Anwesenheit bei Widerspruchsausschusssitzung möglich?

Hallo, 

meine Widerspruchsbegründung im Berufskrankheitenverfahren wird nun dem Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Diese Sitzung ist nicht öffentlich. Die BGBau hat aber unzureichend bzw. fachlich falsch ermittelt. Dazu meine Fragen:

Kann ich als Kläger verlangen, zu dieser Sitzung eingeladen zu werden um unberücksichtigte, aber wichtige Entscheidungsgründe vorzutragen?
Kann ich auch verlangen, dass ein beliebiger Handwerksmeister in meinem Beruf als Fachmann hinzugezogen wird?
Wenn nicht, wo steht das geschrieben?

Grüße von Helmut

Hoi.

Die Frage der Öffentlichkeit stellt sich nicht, da man bereits Verfahrensbeteiligter nach §12 SGB X i.V.m. §24 Abs.1 SGB X ist. So kann ja auch ein Gerichtsverfahren nichtöffentlich sein, aber trotzdem sitzen der Kläger und der Beklagte als Beteiligte weiterhin im Gerichtssaal.

Die genaue Verfahrensweise steht in der Satzung der Berufsgenossenschaft. Mit dem Hinweis auf das rechtliche Gehör, auch bei dieser Ausschusssitzung, kann das zum Erfolg führen.

"§ 24 SGB X Anhörung Beteiligter

(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern."

Hinsichtlich des Beweisantrages gibt es keine Verpflichtung diesem nachzukommen.

Allerdings kann ja auch im Klageverfahren das alles nochmal zur Sprache kommen - das sozialgerichtliche Verfahren ist kostenfrei(bis auf den Anwalt, wenn man nicht in der Gewerkschaft/VdK/SozVD etc. ist). Dort kann das Gericht dann entsprechende Gutachter beauftragen.

Ciao
Garrett