lernen und zu beherrschen.

Du hattest die Wahl zwischen englisch und französisch - die Wahl, keine Sprache zu machen, hatte man nur sehr theoretisch, dann gingen viele andere Sachen nicht mehr - studieren zum Beispiel.

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Kann hier aufgrund eines Arbeitsgesetzes verlangt werden,
solche spezifische Informationen in seiner Muttersprache zur
Verfügung zu stellen?

… dann meinst du wohl die AMTSSPRACHE! auf die muttersprache gibt es keinen anspruch.

gruß
datafox

Wenn meine Ehefrau meint, am Postschalter
Englisch reden zu wollen,
wird sie barsch angemacht, sie sei in
Deutschland und solle Deutsch reden
oder gehen !

So sehr es uns persönlich ärgert, richtig
ist es !

das ist nicht richtig sondern überaus traurig und wirft ein ganz schlechtes licht auf diese beamten. schnauzen die touristen, die geld ins land bringen, etwa auch so an? ich empfehle dringendst weiterbildungskurse.

gruß
datafox

1 Like

Hallo!

So sehr es uns persönlich ärgert, richtig
ist es !

Ich persönlich halte es für diletantisch und die Post ist keine Behörde mehr.

Im öffentlichen Recht ist das was anderes, da muss jedes Amt auf die Verwendung der Amtssprache bestehen.
Wenn ein Dienstleistungsunternehmen sowas macht, dann empfinde ich das als unprofessionell.

Gruß
Tom

Hallo!

… dann meinst du wohl die AMTSSPRACHE! auf die muttersprache
gibt es keinen anspruch.

Mindestens bei sicherheitsrelevanten Anweisungen gibt es den Anspruch auf die Muttersprache. Die Formulierung „… in der Sprache der Beschäftigten“ findet sich in den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherer. Der ohne weiteres nachvollziehbare Grund ist die Arbeitssicherheit, die anders nicht zu gewährleisten ist. Ein Betrieb, der diesbezüglich ignorant handelt, muß sich grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen. Und das kann beliebig teuer werden.

Gruß
Wolfgang

Arbeitssicherheit
Unfallversicherer

ja zweifellos, das ist eine andere sache! die versicherung wird nicht zahlen wollen, wenn der verunfallte einen sicherheitshinweis nicht verstehen konnte.

gruß
datafox

Wenn ein Dienstleistungsunternehmen sowas macht, dann empfinde
ich das als unprofessionell.

die aussage „reden Sie… oder gehen Sie!“ ist eine glatte beleidigung. der gang zum vorgesetzten und/oder eine schriftliche beschwerde wären angebracht. entlassung würde folgen müssen.

gruß
datafox

Arbeitssicherheit
Unfallversicherer

ja zweifellos, das ist eine andere sache! die versicherung
wird nicht zahlen wollen, wenn der verunfallte einen
sicherheitshinweis nicht verstehen konnte.

Und der verantwortliche Vorgesezte wandert im Zweifel in den Bau…

Hallo Jaku,

kannst Du mir bitte sagen, wieviele Schüler (in ca. %) Deines
Jahrganges an der POS eine 2. Fremdsprache gemacht haben?
Viele waren doch schon mit Russisch überfordert.

Was hat dies mit Englisch zu tun ? Theoretisch gab es bei uns auch die Variante, das Russisch-Versager die zweite Fremdspreche verweigert werden sollte. Entweder wir hatten keine Russischversager oder niemand hat sich darum gekümmert.
Soweit ich dies für unsere Dorfschule überblicken kann, haben 100% der Schüler die 2. Fremdsprache und damit Englisch (kein anderes Angebot) gemacht. In den Schulen im näheren Umkreis sind Quoten von über 90 % Fremdsprachlern (m.W. E) auch ‚garantiert‘.

Für den 10.-Klassen-Abschluß (ensprecht wohl dem
Realschul-Abschluß) war es m.E. nicht nötig 2 Fremdsprachen zu
lernen und zu beherrschen.

Nö nötig war es nicht, aber wenn selbst die Brüder besser Englisch als Russisch verstanden, brauchte man noch nicht mal die Motivation ‚Popsongs verstehen‘ haben.

Ciao maxet.
Einschulungjahr 1981