Anwesenheitspflicht im Scheidungstermin

Hallo Experten,

trifft es zu, dass bei einem Scheidungstermin beide Eheleute anwesend sein müssen oder reicht es wenn die Anwälte anwesend sind ?

Falls erstes stimmt, was wäre zu erwarten, wenn einer der Eheleute dem Termin fernbleibt ? Vertagung ? Urteil zu Lasten des Abwesenden ? Polizeiliche Vorführung des Abwesenden ?

Gruß

Nordlicht

Hallo Experten,

Guten Morgen

trifft es zu, dass bei einem Scheidungstermin beide Eheleute
anwesend sein müssen oder reicht es wenn die Anwälte anwesend
sind ?

Wenn das Gericht persönliches Erscheinen anordnet, was bei Scheidungsverfahren i. d. R. passiert, dann muss man auch erscheinen…

Falls erstes stimmt, was wäre zu erwarten, wenn einer der
Eheleute dem Termin fernbleibt ? Vertagung ? Urteil zu Lasten
des Abwesenden ? Polizeiliche Vorführung des Abwesenden ?

Bei einem Scheidungsverfahren wird gemäß des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) verhandelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/famfg/

Deine Frage beantworten könnte vmtl der § 33 (3) FamFG:
http://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__33.html

Zitat: Bleibt der ordnungsgemäß geladene Beteiligte unentschuldigt im Termin aus, kann gegen ihn durch Beschluss ein Ordnungsgeld verhängt werden. Die Festsetzung des Ordnungsgeldes kann wiederholt werden. Im Fall des wiederholten, unentschuldigten Ausbleibens kann die Vorführung des Beteiligten angeordnet werden.

Da im Scheidungsverfahren anwaltliche Vertretung zwingend vorgeschrieben ist, wird Dir dieser sicher genaueres dazu sagen können…

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass man die persönliche Anwesenheit auch indirekt umgehen kann… Es gibt ja etliche Gründe, warum man seinem Ex-Partner/in nicht wieder begegnen kann/will/möchte…
Bei meiner Scheidung lebte ich inzwischen 350km vom Verfahrensort entfernt, sowie zusätzlich bestehende Schwerbehinderung, sodaß meine Anwältin für den Fall das persönliches Erscheinen für erforderlich gehalten wird, beantragt hat, dass ich am Wohnort zu einem Amtsrichter im Rahmen der Amtshilfe geladen werde um dort die notwendigen Aussagen zu machen… Dieses passierte dann auch…war eine 4 min Sache: Erscheinen, Feststellung der Personalien, 3 Fragen und der „Spuk“ war vorbei…der örtliche Richter hat die Fragen und Antworten protoklliert, an das für das Scheidungsverfahren zuständige Gericht geschickt und beim „eigentlichen“ Scheidungstermin musste nur noch meine Anwältin zugegen sein…

Gruß

Nordlicht

Gruß (auch ein Nordlicht *lach*)
MG

Guten Morgen

Da im Scheidungsverfahren anwaltliche Vertretung zwingend vorgeschrieben ist, wird Dir dieser sicher genaueres dazu sagen können…

Da es hier nicht um einen konkreten Fall geht, gibt es den Anwalt, den man Fragen kann, nicht.

Die Frage, die am Stammtisch aufgeworfen wurde, war, ob ein Beteiligter ein Scheidungsverfahren durch Fernbleiben vom Termin über Gebühr in die Länge ziehen kann.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Urteil zu Lasten des Abwesenden ?

wie sollte das aussehen?

Das Schuldprinzip im Ehescheidungsverfahren wurde vor 35 Jahren abgeschafft.

Gruß

S.J.

Urteil zu Lasten des Abwesenden ?

wie sollte das aussehen?

Die Frage war, ob es etwas vergleichbares wie das „Versäumnisurteil“ auch bei Scheidungsverfahren gibt.

Das Schuldprinzip im Ehescheidungsverfahren wurde vor 35 Jahren abgeschafft.

Hier geht es nicht um Schuld oder Unschuld in der Scheidungssache, sondern um einen Verstoß gegen eine richterliche Anordnung. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man in Scheidungsverfahren ohne Konsequenzen gegen richterliche Anordnungen verstoßen „darf“.

Hallo,

Urteil zu Lasten des Abwesenden ?

wie sollte das aussehen?

Die Frage war, ob es etwas vergleichbares wie das
„Versäumnisurteil“ auch bei Scheidungsverfahren gibt.

ein Versäumnisurteil bewirkt in einem Zivilverfahren, dass die Partei, die nicht erscheint, unterliegt. Sinn einer Ehescheidung ist aber, dass die Ehe geschieden wird. Dann gewinnt oder unterliegt keiner. Wie sollte ein Versäumnisurteil bei einer Scheidung daher aussehen.

Das Schuldprinzip im Ehescheidungsverfahren wurde vor 35 Jahren abgeschafft.

Hier geht es nicht um Schuld oder Unschuld in der
Scheidungssache, sondern um einen Verstoß gegen eine
richterliche Anordnung. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man
in Scheidungsverfahren ohne Konsequenzen gegen richterliche
Anordnungen verstoßen „darf“.

Habe ich auch nicht behauptet. Wer geladen ist, muss erscheinen.

Gruß

S.J.