Kann ich als USt.-pflichtiger Bauherr, der nicht im Baugewerbe tätig ist, die USt. der für mich tätigen Handwerker direkt mit dem Finanzamt verrechnen?
Sind Sie Privatmann oder Gewerbe?
Gewerbetreibender, aber nicht in der Baubranche.
Wenn die Baumaßnahmen für Ihr Gewerbe sind, dann können Sie die Vorsteuer geltend machen. Wenn Privat, dann leider nicht!