Wenn eine schulische Veranstaltung außerhalb der Schulzeit bzw am Wochenende stattfindet, kann die Schule ja trotzdem Anwesenheitspflicht bestimmen.
Ist dies auch an gesetzlich anerkannten Feiertagen möglich?
Kann mich die Schule z.B. an Christi Himmelfahrt dazu ‚zwingen‘ an einer Veranstaltung teilzunehmen?
erstmal würde ich sagen „ja“, wenn es eine offizielle Schulveranstaltung ist.
So, aber Du hast das das Vorschaltblatt gelesen und verstanden, nur beim Schreiben nicht daran gedacht, dass Bildung Ländersache ist. Weiter ist die Klassenstufe, die genaue Schulart wichtig.
Bei einer katholischen Schule werden andere Regeln gelten als bei einer Waldorfschule (dies sind keine Wertungen meinerseits bzgl. dieser Schulen!).
Neben den rein rechtlichen Aspekten ist auch immer die Schulordnung Bestandteil des „Beschulungs-Vertrages“.
So, also mehr Input, dann gibt´s vermtl. auch konkretere Antworten.
Also, es ist eine schulische Ausbildung (zur Erzieherin) in Baden-Württemberg. Bin dabei auf einer Berufsschule für Sozialpädagogik im ersten Jahr, sog. Berufskolleg für Praktikanten.
Ob in der Schulordnung etwas dazu drinsteht kann ich leider nicht sagen, da ich diese nicht da habe.
Aber habe ich nicht, unabhängig von Beruf/Schule das Recht meine Religion auszuleben und somit an Feiertagen eben nicht zu arbeiten/zur Schule zu gehen?