Anwesendheit im Haus

Hallo,
die 80j. Mutter meines Lebensgefährten wohnt im gleichen Haus wie wir. Sie hat Pflegegrad 2 . Ihre Krankheiten sind u.a. Diabetis Typ2, herzkrank , lungenkrank ( tagsüber Sauerstoff, nachts Sauerstoff + Maske) , Stützstrümpfe, gehen nur noch mit Rollator, hört schlecht, sieht schlecht + mehrere Stürze in den letzten Monatenoft kann sie nicht mehr alleine aufstehen und es waren sogar 2 Krankenhausaufenthalte notwendig… Der Pflegedienst kommt am Morgen und sie bekommt täglich Essen auf Rädern. Als Frührentnerin bin ich den ganzen Tag zuhause und schaue mehrmals nach ihr.
KONKRETE FRAGE :
kann meine Anwesendheit und dann mögliches zeitnahes Handeln ( gerade bei Diabetis Typ 2) bei ihrer Krankenkasse ( AOK ) berücksichtigt werden d.h. kann ich rentenrechtliche Zeiten erhalten ?

  1. wie geht man am besten vor
  2. wer ist ein sachkundiger Fachmann dafür ?

Bin über alles was mir weiterhilft sehr sehr dankbar.
Lieben Gruss
karin

Hallo,
bitte den Hausarzt mal um einen Gesprächstermin.
Dem schilderst du das genauso so.
Der kann die Umstände besser beurteilen als wir hier und hat sofort Tipps für die Vorgehensweise und hat geeignete Kontakte.
Alles Gute,
Mao

Hallo,
Pflegegrad 2 ? - so, wie geschildert sollte hier erst mal ein Höherstufungsantrag gestellt werden, aufgrund dessen die Pflegebedürfnisse neu festgestellt werden. Hier ist es so, dass nach Antragstellung der MDK. kommt und vor Ort die Begutachtung durchführt. Ich nehme mal an, dass du bereits im Erstantrag als Pflegeperson genannt wurdest. Es ist also mehr als notwendig, dass du bei dieser Begutachtung auch selbst vor Ort bist. Mein Rat - es gibt bei der Plegekasse ein „Pflegetagebuch“ - das würde ich mir besorgen und dort ab sofort jede Hilfeleistung genaustens vermerken, dann hast du bei der Begutachtung durch den MDK auch etwas Konkretes „in der Hand“.
Arztberichte können zwar auch hinzugezogen werden, allerdings sagen die mehr über die Erkrankungen aus, weniger über den Pflegebedarf (Art und Umfang)
Gruss
Czauderna

Hallo,
…und ich nehme gerade mal an, dass die Fragenstellerin nicht die Pflegeperson ist.
Dafür müsste man aber die Gründe für die Frühberentung kennen.
Ebenso ist unbekannt, seit wann die zu Pflegende den Pflegegrad hat. Bei meiner Tochter, die seit Jahren schwerbehindert ist, geht das mittlerweile automatisch. Alle drei Jahre wird geprüft.
Da werden Papiere eingefordert, aber der MDK kommt nicht extra.
Just kommt mir die Idee, das Problem mal bei den regelmäßigen Beratungspflichtgesprächen zu thematisieren. :thinking:
Mitgliedschaft im VDK könnte ich noch empfehlen.
Ob denn die bloße Anwesenheit der Fragenstellerin zu deren eigenen Rentenansprüchen beiträgt, hängt erstmal davon ab, ob sie denn Pflegeperson ist.
LG, Mao

Hallo,
alles richtig, es gibt nur Unterschiede hinsichtlich des Umstandes, ob es sich um Kind oder Erwachsenen handelt.
Bei Erwachsenen werden Wiederholungssbegutachtungen durch den MDK grundsaetzlich nur dann „gefordert“, wenn sich auf eine Verbesserung hoffen lässt, ansonsten steht da drinnen „Bei Verschlechterung Höheherstufungsantrag“. Bei Kindern ist das alles etwas anders, kommt aber auch auf die Art der Behinderung an.
Ich hatte schon Fälle, die fingen mit Pflegestufe 3 (seinerzeit) an und endeten dann mit völligem Wegfall der Pflegestufe.
Was die Frage nach der Rentenversicherung angeht, ja sicher, sie muss als PFlegeperson angegeben sein, die Voraussetzungen müssen lt. Gutachten erfüllt sein und man müsste wissen, was genau das für eine Rente ist.
Gruss
Czauderna

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