Anwesenheitslistenfälschung

Hallo,

stellen wir uns eine Veranstaltung mit Anwesenheitspflicht vor, bei der als Kontrolle der Anwesenheit jeder Teilnehmer eine Anwesenheitsliste unterschreibt.

Einer der Teilnehmer entscheidet sich nun, nicht zu kommen und ein unbekannter zweiter fälscht unaufgefordert (!) seine Unterschrift auf der Liste.

Dass die Unterschrift nicht die des fehlenden Teilnehmers ist, fällt hinterher auf - und was jetzt? Kann man den Teilnehmer dafür bestrafen, dass jemand anderes ohne sein Wissen oder seine Erlaubnis seine Unterschrift gefälscht hat?

mfg
MB

Hallo Markus,

rechtlich gesehen wohl kaum, da man ihm sonst nachweisen müsste, dass er einen Auftragsunterschreiber engagiert hat.

Aber je nach Umfeld kann es natürlich einen doofen Eindruck hinterlassen…

Gruß!

Horst

Hallo,

rechtlich gesehen wohl kaum, da man ihm sonst nachweisen
müsste, dass er einen Auftragsunterschreiber engagiert hat.

Aber je nach Umfeld kann es natürlich einen doofen Eindruck
hinterlassen…

besten Dank :smile:

mfg
MB