Anwendbares Recht

Hallo!

Was wäre, wenn ein großer deutscher Elektrohändler z.B. auf seiner Website auch Musiktitel zum download anbietet. In den AGB seiner xxx.de-Seite gibt er als Vertragspartner für den Download ein Unternehmen in Luxemburg an. Unter dem Paragraf „Anwendbares Recht“ wird geschrieben: „Es gilt luxemburgisches Recht.“

Ist dies für deutsche Endverbraucher bei einem dt. Händler (mit Sitz in Deutschland) auf einer Website, die sich explizit an dt. Kunden richtet gesetzlich in Ordnung? Oder gilt für dt. Kunden auch dt. Recht?

Viele Grüße
Falke

Der Vertragspartner sitzt in luxemburg, also gilt sein Recht, weil er es wahrscheinlich nach deutschem Recht gar nicht anbieten dürfte.
Das geht grundsätzlich in Ordnung, ggf. hilft ein Blick ins AGBGB (Ausführungsgesetz zum BGB)