Anwesendheitspflicht während Urlaub durchsetzbar?

Annahme 1: ein Abteilungsleiter genehmigt einem Mitarbeiter Anfang Oktober ohne weitere Nachfrage Urlaub zwischen Weihnachten und Neujahr.

Annahme 2: Ende November stellt sich heraus, dass für Jahreswechselarbeiten Mitarbeiter benötigt werden, die in einer Nacht anwesend sein müssen. Der Abteilungsleiter teilt nun seinem Mitarbeiter mit, dass er ihn für die Anwesendheit in der Nacht vom 29. auf den 30.12. eingeteilt habe.

Auf den Einwand des Mitarbeiters, dass er zu dieser Zeit Urlaub habe und verreist sei, behauptet der Vorgesetzte, er hätte den Urlaub nur „unter Vorbehalt“ genehmigt und versucht den Mitarbeiter unter Druck zu setzen, den Urlaub zu unterbrechen, um in dieser Nacht zu arbeiten.

Wie ist die rechtliche Lage?

Gruß und vielen Dank!

ein Abteilungsleiter genehmigt einem Mitarbeiter
Anfang Oktober ohne weitere Nachfrage Urlaub zwischen
Weihnachten und Neujahr.

Schriftlich? Mündlich (Zeugen?)?

Auf den Einwand des Mitarbeiters, dass er zu dieser Zeit
Urlaub habe und verreist sei, behauptet der Vorgesetzte, er
hätte den Urlaub nur „unter Vorbehalt“ genehmigt

Dazu müsste man wissen, wie das in der Firma mit der Urlaubsgenehmigung läuft. Wer darf was genehmigen? Gilt der Antrag mit Zustimmung des Abteilungsleiters bereits als genehmigt oder muss der sich das auch noch irgendwo „absegnen“ lassen? usw. Hat der Abteilungsleiter einen Vorbehalt ausgesprochen?

Die Genehmigung erfolgte schriftlich, der Abteilungsleiter ist für Urlaubsgenehmigungen zuständig, die Genehmigung erfolgt ausschliesslich durch ihn. Es wurde kein Vorbehalt ausgesprochen, es gab auch keine Rücksprache mit dem Mitarbeiter vor Genehmigung.

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Auf den Einwand des Mitarbeiters, dass er zu dieser Zeit
Urlaub habe und verreist sei, behauptet der Vorgesetzte, er
hätte den Urlaub nur „unter Vorbehalt“ genehmigt

Also eine Notlüge des Abteilungsleiters, damit er selbst wegen der seiner Organisation „sauber“ ist? - Hat man ja schon öfter gehört.

Die Genehmigung erfolgte schriftlich, der Abteilungsleiter ist
für Urlaubsgenehmigungen zuständig, die Genehmigung erfolgt
ausschliesslich durch ihn. Es wurde kein Vorbehalt
ausgesprochen, es gab auch keine Rücksprache mit dem
Mitarbeiter vor Genehmigung.

Mit schriftlicher Genehmigung ist das doch einfach! - Die gilt! - Arbeitnahmer muss davon ausgehen können, dass keine weitere Genhmigung erforderlich ist.

Haken: Das Wohl der Firma. - Wenn die auf diesen Arbeitnehmer an dem XY-Tag nicht verzichten kann (=> Betriebsrat informieren), dann ist nichts zu machen: Dann muss man ran!

Aber, ganz wichtig: Die gebucht Urlaubsreise kann nicht angetreten werden. - Und die zahlt dann die Firma !! - Bzw. die Stornokosten.
Lieber jetzt schnell handeln. Man ist nämlich verpflichtet, jetzt auch wieder weiteren Schaden von der Firma abzuwenden (was die Kosten für die Reise angeht).

Alle anderen Varianten (Arbeitsgericht und so) sind nicht zu empfehlen, sonst könnte die Firma auf die Idee kommen, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. - Das kann 'ne unangenehme Nummer werden. - Am besten auch dafür sorgen, dass der Abteilungsleiter sein Gesicht wahren kann.

Also: Sofort informieren, dass eine Reise gebucht wurde. Schriftlich vorformulieren, dass diese sofort wegen des Arbeitseinsatzes storniert wird; mit einer Verpflichtungserklärung, dass die Firma die anfallenden Kosten übernimmt. - Vom Abteilungsleiter unterschreiben lassen.

Wenn der rumzickt, deutlich machen, dass ab jett alles noch teurer wird. Ansonsten soll er eben einen anderen Kollegen (der keinen Urlaub gebucht hat) einteilen! - BR informieren (Kopie).

Beste Grüße aus Bremen.

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Zu viele Rechtschreibfehler, also noch mal …

Auf den Einwand des Mitarbeiters, dass er zu dieser Zeit
Urlaub habe und verreist sei, behauptet der Vorgesetzte, er
hätte den Urlaub nur „unter Vorbehalt“ genehmigt

Also eine Notlüge des Abteilungsleiters, damit er selbst wegen
der seiner Organisation „sauber“ ist? - Hat man ja schon öfter
gehört.

Die Genehmigung erfolgte schriftlich, der Abteilungsleiter ist
für Urlaubsgenehmigungen zuständig, die Genehmigung erfolgt
ausschliesslich durch ihn. Es wurde kein Vorbehalt
ausgesprochen, es gab auch keine Rücksprache mit dem
Mitarbeiter vor Genehmigung.

Mit schriftlicher Genehmigung ist das doch einfach! - Die
gilt! - Als Arbeitnehmer muss davon ausgehen können, dass keine
weitere Genhmigung erforderlich ist (außer es gibt Sonderregeln im Haus, z.B. zweite Unterschrift oder so).

Haken: Das Wohl der Firma. - Wenn die auf diesen Arbeitnehmer
an dem XY-Tag nicht verzichten kann (=> Betriebsrat
informieren), dann ist nichts zu machen: Dann muss man ran!

Aber, ganz wichtig: Die gebucht Urlaubsreise kann nicht
angetreten werden. - Und die muss dann die Firma zahlen, bzw.
die Stornokosten.
Lieber also jetzt schnell handeln. Man ist nämlich verpflichtet,
jetzt auch wieder weiteren Schaden von der Firma abzuwenden
(was die Kosten für die Reise angeht).

Alle anderen Varianten (Arbeitsgericht und so) sind nicht zu
empfehlen, sonst könnte die Firma auf die Idee kommen, dass
eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. - Das kann 'ne
unangenehme Nummer werden. - Am besten auch dafür sorgen, dass
der Abteilungsleiter sein Gesicht wahren kann.

Also: Sofort informieren, dass die Reise auf der Grundlage der schriftlichen Urlaubsgenehmigung gebucht wurde.
Schriftlich vorformulieren, dass diese sofort wegen des geplanten
Arbeitseinsatzes storniert wird; mit einer
Verpflichtungserklärung, dass die Firma die anfallenden Kosten
übernimmt. - Vom Abteilungsleiter unterschreiben lassen.

Wenn der rumzickt, deutlich machen, dass ab jetzt alles noch
teurer wird (wegen der hochlaufenden Stronokosten). Ansonsten soll er eben einen anderen Kollegen der keinen Urlaub gebucht hat) einteilen! - BR informieren
(Kopie).

Beste Grüße aus Bremen.

übrigens …
Wenn der Urlaub um die Ecke liegt - keine Ahnung, Holland oder so! - dann ist natürlich die Unterbrechung für einen Tag zumutbar. Dann trägt die Firma die Fahrtkosten => Reisekostenabrechnung + Zuschlag für den entgangenen Tag vereinbbaren (vielleicht über die abteilungsinterne Überstundenabrechnung?!).

Das kann der AL vielleicht selbst unterschreiben und dann gibt’s auch kein böses Blut.

Immer schön geschmeidig bleiben !!

Beste Grüße

Klitzekleine Ergänzung
Hi!

Die Stornokosten müssen nur für den Arbeitnehmer, nicht für seine Familie gezahlt werden.

Wollte ich nur mal anfügen :smile:

LG
GUido

Na ja, um die Ecke liegt er nicht, aber bei der Familie, die 260 km entfernt ist. Dh. X muss unterbrechen und den Tag herfahren und zurück. X hofft, das würde dann auch wirklich klappen mit Reisekostenabrechnung etc.
Vielen herzlichen Dank für die Antwort, Arbeitsplatz will X auch nicht unbendingt irgendwie aufs Spiel setzen.

Gruß aus Böblingen

FAQ:1129 - konform geändert (MOD Guido)

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Hi Guido,

schade … :smile:

Gruß Ulli

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Abend!

Haken: Das Wohl der Firma. - Wenn die auf diesen Arbeitnehmer
an dem XY-Tag nicht verzichten kann (=> Betriebsrat
informieren), dann ist nichts zu machen: Dann muss man ran!

Das steht wo?

Gruß
Stefan

Die EXISTENZ muss bedroht sein (des AG)
Hi!

Es kam hier etwas kurz, und da ich etwas zu sehr in andere Dinge involviert war, habe ich da auch geschlampt.

Ein AG kann nur dann einen bereits genehmigten Urlaub widerrufen, wenn es sonst wirklich das Wohl des Unternehmens kosten würde - einfach zu sagen „Nein“ reicht nicht!

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung3039…

LG
Guido

Hallo Ulrike,

mal eine ganz blöde Frage: kann der Arbeitnehmer nicht vielleicht seinen „Dienst“ tauschen? Das heisst, dass er seine Nachtschicht nicht „mitten“ im Urlaub hat sondern entweder am Anfang oder am Ende? Sprich, dass er seinen Heimaturlaub nur um einen Tag kürzt? Wäre sowas möglich?

Ansonsten wäre es vielleicht eine Überlegung wert, ob er nicht einen Kollegen (der eh im Lande ist) bittet seinen Dienst zu übernehmen und dann bei einer der nächsten ähnlichen Aktionen mit dem Kollegen zurücktauscht.

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,

nein das geht leider nicht, denn es handelt sich um den Jahresabschluss, der durchgeführt wird. Der findet leider genau da statt :frowning:

Gruß Ulli

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