Anwendung der 1% Regel

Herr X ist in den Genuss eines Firmenwagen gekommen. Bei Ihm findet die 1 % Regel Anwendung.
Wie muss er das in seiner Lohnsteuererklärung aufführen. Kann er die Fahrten zur Arbeit weiter normal abrechnen?

Die 1% gelten nur für Privatnutzung. Wenn Fahrten zur Arbeit, dann müssen die mit 0,03 % versteuert werden, siehe § 8 Einkommensteuergesetz. Ist das korrekt erfolgt, können auch Werbungskosten für diese Fahrten angesetzt werden.