Hi!
würde ich so nicht sagen…wenn es sich nicht gerade um
eine
Randgruppen-Gewerkschaft handelt,
Ich habe nur mit der kleinen Randgruppe ver.di zu tun
sind die
Gewerkschaftssekretäre sogar in der Regel besser als ein
RA…
Das kommt in aller Regel NIE vor
und zwar aus dem einfachen Grunde,weil sie im wahrsten Sinne
des Wortes
in der Materie stecken…
Naja, die stecken in vielen Dingen - meist in zu viel Arbeit und Überheblichkeit gepaart mit zu wenig Fachkenntnissen.
Insider-Wissen ist immer besser als reine Para
grafen-Reiterei …
Nun ja, zum einen kommt man ohne die Paragraphenkenntnis nicht weit, zum anderen können Anwälte sehr viel mehr als nur auf ihren §§ zu reiten.
Schließlich ist der 1. Termin vor einem Arbeitsgericht immer
ein Gütetermin…
Nun, im Gütetermin werden keine Beweise aufgenommen, und bei Nichterscheinen kommt halt der erste Kammertermin - insofern ist das Nachfolgende nicht nur Unsinn, sondern völlig wirr.
und da ist es immer von Vorteil,wenn man
Insider ist…denn oft ist der Richter ja auch
einer…sprich er kommt aus der entsprechenden
Branche…
Hä?
Ein Vorsitzender beim Arbeitsgericht soll Gewerkschaftler sein, oder was genau meinst du?
Oder spielst du auf die ehrenamtlichen Richter an, die beim Gütetermin eben NICHT anwesend sind?