Guten Morgen.
Angenommen ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft weisst die Voraussetzungen für eine unternehmerische Beteiligung vor, hat er die Möglichkeit zum Teileinkünfteverfahren zu optieren. Folglich werden sind nur 60% der an Ihn ausgeschüteten Dividende steuerpflichtig, aber auch nur 60% der tatsächlichen Werbungskosten abziehbar. Bei den Einkünften handelt sich im Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche dem Normaltarif unterworfen werden. Erhält der Gesellschafter jetzt noch zusätzlich ein Geschäftsführergehalt (Ek aus unsselbst. Arbeit) werden dann die Einkünfte zusammengerechnet und gemeinsam der Einkommenssteuer unterworfen? Oder muss, weil es sich um EK aus KapV handelt separiert betrachtet werden?
Hallo,
Gehalt in der selben Kapitalgesellschaft?
Für die Kapitaleinkünfte gibt es ab 2009 das Wahlrecht zwischen Abgeltungssteuer (damit abgegolten, wird nicht mehr in der Einkommensteuer erfasst) oder Teileinkünfteverfahren Anrechnung in der Einkommensteuer, diese ist sinnvoll, wenn der Steuersatz insgesamt unter dem der Abgeltungssteuer liegt. Die Kapitalerträge müssen im Privatvermögen liegen, sprich die Beteiligung ist Privatvermögen. Der Abgeltungssteuer unterliegen die vollen Kapitalerträge ohne Abzug von Werbungskosten Sonderausgaben und Steuern! Zufluss ab 01.01.2009- für Dividenden, Gewinnausschüttungen, Gewinne aus typisch stillen Beteiligungen, Erträge aus Investmentfonds, zzgl. Solz und KiSt.
Grüße
Al
Genau das Gehalt erhält der Gesellschafter als Vergütung für seine Geschäftsführungstätigkeit.
Angenommen ganz vereinfacht die ausgeschüttete Dividende beträgt 100.000 dann würden hier 60% --> 60.000 steuerpflichtig sein. kann ich jetzt einfach z.B. 40.000 (Geschäftsführergehalt) dazurechnen --> 60.000 (Ek aus KapV) + 40.000 (Ek aus unselbst Arbeit) = 100.000
Hallo,
eine Beantwortung ist derzeit nicht möglich.
mfg
Hallo,
nach § 3. Nr. 40 EST sind 60% in den steuerlichen Gewinn einzubeziehen, die anteiligen Werbungskosten sind nach 3.C. Abs.2 auf 60% angehoben, somit richtig, Normaltarif.
Grüße
AL
dazu kann ich leider nichts verbindliches sagen
Tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen.
Hallo,
es ist richtig, dass der Gesellschafter zum TEV optieren kann. Dann sind tatsächlich 60% der Einnahmen steuerpflichtig, davon können 60% der Werbungskosten abgesetzt werden. Es handelt sich um Einkünfte aus KapV. Das GF-Gehalt stellt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar, der Bruttolohn abzgl. Werbungskosten ist zu versteuern. Für beide Einkunftsarten sind die Einkünfte zu ermitteln, wie es das Gesetz vorschreibt. Am Ende werden diese Einkünfte der ESt unterworfen mit dem persönlichen Steuersatz. Durch die Option zum TEV bei den Einkünften aus KapV gibt es keine Abgeltungssteuer.
Gruß
Bommell
kann ich nicht beantworten -
verstehe den Sachverhalt nicht.
Tut mir leid, hier kann ich nicht helfen. Sorry
Hallo tmenke,
Gesellschafter und Kapitalgesellschaft sind rechtlich zwei verschieden Personen, selbst wenn der Ges´ter 100% an der Kapitalgesellschaft hält. Die Ausschüttung unterliegt der Abgeltungssteuer und gehört nicht zu den „Einkünften aus Kapitalvermögen“.
Ist der Gesellschafter selbst eine Kapitalgesellschaft
sind die Ausschüttungen bei ihm steuerfrei.
Ist der Gesellschafter eine Personengesellschaft oder eine Privatperson, dann gilt unter bestimmten Voraussetzungen das Teileinkünfteverfahren.
Dazu gibt es einige sehr informative Internetseiten, z.B. www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/teileinkünf…www.finanztips.de/recht/steuerrecht/teileinkünftever…
Hast Du sicher schon nachgelesen.
Hat der Gesellschafter mit der Kapitalgesellschaft einen Arbeitsvertrag -wie unter Fremden üblich- abgeschlossen und wurde dieser tatsächlich durchgeführt, dann hat er damit „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“.
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe bekommt der Gesellschafter der Kaptalgesellschaft 60 % der Zinsertäge. Die Kapitalgesellschaft kann das Geschäftsführergehalt als Kosten ansetzen, so dass sich die Einkünfte, die ausgeschüttet werden um den Anteil des Geschäftsführergehatles vermindertn.
Gruß
Knarf
Soory,keine Ahnung
weiß ich nicht.
Gruß, Daniela