Anwesenheit vor Arbeitsgericht

Einen guten Tag

Frau X hat den Arbeitsplatz gewechselt. Ihr bisheriger Arbeitgeber hat trotz wiederholter mündlicher und schriftlicher Mahnung kein Zeugnis ausgestellt. Deshalb hat Frau X vor dem Arbeitsgericht geklagt und es ist ein Termin zur gütlichen Einigung festgelegt worden.
Frau X hatte noch nie etwas mit Gerichten zu tun und ist deshalb sehr unsicher.
Meine Frage:
Darf Herr X seine Frau begleiten und sich vor dem Gericht nötigenfalls auch äußern, um die Sache seiner Frau zu vertreten?

Für alle Antworten dankt schon mal
Frank

Guten Abend,

mE kommt § 11 Absatz 2 Punkt 2 ArbGG hier zur Geltung
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__11.html

Zitat:
_(2) Die Parteien können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte vor dem Arbeitsgericht vertretungsbefugt nur(…)

  1. (…)
    2.volljährige Familienangehörige (§ 15 der Abgabenordnung, § 11 des Lebenspartnerschaftsgesetzes), (…)_

Gruß
MG

Hallo,

grundsätzlich kann vor den Arbeitsgerichten jeder sich selber vertreten bzw. sein Ehegatte.
Empfehlenswert ist dieses aber nicht…man sollte so etwas den Fachleuten
-Rechtsanwälten
-Gewerkschaftssekretären

überlassen…denn die Gegenseite (AG) wird garantiert mit einem RA auftauchen…

Hi!

Empfehlenswert ist dieses aber nicht…man sollte so etwas
den Fachleuten
-Rechtsanwälten

Bis hierhin bin ich bei Dir, aber

-Gewerkschaftssekretären

sind nicht selten (mehr oder weniger) interessierte Laien.

überlassen…denn die Gegenseite (AG) wird garantiert mit
einem RA auftauchen…

Auch das würde ich so nicht unterschreiben!
Wenn die AN-Seite ohne Juristen auftaucht, brauche ich (das „ich“ bitte jetzt wörtlich nehmen) in aller Regel keinen Anwalt vor Ort - das kann sich bei einem anderen Arbeitsgericht allerdings auch wieder ändern.

Gruß
Guido

Hallo,

das

Bis hierhin bin ich bei Dir, aber
-Gewerkschaftssekretären
sind nicht selten (mehr oder weniger) interessierte Laien.

würde ich so nicht sagen…wenn es sich nicht gerade um eine
Randgruppen-Gewerkschaft handelt,sind die
Gewerkschaftssekretäre sogar in der Regel besser als ein RA…
und zwar aus dem einfachen Grunde,weil sie im wahrsten Sinne des Wortes
in der Materie stecken…

Denn diese arbeiten in der jeweiligen Branche als AN und kennen
somit auch die Gepflogenheiten und speziellen Regelungen dort.
Insider-Wissen ist immer besser als reine Paragrafen-Reiterei

Schließlich ist der 1. Termin vor einem Arbeitsgericht immer ein Gütetermin…und da ist es immer von Vorteil,wenn man Insider ist…denn oft ist der Richter ja auch einer…sprich er kommt aus der entsprechenden Branche…

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Hi!

würde ich so nicht sagen…wenn es sich nicht gerade um
eine
Randgruppen-Gewerkschaft handelt,

Ich habe nur mit der kleinen Randgruppe ver.di zu tun

sind die
Gewerkschaftssekretäre sogar in der Regel besser als ein
RA…

Das kommt in aller Regel NIE vor

und zwar aus dem einfachen Grunde,weil sie im wahrsten Sinne
des Wortes
in der Materie stecken…

Naja, die stecken in vielen Dingen - meist in zu viel Arbeit und Überheblichkeit gepaart mit zu wenig Fachkenntnissen.

Insider-Wissen ist immer besser als reine Para
grafen-Reiterei

Nun ja, zum einen kommt man ohne die Paragraphenkenntnis nicht weit, zum anderen können Anwälte sehr viel mehr als nur auf ihren §§ zu reiten.

Schließlich ist der 1. Termin vor einem Arbeitsgericht immer
ein Gütetermin…

Nun, im Gütetermin werden keine Beweise aufgenommen, und bei Nichterscheinen kommt halt der erste Kammertermin - insofern ist das Nachfolgende nicht nur Unsinn, sondern völlig wirr.

und da ist es immer von Vorteil,wenn man
Insider ist…denn oft ist der Richter ja auch
einer…sprich er kommt aus der entsprechenden
Branche…

Hä?
Ein Vorsitzender beim Arbeitsgericht soll Gewerkschaftler sein, oder was genau meinst du?

Oder spielst du auf die ehrenamtlichen Richter an, die beim Gütetermin eben NICHT anwesend sind?

Hallo,

Ich habe nur mit der kleinen Randgruppe ver.di zu tun
sind die
Gewerkschaftssekretäre sogar in der Regel besser als ein
RA…
Das kommt in aller Regel NIE vor

Also eigentlich ist das die Regel…:smile:
Nehmen wir zum B. den öffentlichen Dienst…ein RA hat da keinen Zugriff auf die internen Anweisungen bzw. Dienstbesprechungen…der Gewerkschaftler nimmt daran Teil…
deswegen auch da

Naja, die stecken in vielen Dingen - meist in zu viel Arbeit und :Überheblichkeit gepaart mit zu wenig Fachkenntnissen.

nun ,zuviel Arbeit bleibt ja auch nicht aus…schau dir einmal den Organisationsgrad an…und im zweiten Halbsatz verallgemeinerst du Erfahrungen mit einzelnen…
Diese Aussage kann ich nämlich auch mit RA ausfüllen…:smile:

Nun ja, zum einen kommt man ohne die Paragraphenkenntnis nicht weit, :zum anderen können Anwälte sehr viel mehr als nur auf ihren §§ zu :reiten.

Nun…als erstes sorgen sich RA zunächst einmal um ihren Geldbeutel…denn hier in D gibt es keine Erfolgshonorare
Bitte jetzt nicht MIßverstehen !!
Es gibt sehr wohl hochmotivierte und für ihren Klienten arbeitende RA…es gibt aber leider auch die Abkassierer