Anwesenheitspflicht

Hallo!
Der Urlaub wurde bereits zu Jahresbeginn eingereicht und so genehmigt. Nun heißt es, dass man - genau mitten im Urlaub - zu einer Einweisung einer neuen Telefonanlage erscheinen muss. " Anwesenheitspflicht" wurde gesagt. Das bedeutet in diesem Falle 235km Fahrt, ca 20,- Sprit und das für ca 30-60 MInuten .
Gibt es solch ein Recht im Arbeitsrecht?
Danke für die Mühe!

Hallo,

es ist fraglich, ob der AG die Kosten für die Unterbrechung des Urlaubes übernimmt, wenn man z.B. aus Afrika zurück fliegen müsste:wink:

Es wäre sicherlich wünschenswert, den AG hinzuweisen, dass dieser Tag im Urlaubszeitraum liegt und man ortsabwesent ist.
Vielleicht ist dem Ag dies so nicht in Erinnerung.

Schönen Tag noch.

Hallo

Der Urlaub wurde bereits zu Jahresbeginn eingereicht und so
genehmigt. Nun heißt es, dass man - genau mitten im Urlaub -
zu einer Einweisung einer neuen Telefonanlage erscheinen muss.
" Anwesenheitspflicht" wurde gesagt. Das bedeutet in diesem
Falle 235km Fahrt, ca 20,- Sprit und das für ca 30-60 MInuten
.
Gibt es solch ein Recht im Arbeitsrecht?

Nein, jedenfalls ganz sicher nicht für eine solche Lappalie. Urlaub ist Urlaub, genehmigt und insofern dem AG bekannt und von ihm einplanbar. Dann muss der AG halt eine zweiten Termin organisieren für alle, die arbeits-, krankheits- oder urlaubsbedingt am ersten nicht teilnehmen können. Gute Firmen organisieren sowas standardmäßig.

smalbop

Ugh.

Der Urlaub wurde bereits zu Jahresbeginn eingereicht und so
genehmigt.

Und das kann man ggf. hieb- und stichfest belegen.

„Anwesenheitspflicht“ wurde gesagt.

Was erstmal so an sich gar nichts weiter besagt, als dass es sich um eine dienstliche Veranstaltung handelt.

Das bedeutet in diesem
Falle 235km Fahrt, ca 20,- Sprit und das für ca 30-60 MInuten

Selbst wenn der fiktive AG bereit wäre, dies alles entsprechend zu ersetzen, wäre damit doch der Urlaubszweck torpediert und die Chancen des AG, hier rechtswirksam sanktionieren zu können, falls der AN nicht käme, würde ich für sehr gering halten. Jedenfalls dann, wenn es um so einen Killefitz wie eine neue Telefonanlage geht … Allenfalls könnte ich mir ein Gegenbeispiel an sämtlichen mir verbliebenen wenigen Haaren herbeiziehen, wenn der ganze Betrieb stillstünde, falls nicht genau dieser eine hochspezialisierte fiktive AN kommt und einen ganz bestimmten Knopf drückt. Dieses Kaliber ereicht aber der vorliegende Fall bei weitem nicht.

Aga,
CBB