Anweisungen Kleinunternehmer Rechnung Ausland

Hallo hier Lukas!,

ich habe nämlich folgende Frage:

  1. Welche Paragrafen soll die Rechnung vom Kleinunternehmer enthalten, wenn die ins Ausland geschickt ist und der Ort des Auftrages auch im Ausland ist. Es geht hier um EU-Staat.
  2. Welche Paragrafen soll die Rechnung vom Kleinunternehmer enthalten, wenn der Sitz des Leistungsempfäger im Ausland ist aber der Auftrag in Deutschland ausgeführt wird. Es geht um EU-Staat.
    3.Gillt das Reverse-Charge-Verfahren. Nach meiner Ansicht nicht.

Liebe Grusse und danke im Voraus fur schnelles Info.

Hallo enterpriseman,

ich würde mich hier an einen Steuerexperten wenden, da es vermutlich um das Thema Umsatzsteuer geht.

Nach meiner Kenntnis gilt innerhalb der EU das Du den Umsatzsteuersatz ausweist, der in dem Land gilt, in dem Du steuerpflichtig bist. In Deinem Fall also keinen (da Kleinunternehmer) §19 UStG.

Wichtig ist hier allerdings §3 Abs. 7 (wo beginnt die Lieferung)

Viele Grüße,
Mark

  1. Welche Paragrafen soll die Rechnung vom Kleinunternehmer
    enthalten, wenn die ins Ausland geschickt ist und der Ort des
    Auftrages auch im Ausland ist. Es geht hier um EU-Staat.

  2. Welche Paragrafen soll die Rechnung vom Kleinunternehmer
    enthalten, wenn der Sitz des Leistungsempfäger im Ausland ist
    aber der Auftrag in Deutschland ausgeführt wird. Es geht um
    EU-Staat.

Hallo Lukas,

also Paragrafen müssen eigentlich nur selten auf den Rechnungen auftauchen. Bei Kleinunternehmern ist es lediglich der Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UstG. Bei Auslandsrechnungen sollte immer eine USt-ID-Nr. angegeben werden. Diese wird auf Antrag vergeben und kann auch von Kleinunternehmern beantragt werden. Voraussetzung dafür ist nämlich nur die Unternehmereigenschaft, nicht jedoch die deutsche Umsatzsteuerpflicht. Eine gute Übersicht, welche Regelungen bei Auslandsrechnungen gelten, gibt es übrigens unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/sonstige-leist…. Allerdings entscheidet immer der Einzelfall. Im Zweifel sollte deshalb ein versierter Steuerberater hinzugezogen werden.

Hallo gruenderlexikon,

zu Beginn möchte ich mich euch für Ihre Antworten herzlich bedanken.

Es ist mir klar dass, der Leistungsort wichtig ist.
Ich möchte ein paar Klarheiten geben:

  1. Ich bin Kleinunternehmer, Leistungsort: Ausland EU-Staat, Leistungsempfänger: Ausland EU-Staat. Es geht um die Reparatur arbeiten am Grundstück. Die USt-Id-Nr. hab ich. Leistungsempfänger hat auch. Aber ich bin nich umsatzsteuerpflichtig also ich darf nicht auch über die Umsatzsteuerschuldschaft auf den Empfänger hinweisen oder muss ich, weil gleich nach der Verlassen der deutschen Grenze bin ich nicht mehr Kleinunternehmer. Was soll dan auf der Rechnung stehen.

Für Ihre Antwort danke ich im Voraus,

MFG

Lukas