Hallo,
meine Widerspruchsbegründung im Berufskrankheitenverfahren wird nun dem Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Diese Sitzung ist nicht öffentlich. Die BGBau hat aber unzureichend bzw. fachlich falsch ermittelt. Dazu meine Fragen:
Kann ich als Kläger verlangen, zu dieser Sitzung eingeladen zu werden um unberücksichtigte, aber wichtige Entscheidungsgründe vorzutragen?
Kann ich auch verlangen, dass ein beliebiger Handwerksmeister in meinem Beruf als Fachmann hinzugezogen wird?
Wenn nicht, wo steht das geschrieben?
Grüße von Helmut